Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Chemische Lösungen und Kunstharze

Als chemische Lösungen bezeichnet man die Auflösung fester Stoffe in einem Lösemittel.

Sie haben von allen betrachteten Injektionsmitteln die beste Eindringfähigkeit, da sie keine sichtbaren Schwebeteilchen enthalten. Die wichtigsten Injektionsmittel sind Lösungen auf der Basis von Wasserglas und von Kunstharzen.

Kunstharze sind lösemittelhaltige oder -freie Flüssigkeiten, die durch chemische Reaktion in gelförmigen oder festen Zustand übergehen.

Die chemischen Injektionsmittel sollten folgenden Anforderungen genügen:

  • niedrige Viskosität bzw. kapillares Steigvermögen entsprechend der Füllart,
  • Unempfindlichkeit gegen Feuchtigkeit (Wasser) und Außentemperatur,
  • Resistenz im ausreagierten Zustand gegen physikalische, chemische, biologische und biochemische Beanspruchungen,
  • geringes Schwinden oder Quellen infolge der Reaktion und während der Nutzungsdauer auch bei wechselnden Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen,
  • Haftung sowohl auf trockenem als auch auf nassem Untergrund,
  • den jeweiligen Anforderungen entsprechende Biegezug- und Druckfestigkeit und/oder Dichtheit des injizierten Bereiches,
  • zweckentsprechende Elastizität/Plastizität,
  • einstellbare Verarbeitungszeit (Topfzeit),
  • physiologische Unbedenklichkeit bei der Verarbeitung (Arbeitshygiene [Lühr97] ) und Injektion (Ökologie),
  • einfache Handhabung bei der Lagerung und Mischung der Einzelkomponenten,
  • keine Verunreinigung oder Intoxikation des Grundwassers oder Bodens durch Inlösunggehen sowohl der Ausgangsmaterialien als auch der Reaktionsprodukte mit seinen Nebenprodukten,
  • ausreichende Mischungsstabilität,
  • ausreichende Eigenfestigkeit,
  • hohe Alterungsbeständigkeit;
  • Verträglichkeit mit anderen Werkstoffen,
  • nicht korrosionsfördernd.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)