DIN EN 124:2015 für Kanalguss ist in Kraft
01.11.2017
Die DIN EN 124:2015 ist in Kraft, die Übergangsfrist der DIN EN 124:1994 ist abgelaufen. Aber: Die neue Norm bleibt in vielen Punkten hinter der alten zurück, erreicht noch nicht einmal das Niveau eines CE-Zeichens. Dafür hat sie nun 6 Teile und 262 Seiten.
Der Grund ist, dass die EU Kommission die Zustimmung zur EN 124:2015 verweigert. Der Anhang, in dem die Inhalte für die CE-Kennzeichnung, die Produktleistungserklärung und die Typprüfung geregelt sind, tritt damit nicht in Kraft. Produkte dürfen also in den Markt gebracht werden, aber ohne CE-Kennzeichnung. Wenn aber die CE-Kennzeichnung – die ja bereits ein Minimalkonsens ist – nicht möglich ist, müssen Hersteller die Leistungsdaten für Produkte auch nicht veröffentlichen.
GET kritisiert: Unzureichende Anforderungen und Definitionen
Gut ist: Neue Werkstoffe wurden in die Norm aufgenommen, einige Prüfungen ergänzt. Die schlechte Nachricht: Die Norm hat hinsichtlich Sicherheit große Lücken. Da Hersteller Leistungsdaten von Produkten nicht offenlegen müssen, müssen Anwender im Umkehrschluss nun wissen, welche Daten sie brauchen und diese aktiv fordern. Das gewünschte Sicherheitsniveau müssen sie nun selbst in der Ausschreibung formulieren.
Prüfungen ohne Rahmenwerte
Beispiel 1: Die Sicherung des Deckels oder Rostes im Rahmen ist nach den bekannten drei Methoden möglich: Eine Sicherungsvorrichtung, eine flächenbezogene Masse, andere Methoden. Für gesicherte Deckel oder Roste sind in der neuen Norm aber keine Anforderungen oder Empfehlungen bezüglich der Auszugskraft beschrieben.
Zur Bewertung der verkehrssicheren Lage dienen Prüfungen:
- Die Abstimmung der Auflageflächen wird bei Aufsätzen und Abdeckungen Klasse D 400 bis F 900 durch eine Kippprüfung geprüft, um ein gefährliches Aufkippen von Deckel oder Rost im Straßenverkehr zu verhindern.
- Die Sicherung von Deckeln oder Rosten im Rahmen ist durch eine Auszugsprüfung nachzuweisen.
Problem: Die zulässigen maximalen Werte müssen Sie in der Ausschreibung selbst definieren. In der Ausschreibung müsste also eingefügt werden: Zulässige Kipphöhe bei Prüfung nach DIN EN 124-1 Anhang D max. (Ihre Eingabe) mm, Prüfung nach DIN EN 124-1 Anhang D: Zulässige Auszugskraft ≥ (Ihre Eingabe) N.
Qualität beginnt bei der Ausschreibung
Wer das aktuelle Sicherheitsniveau halten will, muss die Parameter kennen und Erfahrungswerte haben. Öffentliche Erfahrungswerte liegen aber nicht vor und Hersteller müssen die Leistungsdaten für Produkte nicht veröffentlichen. Woher kommen also die Daten?
GET hat in breit angelegten Testserien Leistungsparameter ermittelt, die das bestehende Sicherheitsniveau beschreiben. GET hat diese Werte dann als zulässige Grenzwerte in ihre RAL Gütesicherung und in die Anforderungen für das RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 integriert. Damit werden die Lücken in den normativen Anforderungen geschlossen.
Tipp der GET: Orientieren Sie sich an RAL-GZ 692
Beispiel 2: Für Beton-Guss Produkte, die einen hohen Widerstand gegen Frost-Tauwechsel aufweisen sollen, muss dieser Widerstand aktiv gefordert werden. Die Ausschreibung muss dies also konkret fordern.
Auch hier hilft die RAL Gütesicherung der GET. Hoher Widerstand gegen Frost-Tauwechsel zählt ebenso zu den Grundanforderungen der Gütesicherung RAL-GZ 692 wie eine kontinuierliche Fremdüberwachung der Produkte durch eine unabhängige Prüfstelle. Alles Punkte, die nach DIN EN 124:2015 nicht gefordert werden.
Wollen Sie das bewährte Qualitäts- und Sicherheitsniveau erhalten, sollten Sie die Forderungen nach RAL-GZ 692 in die Ausschreibung integrieren.
Der Text könnte wie folgt lauten: „… gemäß den Anforderungen der Gütesicherung nach RAL-GZ 692, (aufrufbar unter „www.get-guete.de“) – Der Nachweis kann insbesondere durch den Besitz des entsprechenden RAL Gütezeichens oder gleichwertig geführt werden.“
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