Abscheideranlagen: Was ist eine Generalinspektion wert?

20.03.2019

Oft wird sie vergessen, oft nicht gewollt: Die Generalinspektion. Doch für den Betrieb jeder Abscheideranlage ist eine Generalinspektion (GI) zwingend erforderlich: Nach DIN EN 858 Teil 2 in Verbindung mit DIN 1999-100 ist diese umfangreiche Tiefenprüfung vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren durchzuführen und in einem Prüfbericht zu dokumentieren. Wie eine Generalinspektion und der dazugehörige Prüfbericht auszusehen haben, ist für Leichtflüssigkeitsabscheider in der DIN 1999-100 und für Fettabscheider in der DIN 4040-100 dokumentiert.

Die Anforderungen sind gesetzt

Über den Vollzug einer GI entscheiden die zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer bzw. Landkreise. Es gibt keine bundeseinheitliche und z. T. auch keine landeseinheitliche Vorgabe. Die zuständigen Behörden orientieren sich an den maßgeblichen Normen sowie den landespezifischen Vorschriften, aber es gibt Unterschiede.

Verschieden geregelt sind z.B. die Zulassungen der Prüfer, also der Generalinspekteure. In den meisten Bundesländern ist die Voraussetzung eine nachgewiesene Fachkunde. In einigen Bundesländern, wie z. B. Berlin oder Hessen, gibt es länderspezifische Zulassungsverfahren für geprüfte Sachverständige. Ein für Hessen zugelassener Prüfer darf nicht automatisch in Berlin eine GI durchführen und umgekehrt.

Welche Ausbildung braucht ein Prüfer?

Die für Abscheider entscheidenden Normen DIN 1999-100 und DIN 4040-100 setzen seit Dezember 2016 neue Maßstäbe. Die höheren Anforderungen an die Prüfer erfordern zunehmend eine ingenieurtechnische Ausbildung. Die Überprüfung eines Entwässerungsplans, die Ermittlung der erforderlichen Überhöhung, die Kontrolle der Anlagendokumentation und die Dichtheitsprüfung sind Mindestfertigkeiten, die ein Prüfer beherrschen muss. Was generell wünschenswert ist, wird in Berlin gefordert: Für Prüfer der Organisationen gilt eine „akademische Quote“.

Genauigkeit zählt

Neben der Qualifikation des Prüfers ist die Ausstattung des Prüffahrzeuges, die regelmäßig fremdkontrolliert werden sollte, entscheidend. Zur Grundausstattung gehören Absperrblasen für verschiedene Rohrdimensionen, Rettungs- und Gaswarngeräte, Schachteinstiegshilfen und Schachthaken. Das Herzstück ist das Messgerät zur Dichtheitsprüfung.

Nur mit einem geeigneten Messgerät kann eine korrekte Aussage über die Dichtheit der eingebauten Anlage getroffen werden. Die Genauigkeit des Gerätes bestimmt die Qualität der Aussage – und auch dessen Preis. Oftmals entscheiden nur wenige Mikrometer des Pegelabfalles zwischen „bestanden“ und „undicht“.

Was darf sie denn nun kosten?

Die unterschiedlichen, landesrechtlichen Vorgaben entscheiden über den Umfang einer GI und damit auch über deren Kosten. Es gibt keine bundeseinheitliche Honorar-Ordnung wie z. B. die HOAI. Leider werden oft die maßgeblichen Eckpunkte von wirtschaftlichen Koppelgeschäften beeinflusst, derart, dass die Prüforganisation an anderen Leistungen mitverdient, wie z. B. Entsorgungsleistungen, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Sanierungen. Dies wiederspricht jedoch der geforderten Unabhängigkeit eines Prüfers.

Eine GI muss sich wirtschaftlich allein tragen können. Ein zu geringer Preis einer GI ist meist ein Indiz für unsaubere Arbeit und führt in der Regel zu unüberschaubaren Folgekosten oder zu falschen Ergebnissen.

Wie schützen Sie sich vor unqualifizierter Arbeit?

Entscheiden Sie bei der Vergabe einer GI nicht nur über den Preis. Erfragen Sie einen Leistungsnachweis und lassen Sie sich eine Kalkulation von Pauschalpreisen zeigen. Erkundigen Sie sich über Zulassungen und Qualifikation des Prüfers sowie seine technische Ausrüstung. Erbitten Sie Kalibrierung- und Überprüfungsnachweise. Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie nach einem unabhängigen Nachweis der fremdüberwachten Qualifikation, wie z.B. nach dem RAL Gütezeichen RAL-GZ 968.

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