Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Überdeckungshöhe

Als Überdeckungshöhe (früher als Tiefenlage bezeichnet) wird nach DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] "die lotrechte Entfernung von der Oberkante des Rohrschaftes bis zur Oberfläche bezeichnet."

Die Mindestüberdeckungshöhe der Mischwasser- und Schmutzwasserkanäle wird im allgemeinen durch die Tiefe der zu entwässernden Kellersohlen bestimmt.

Unter Berücksichtigung des erforderlichen Mindestgefälles von 1,0 % bis 2,0 % für die Anschlußkanäle und -leitungen, deren Verlegung unter allen Versorgungsleitungen im Gehweg erfolgt, und der Einbautiefe der Kellereinläufe einschließlich Geruchsverschlüssen gelten nach [Busch65] für die einzelnen Bebauungsarten die in (Tabelle 1.4-1) angegebenen Richtwerte für die Lage der Oberkante des Rohrschaftes unter Gelände.

Tabelle 1.4-1: 

Überdeckungshöhen von Kanälen [Busch65]

Lage des Abwasserkanals

Normaltiefe [m]

Mindesttiefe [m]

Großstädt. Geschäftsstraße 3,0 2,5
Wohnstraßen, Landgemeinden 2,5 2,0
Vorortsiedlungen 2,0 1,75

 

Die mittlere Überdeckungshöhe für Kanäle beträgt in städtischen Entwässerungsgebieten in der Regel 3,0 m bis 4,0 m [ATV95b] .

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Bild 1.4-1: 

Kleinst-, Mittel- und Größtwerte der Überdeckungshöhen der von 1974 bis 1983 in der Stadt Düsseldorf verlegten Kanäle [Zäsch86]

Daß die o.a. Überdeckungshöhen in Abhängigkeit von der Topographie relativ stark variieren können, zeigt (Bild 1.4-1) . Es enthält die Kleinst- und Größtwerte der Überdeckungshöhe sowie die berechneten Mittelwerte für jede Nennweite, der in den Jahren 1974 bis 1983 verlegten Kanäle in der Stadt Düsseldorf.

In Gebieten mit größeren Höhenunterschieden ist mit einer geringeren Streuung der Überdeckungshöhe zu rechnen.

In Zürich z.B. beträgt die Regelüberdeckung aufgrund einer Abstimmung mit den anderen Leitungsbetreibern 2,70 m. Die Geländeverhältnisse erlauben es generell, diesen Wert einzuhalten, und so gibt es nach oben oder nach unten nur geringe Abweichungen [Zäsch86] .

Die Mindestüberdeckungshöhe für Regenwasserkanäle eines Trennsystems ergibt sich aus der frostfreien Lage der Leitungen zu 1,5 m und aus der Unterführung von Gas- und Wasserleitungen durch Anschlüsse der Regenfallrohre an die Abwasserkanäle zu 1,5 m bis 1,7 m.

Damit liegen bei einem Trennsystem die Schmutzwasserkanäle tiefer als die Regenwasserkanäle. Bei der gleichzeitigen Herstellung dieser Kanäle wurde bis heute aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel ein gemeinsamer Rohrgraben mit abgestufter Sohle angelegt (Bild 1.4-2) , dessen Breite geringer ist als die Summe der Grabenbreiten getrennt angelegter Rohrgräben. Nur in seltenen Fällen ordnete man die Rohrleitungen direkt übereinander an (Bild 1.4-3) (Bild 1.4-4) .

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Bild 1.4-2: 

Gemeinsamer Rohrgraben (Stufengraben) für Regen- und Schmutzwasserkanal [Busch65]

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Bild 1.4-3: 

Mittige Lagerung zweier Kanäle übereinander (Etagenkanal) [ATV82]

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Bild 1.4-4: 

Gründung zweier übereinanderliegender Kanäle auf einer gemeinsamen Pfahlreihe [ATV82]

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