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Wichtig: |
Zur Durchführung der Dichtheitsprüfung sind vom Auftraggeber ausreichende Planunterlagen zur Verfügung zu stellen. Aus diesen müssen u.a. folgende Angaben erkenntlich werden: - Einsatzort,
- Lage, Art, Umfang und Ordnungsmerkmale (z.B. Haltungs- und/oder Schachtnummern) des zu prüfenden Objektes sowie
- Einsteig- und Fluchtmöglichkeiten.
Auf besondere Gefährdungen, z.B. Einsturzgefahr, Kanalatmosphäre, Abwasserzusammensetzung, Pumpenschwall etc. … |
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(Bild: Absperrrost)
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(Bild: Regelplan B IV / 1 zur Sicherung von Arbeitsstellen mit kürzerer Dauer in Anlehnung an [RSAa] [Bild: S&P GmbH])
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(Bild: Mit Leitbaken gesicherter Schacht)
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Zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ist im Regelfall das Öffnen von Kanalschächten erforderlich.
Unabhängig von der Lage der Schächte ist z.B. durch geeignete Absperrroste sicherzustellen, dass Personen zu keinem Zeitpunkt in den Schacht stürzen können (Bild …
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(Bild: Manuelle Reinigung des Sohlbereichs mittels Hochdruckreiniger)
Vor der Durchführung der Prüfung muß das Prüfobjekt gründlich gereinigt werden, - um den sicheren Sitz der Absperrelemente und
- die störungsfreie Durchführung der Dichtheitsprüfung zu ermöglichen.
Dabei kommt der sorgfältigen Reinigung der Kontaktfläche zwischen Absperrelement und Kanalwandung besondere Bedeutung zu (Bild 3.2.3).
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(Bild: Wasserhaltung)
Bei neu verlegten, noch nicht in Betrieb befindlichen Leitungen und Kanälen ist eine Vorflutsicherung meist nicht erforderlich, da noch kein Abwasser fließt.
Ansonsten muss das Prüfobjekt für die Dauer der Dichtheitsprüfung z.B. durch Umleiten, zeitweiligen Rückstau oder Überpumpen abwasserfrei gehalten werden (Bild 3.2.4).
Bei einem meist möglichen zeitlich begrenzten Rückstau des Abwassers ist zuvor unbedingt zu prüfen, …
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Vor Beginn jeder Prüfung sind die vom Prüfverfahren sowie den örtlichen Randbedingungen abhängigen Prüfparameter zu ermitteln.
Nachfolgende Angaben beziehen sich grundsätzlich auf die Anforderungen nach DIN EN 1610 [DINEN1610:1997], welche für die Prüfung neuverlegter Abwasserleitungen und -kanäle anzuwenden ist.
Im Einzelfall darüber hinaus zu beachtende Anforderungen weiterer Regelwerke (z.B. ATV-DVWK A 139 [ATVA139:1988]) werden gesondert vorgestellt.
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(Bild: Haltungsweise bzw. abschnittsweise Dichtheitsprüfung mit Wasser als Prüfmedium - Prüfkriterien nach DIN EN 1610 / ATV-A 139)
Vor der Prüfung ist für jede Haltung die Größe der benetzten inneren Oberfläche zu ermitteln.
Als Vorfüllzeit wird unabhängig vom Rohrwerkstoff eine Stunde als "üblicherweise ausreichend" angegeben. In Ausnahmefällen kann sie, falls es aufgrund besonderer klimatischer Bedingungen erforderlich ist, auf bis zu 24 Stunden …
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(Bild: Berechnung der Prüfkriterien der Luftdruckprüfung nach DIN EN 1610) Ausschlaggebend für die Auswahl der anzuwendenden (Prüfkriterien nach DIN EN 1610) sind die Rohrnennweite sowie der Rohrwerkstoff.
Der Prüfdruck ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf 10 mbar, 50 mbar, 100 mbar bzw. 200 mbar festzulegen, wobei hierbei auch das zunehmende Gefährdungspotential bei der Prüfung größerer Volumina mit einem höheren Druck beachtet werden sollte.
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Die Prüfung neuverlegter Abwasserleitungen und -kanäle mit Unterdruck wird in der DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] nicht geregelt, "da zurzeit noch keine ausreichenden Erfahrungen mit diesem Verfahren vorliegen".
Gemäß (Prüfkriterien ATV-DVWK A 139 (Unterdruckprüfung)) gelten für Unterdruckprüfungen folgende Kriterien: Es ist - je nach gewähltem Verfahren - ein Prüfdruck (Unterdruck) von -100 mbar bzw. -200 mbar aufzubringen. Der maximal zulässige Druckanstieg
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(Bild: Dichtheitsprüfung einzelner Rohrverbindungen > DN 1000 mit Wasser als Prüfmedium - Prüfkriterien nach DIN EN 1610 / ATV-A 139) Die Einzelmuffenprüfung mit Wasser (Bild 3.2.5.4) anstelle der Prüfung der gesamten Rohrleitung kann üblicherweise für Rohre > DN 1000 anerkannt werden.
Der Prüfdruck und die Prüfzeit betragen analog zur Abschnitts- bzw. Haltungsweisen Prüfung 500 mbar bzw. 30 Minuten.
Zur Ermittlung der maximal zulässigen (Zulässige …
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(Bild: Schematische Darstellung des Prüfvolumens bei einer Muffenprüfung) Für die Prüfung einzelner Rohrverbindungen mit Luft werden in der DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] keine expliziten Vorgaben getroffen.
Gemäß ATV-A 139 [ATVA139:2001] können hier die Regelungen nach (Einzelmuffenprüfung mit Luft nach ATV-M 143-6) zur Anwendung kommen.
Demnach sind folgende Randbedingungen einzuhalten: Der Prüfdruck beträgt 100 mbar. Vor der Prüfung ist zum Temperaturausgleich …
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(Bild: Dichtheitsprüfung von Schächten mit Wasser als Prüfmedium - Prüfkriterien nach DIN EN 1610 / ATV A 139)
Vor Beginn der Prüfung ist für jeden Schacht die Größe der benetzten inneren Oberfläche (einschließlich Schachtboden) zu ermitteln.
Der Prüfdruck ergibt sich aus der Füllung des Schachtes bis zum Geländeniveau.
Die zur Aufrechterhaltung des Prüfdruckes notwendige Wasserzugabe innerhalb der Prüfzeit darf 0,4 l/m2 benetzter innerer Oberfläche …
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(Bild: Schachtbelüfter) | (Bild: Dreibein) |
Für die Installation der Absperrelemente ist i.d.R. der Einstieg in Schächte erforderlich.
Hier sind die grundsätzlich bei allen Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen unbedingt einzuhalten (Abschnitt 5).
Als besonders wichtig sind zu nennen: - Überprüfung der Atmosphäre im Schacht von einem sicheren Ort an der Geländeoberfläche aus durch ein geeignetes …
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(Bild: Verbaugerät für Rohrverschlüsse und Rohrleitungsprüfgeräte [FI-Beck])
Die Haftreibung zwischen Absperrelement und Rohrwandung bietet keine Garantie für die Aufnahme der bei der Prüfung auftretenden Kräfte.
Aus diesem Grund ist ein formschlüssiger Verbau der Absperrelemente im Schacht vorzunehmen, sofern bei einem Versagen der Absperrelemente eine Gefährdung für Personen nicht völlig auszuschließen ist.
Das Füllen der Absperrelemente im Rohr …
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(Bild: Gekoppelte Absperrblasen für die abschnittsweise Dichtheitsprüfung inklusive Seitenzulauf mit Luft) Bei Einzelmuffenprüfungen sowie bei abschnittsweisen Dichtheitsprüfungen mit formschlüssig untereinander verbundenen Absperrelementen kann ein "Herausdrücken" der Absperrelemente mit den damit verbundenen Gefahren ausgeschlossen werden, so dass eine spezielle Sicherung der Absperrelemente entfallen kann (Bild 3.3.3).
Wichtig ist die exakte Positionierung …
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Bei der Durchführung von Schachtprüfungen sollte ebenfalls eine Sicherung der Absperrelemente gegen Verschieben erfolgen, um eine Beeinflussung der Prüfergebnisse zu vermeiden.
Dies kann z.B. durch eine formschlüssige Verbindung der Absperrelemente im Zu- und Ablauf des Schachtes untereinander über eine Kette erfolgen.
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Wichtig: | Mit dem Einbringen des Prüfmediums darf erst nach der ordnungsgemäßen Installation der Absperrelemente begonnen werden. |
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Der Prüfraum wird bei abschnitts- bzw. haltungsweisen Prüfungen ausgehend vom Leitungstiefpunkt so langsam mit Wasser gefüllt, dass an einer ausreichend groß dimensionierten Entlüftungsstelle am Leitungshochpunkt, die zumindest die gleiche Querschnittsfläche wie die Befüllleitung aufweisen muss, die in dem Kanal enthaltene Luft entweichen kann und somit eine Gefährdung bzw. Fehlmessung durch komprimierte Lufteinschlüsse vermieden wird.
Auch bei …
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(Bild: Manometer zur Kontrolle des Prüfdruckes) Der erforderliche Prüfdruck kann mit einem handelsüblichen, ausreichend dimensionierten Kompressor bzw. einer entsprechenden Unterdruckpumpe aufgebracht werden.
Die erforderlichen Befülleinrichtung besteht aus: - Sicherheitsventil,
- Manometer zur Kontrolle des Druckes (Bild 3.4.2),
- Druckregler,
- Befüllschlauch.
Nach Aufbringung des Prüfdruckes ist die Verbindung des Prüfraumes zum Druckbehälter bzw. zur …
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Die Durchführung der Prüfung ist abhängig vom gewählten Prüfverfahren.
Die jeweiligen Anforderungen sind in Abschnitt 3.2, Abschnitt 3.2.5 und Abschnitt 3.4 im Einzelnen beschrieben.
Bei allen Prüfverfahren wird nach der vollständigen Installation aller Absperrelemente sowie der Befüllung des Prüfabschnittes mit dem gewählten Prüfmedium der erforderliche Prüfdruck aufgebracht und nach einer dem Prüfverfahren entsprechenden Vorfüll- bzw. Beruhigungszeit …
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Mit dem Ausbau der Absperrelemente darf erst begonnen werden, nachdem der Prüfdruck in dem Prüfraum vollständig bis zum atmosphärischen Druck abgebaut wurde. Wichtig: | Sowohl der Druckausgleich in dem Prüfraum sowie das Ablassen des Druckes aus den Absperrelementen haben ( (Anmerkung)) von einem sicheren Standort außerhalb des Schachtes oder der Haltung aus zu erfolgen. |
Bei der Dichtheitsprüfung von Haltungen und größeren Abschnitten mit Wasser …
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Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist durch ein Prüfprotokoll vor Ort exakt und umfassend wie folgt zu dokumentieren: -
Angaben zum Prüfobjekt,
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Prüfvorgaben sowie
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Meßwerte und Meßgrafik mit einem eindeutigen Prüfvermerk.
Um eine optimale und wirtschaftliche Weiterverarbeitung der Daten sicherzustellen, bietet sich der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zusätzlich zu dem vor Ort zu erstellenden Prüfprotokoll an.
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Das Prüfprotokoll ist für jede Prüfung getrennt zu erstellen. Es sollte nach [ATVM143-6:1998] im einzelnen beinhalten: - Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Projektleiter, Geräteführer, Prüfort, Datum und Uhrzeit, Straßenname, Haltungsnummer und/oder die Bezeichnungen der die Haltung begrenzenden Schächte;
- Bestandsdaten des zu prüfenden Objektes, wie z.B. Art des Objektes (haltungs-, abschnittsweise Dichtheitsprüfung oder Muffenprüfung), Nennweite, …
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