Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Inspektion

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Image 6.4.2.3-1: 

Doppelwandiges Kanalsystem mit offen in den Schacht einmündendem Mantelrohr - Prinzipskizze nach [ATVA142:1992]

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Image 6.4.2.3-2: 

Doppelwandiges Kanalsystem mit offen in den Schacht einmündendem Mantelrohr - Ausführung in Steinzeug

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Image 6.4.2.3-3: 

Doppelwandiges Kanalsystem mit Ringraum zwischen Mantel- und Produktrohr (Medienrohr) im Bereich der Schächte abgedichtet [ATVA142:1992]

Der Inspektion ist bei Kanälen in Wasserschutzgebieten eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Stand der Technik sind gegenwärtig die optischen Inspektionen sowie die quantitative und qualitative Dichtheitsprüfung.

In der Wasserschutzzone II ist nach ATV-A 142 [ATVA142:1992] eine kontinuierliche Inspektion vorzusehen.

Sie kann beim doppelwandigen Rohr durch eine regelmäßige Kontrolle, beim einwandigen Rohr durch ein besonderes Meldesystem erfolgen. Unabhängig hiervon sind nach [ATVA142:1992] die öffentlichen Kanäle sowie die Anschlußkanäle in der Wasserschutzzone II mindestens jährlich optisch zu inspizieren. Die Dichtheitsprüfungen sind nach [ATVA142:1992] mindestens alle fünf Jahre zu wiederholen. Je nach Ort und Belastung der Kanäle und Leitungen können kürzere Abstände notwendig sein.

Die Prüfverfahren richten sich nach der Art der Rohrleitung. Bei doppelwandigen Kanälen können Produktrohr (Abwasserrohr) und Mantelrohr getrennt durch Wasserüberdruck geprüft werden. Es ist auch möglich, den Zwischenraum zwischen beiden Rohren mit einem Überdruck zu versehen und somit beide Rohre gleichzeitig zu prüfen.

Eine Prüfung mittels Wasserdruck ist möglich, wenn die Leitung über längere Zeit - während der Prüfung bzw. für den Einbau der Prüfvorrichtung - leer gehalten werden kann. Alternativ ist bei einwandigen Kanälen die Prüfung durch Herstellen eines Vakuums in der Rohrleitung möglich. Leckstellen können dabei durch optische oder akustische Verfahren geortet werden [ATVM146] .

Eine kontinuierliche qualitative Dichtheitsprüfung ist bei doppelwandigen Kanälen mit offen in den Schacht einmündenden Mantelrohren (Image 6.4.2.3-1) (Image 6.4.2.3-2) durch Beobachtung des Sammelraumes im Schacht möglich [Menne90] . Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß eventuell auftretendes Kondens- oder Oberflächenwasser im Falle undichter Schachtabdeckungen falsche Inspektionsergebnisse zur Folge haben kann.

Wird der Ringraum zwischen Mantelrohr und Produktrohr im Bereich der Schächte abgedichtet (Image 6.4.2.3-3) , kann dieser mit Wasser gefüllt werden. Die Kontrolle erfolgt dann über ein gut zugängliches Standrohr. Jedoch läßt sich mit dieser Vorrichtung im Falle einer Undichtigkeit nicht feststellen, ob das Produkt- oder das Mantelrohr undicht ist.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)