Die „unendliche“ Geschichte der EN 124, die eine „harmonisierte Norm“ werden wollte.

05.06.2018

Und was Sie mit RAL GZ-692 für Ihre Sicherheit tun können.

Um die Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung zu erfüllen sollte die europäisch eingeführte EN 124 in eine harmonisierte Norm (hEN) überführt werden. Hersteller, Anwender, Prüfinstitute und Fachleute fast aller EU-Länder arbeiteten daran 15 Jahre. Heraus kam als kleinster gemeinsamer Nenner ein Entwurf, der von allen CEN Mitgliedern übernommen und als nationale Norm veröffentlicht wurde.

Der Haken an der Geschichte: Die neue EN 124:2015 war als Einheit mit einem Anhang ZA geplant, um Anforderungen, Prüfungen und Leistungsparameter für das CE-Zeichen verbindlich zu regeln. Doch die EU-Kommission verweigert bis heute die Einführung als hEN. Die neue Norm blieb „nicht-harmonisiert“ und ohne CE-Zeichen.

Unverbindliche Formulierungen sind ein Sicherheitsrisiko

Ohne eingeführten Anhang ZA ist die neue Norm ein Sicherheitsrisiko. Vieles ist unverbindlich. Hersteller prüfen ihre eigenen Produkte, doch sie müssen weder Produktleistungserklärungen erstellen noch diese veröffentlichen. Die Produkte sind ohne Dokumentation eine Art Blackbox. Sinn und Zweck der Norm werden fragwürdig, wenn Anwender nicht informiert werden, was ein Produkt leistet, seine Leistungsfähigkeit aber beurteilen müssen.

GET rät: Ändern Sie Ihre Ausschreibungstexte!

Besonders kritisch ist die Lage für ausschreibende Stellen. Wenn in den Ausschreibungen „gemäß DIN EN 124“ steht, gilt für Anbieter und Hersteller die neue Norm DIN EN 124:2015, allerdings ohne Anhang ZA, weshalb sicherheitsrelevante Qualitätsparameter und Mindestanforderungen dann auch nicht zu deklarieren sind. Leistungsparameter sind damit – falls nicht freiwillig angegeben – meist unbekannt. Es besteht das Risiko, dass man Produkte einsetzt, die gewohnte Qualitätsmaßstäbe nicht mehr erfüllen.

GET reagiert und schließt Sicherheitslücke

Da eine Zustimmung der EU-Kommission zur neuen EN 124 in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, schließt GET nun ein weiteres Mal die Sicherheitslücke. GET hat zum Mai 2018 seine Güterichtlinie zum RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 (Kanalguss) erweitert und verschärft. Sie fordert ergänzend zur Norm die verbindliche Fremdüberwachung, Prüfungen für das Verhalten der dämpfenden Einlage, Parameter zur Produktbewährung in der Praxis, den Nachweis des Qualitätssicherungssystems DIN EN ISO 9001 und des Umweltmanagementsystems DIN EN ISO 14001.

Ergänzt wurden nun vor allem die Forderung nach einer umfassenden Leistungsbescheinigung und zusätzliche Anforderungen zur praktischen Anwendung und zum Umweltschutz.

Mit der Leistungsbescheinigung ist eine herstellerunabhängige Vergleichbarkeit und Beurteilung der erklärten Leistungsparameter gegeben. Für den Anwender wird damit glasklar, was die Produkte können und können müssen.

GET setzt mit RAL-GZ 692 Maßstäbe für Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit

Ganz gleich wie die EU in Zukunft entscheidet, das freiwillige RAL Gütezeichen bietet Sicherheit. Es schließt die Lücken und Risiken auf freiwilliger Basis und sorgt mit der GET-Leistungsbescheinigung für Transparenz für alle Beteiligten.

In einer Formel ausgedrückt hieße das:

DIN EN 124:2015 + RAL Güte- und Prüfbestimmungen + GET-Leistungsbescheinigung = Qualität + Sicherheit + Nachhaltigkeit 

GET rät:

Beachten und nutzen Sie das Gütezeichen RAL-GZ 692 und versehen Sie Ihre Ausschreibungen mit dem Zusatz „gemäß den Anforderungen der Güterichtline RAL-GZ 692“. Die Ergebnisse der Leistungsbescheinigung werden zukünftig einheitlich auf der Homepage der GET unter www.get-guete.de / Services veröffentlicht.

 

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