Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)

Wer soll die Grundstücksentwässerung prüfen?

Mit der Dichtheitsprüfung sollten nur zugelassene Sachkundige beauftragt werden. Durch die richtige Firmenauswahl können unnötige Kosten und Mühen erspart werden. Wird die Dichtheitsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, muss sie wiederholt werden.

Daneben kann die Dichtheitsprüfung selbst zur Schadensursache werden, wenn nicht sachgemäß vorgegangen wird. So kann z.B. eine Reinigung mittels Hochdruckspülverfahren, als vorbereitende Maßnahme für eine Inspektion, bei falscher Handhabung zu Abplatzungen, Rissen oder Löchern in der Rohrwandung führen.

Vor diesem Hintergrund haben viel Kommunen Anforderungen an zugelassene Sachkundige oder sogar eine Liste mit Sachkundigen herausgegeben. Grundsätzlich sollte die Dichtheitsprüfung nicht von der Baufirma vorgenommen werden, welche die Abwasserleitungen saniert bzw. neu errichtet hat.

Anforderungen an Sachkundige

Bei der Erstellung eines Anforderungsprofils für Sachkundige zur Dichtheitsprüfung weren z.B. folgende Kriterien herangezogen:

  • Personal (Sachkunde, Aus- und Weiterbildung)

  • Geräte (technische Ausrüstung)

  • Referenzen

  • Eigenüberwachung der Bauleistung

  • Sicherheitsmaßnahmen, Unfallschutz

Die Auswahl der Sachkundigen erfolgt entweder durch kostenpflichtige Einzelprüfungen, anerkannte Zertifizierungen, wie die Mitgliedschaft in der "Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen - Güteschutz Kanalbau" oder durch die Bewertung der Firmen mithilfe von Checklisten.

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