Sanierung von Abscheideranlagen – Pflicht und Notwendigkeit
11.01.2018
Die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Generalinspektion ist durchgeführt. Der Anlagenbetreiber erhält den Prüfbericht mit dem Vermerk: „Es sind Mängel vorhanden. Eine Nachprüfung nach Sanierung ist erforderlich.“ Was nun?
Was tun bei Mängeln?
Klassifiziert wird in Ordnungsmängel und technische Mängel.
Ordnungsmängel sind z.B. fehlende Unterlagen, wie etwa ein fehlender Entwässerungsplan, kein Betriebstagebuch, fehlende Nachweise für die Entsorgung oder die Eigenkontrolle. Vielleicht sind auch Wartungsnachweise, Datenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel usw. nicht komplett. Einen Teil dieser Unterlagen können sie wahrscheinlich selbst besorgen, ein qualifizierter Prüfer der GET wird Ihnen sicher gerne behilflich sein.
Bei technischen Mängeln bedarf es meist der fachlichen Hilfe. Ein nach RAL-GZ 968 qualifizierter Sachverständiger gibt Ihnen gerne eine Handlungsempfehlung zur Sanierung, abhängig vom Ergebnis der Prüfung. Denn anstatt einer teuren Sanierung kann auch der Neubau sinnvoll sein.
Wie wähle ich eine Sanierungsfirma aus?
Hauptkriterium für die Auswahl einer Fachfirma ist ihre Qualifikation. Achten Sie auf einen Fachbetrieb mit WHG-Zulassung und mit ausreichender Erfahrung und Referenzen. Eine gute Sanierungsfirma gibt Ihnen eine Gewährleistung auf die ausgeführten Arbeiten.
Was ist rechtlich zu berücksichtigen?
Eine Abscheideranlage muss dem Stand der Technik, den Normen und Richtlinien entsprechen. Werden bei einer Generalinspektion Mängel festgestellt, erfüllt die Anlage nicht mehr die Anforderungen. Das heißt, die wasserrechtliche Genehmigung kann entzogen werden. Entstehen Umweltschäden, kann der Betreiber haftbar gemacht werden. Daher muss die Mängelbeseitigung umgehend erfolgen. Der Prüfer gibt in seinem Prüfbericht eine Frist zur Mängelbeseitigung vor. Abhängig von der Art der Mängel ist manchmal nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden auch eine Fristverlängerung möglich.
Was gehört zur Abscheideranlage? Worauf sollten Sie achten?
Neben der Abscheideranlage ist auch das komplette Zulaufsystem mit Schächten und Rinnen auf Dichtheit zu prüfen. Werden Undichtigkeiten festgestellt, empfiehlt sich die weitergehende Untersuchung mittels Kamera oder die abschnittsweise Dichtheitsprüfung. Gängige Abdichtungsverfahren sind der Einbau von Inlinern oder Partlinern. So kann oft ein teurer Neubau von Rohrleitungen in offener Bauweise vermieden werden.
Bei Abscheideranlagen handelt es sich in der Regel um allgemein bauaufsichtlich zugelassene Anlagen. Die Zulassung regelt vorrangig die Herstellung, aber auch die Verwendung. Ist beispielsweise die Innenbeschichtung einer Anlage defekt, entspricht die Anlage nicht mehr der Zulassung, sie muss entsprechend der Bauartzulassung instandgesetzt werden.
Die Dichtheit der Schachtaufbauten einer Abscheideranlage stellt oft ein wiederkehrendes Problem dar. Zur Abdichtung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Zur fachgerechten Schadensbehebung ist geeignetes Material zu verwenden und zu verarbeiten. Dieses hängt von der Art der Anlage (Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider) und von der Lage (Fahr- oder Grünbereich) ab.
Nach der Sanierung
Die Anlage ist nach der Sanierung erneut durch einen unabhängigen Fachkundigen zu prüfen. Dadurch kann festgestellt werden, ob das Ergebnis der Sanierung der Abscheideranlage die technischen Regelwerke erfüllt. Die Nachprüfung wird in einem Bericht dokumentiert.
GET empfiehlt:
Mängel sollten rasch, innerhalb der festgelegten Frist behoben werden. Fachkundige der GET mit dem Gütezeichen RAL-GZ 968 bieten Unterstützung bei der Schadensbeurteilung sowie bei der Planung und Begleitung der Sanierung an. Beim Einbau einer Neuanlage sollten Sie auf Qualitätsanlagen der GET-Hersteller mit Gütezeichen RAL-GZ 963 achten.
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