Kanalgipfel 2018 - Viola Wallbaum spricht über Abwassergebührenkalkulation und Finanzierung

10.07.2018

Im September findet in Willingen im Sauerland der Kanalgipfel statt - und überzeugt mit fachspezifischen Vorträgen und einem tiefer gehenden Meinungsaustausch zu dem Thema des Werterhalts von Entwässerungsnetzen.

Der Kanalgipfel 2018

Die Gemeinschaftsveranstaltung der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH und tHIS - Das Fachmagazin für erfolgreiches Bauen hat es sich zum Ziel gesetzt, die unterirdische Infrastruktur sichtbar zu machen und ihre Bedeutung als unabdingbarer Faktor des kommunalen Managements zu verdeutlichen. Ein zukunftsorientiertes Netzmanagement sorgt für effiziente zukünftige Investitionen in städtische Abwassernetze.

Entwässerungssysteme der deutschen Städte und Kommunen sind ein wesentlicher Bestandteil des gemeindlichen Anlagevermögens: Mit dem Fokus auf dem Werterhalt der kommunalen Infrastruktur ist ein besonders Augenmerk auf monetäre Aspekte den Veranstaltern vom Kanalgipfel 2018 somit gleichsam besonders wichtig.

Viola Wallbaum spricht mit Ihrem Vortrag wichtige finanzielle Gesichtspunkte an:

"Abwassergebührenkalkulation und Finanzierungsstrategien"

Bei der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme öffentlicher Abwassereinrichtungen soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken, jedoch nicht übersteigen. Innerhalb des rechtlichen Rahmens gibt es strategische Gestaltungsspielräume. Beides zeigt der Vortrag auf.  Die Bedeutung der Unterschiede zwischen der kaufmännischen Anlagenbuchhaltung und der Ermittlung von Abschreibungen nach gebührenrechtlichen Anforderungen sowie der Nutzen von Informationen aus dem technischen Anlagenkataster werden angesprochen. Ein besonderes Augenmerk legt der Vortrag auf das sog. Rückflusskapital (aus kalkulatorischer Abschreibung und Verzinsung) und die Verwendung der daraus resultierenden Liquidität.  

Rechtsanwältin Viola Wallbaum ist seit 2003 als Mitarbeiterin bei der Kommunal Agentur NRW beschäftigt und leitet dort ab 2015  den Sachbereich Recht. Seit 2007 bis heute erstellt Frau Wallbaum als Projektleiterin Abwassergebührenkalkulationen für Städte und Gemeinden – zum Teil in interkommunaler Zusammenarbeit - in NRW.

Vor ihrem Eintritt in die Kommunal Agentur NRW war Frau Wallbaum zwei Jahre lang als Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk Hamm unter anderem mit Tätigkeiten am Amtsgericht Herford, bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld, in der Verwaltung der Gemeinde Kalletal, einer verwaltungsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei in Minden sowie beim Städte- und Gemeindebund NRW im Dezernat für Städtebau und Baurecht, Vergaberecht, Landesplanung, Umweltschutz/Entsorgung, Land- und Forstwirtschaft und Kommunalwirtschaft angestellt.

Frau Wallbaum ist Ko-Autorin des Kommentars zum Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, Kommunal- und Schulverlag, Wiesbaden.

 

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