Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe

Es ist sicherzustellen, daß bei einem Notfall die notwendigen Rettungsmaßnahmen von den Versicherten selbst eingeleitet werden können bzw. Erste Hilfe geleistet werden kann. Dies erfordert, daß in jeder Gruppe von höchstens 20 Versicherten mindestens ein Ersthelfer ist. Bei mehr als 20 Versicherten müssen mindestens 10 % Ersthelfer sein. Ersthelfer müssen mindestens alle drei Jahre an einem Fortbildungs- und Wiederholungslehrgang teilnehmen.

Rettungsmaßnahmen sind von allen Versicherten mindestens zweimal jährlich praxisnah zu üben. Diese Rettungsübungen sollen möglichst mit Atemschutzübungen zusammengefaßt werden.

Im Gerätewagen oder an einer anderen geeigneten Stelle muß die Notrufnummer des nächstgelegenen Rettungsdienstes, Krankenhauses oder der Feuerwehr deutlich sichtbar angebracht sein.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)