Das neue Bauvertragsrecht - leicht gemacht
Das Ziel ist es, die Neuregelungen zu verstehen und zu erkennen, dass praktischer Handlungsbedarf besteht.
Das neue BGB-Werkvertragsrecht erhält Spezialregelungen für Bau-, Ingenieur- und Architektenverträge. Das bislang geltende Werkvertragsrecht ist sehr allgemein gehalten, nämlich für Schuster, Kfz-Werkstätten und für Bau- und Planerverträge. Es gab oft keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die komplexen Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge. Es fehlten fachspezifische, interessengerechte Regelungen als Leitbild im Gesetz.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über weggefallene und vor allem hinzugekommene Regelungen mit Praxistipps.
Das Ziel ist es, die Neuregelungen zu verstehen und zu erkennen, dass praktischer Handlungsbedarf besteht.
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