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(Bild: Sicherung von Gräben und Schächten in Anlehnung an [DIN4124c] - Teilweise verbauter Graben/Schacht bei mindestens steifen, bindigen Böden [Illustration: visaplan GmbH])

Bei nicht standfesten Böden ist ein Verbau bereits bei Grabentiefen von weniger als 1,25 m erforderlich.

Die Sicherung von Gräben bis zu einer Tiefe von 1,75 m erfordert mindestens einen Teilverbau, bei welchem maximal 1,25 m unverbaut bleiben dürfen. Der Einsatz von Saumbohlen ist nicht zulässig.

Richtig

(Bild: Sicherung von Gräben und Schächten in Anlehnung an [DIN4124c] - Teilweise verbauter Graben/Schacht bei mindestens steifen, bindigen Böden [Illustration: visaplan GmbH])

Falsch

(Bild: Graben mit Saumbohlen in Anlehnung an [DIN4124a] (nach aktueller …

Bei Tiefen von mehr als 1,75 m ist ein vollflächiger Verbau oder die Ausbildung von geböschten Grabenwänden unter Beachtung des von der Bodenart abhängigen zulässigen Böschungswinkels notwendig.

Es ist zu beachten, dass auch die Stirnwände der Gräben durch Böschungen oder Verbau zu sichern sind. Lediglich bei Gräben bis zu einer Tiefe von 1,75 m, einer Breite bis zu 1,25 m und in mindestens steifem bindigem Boden kann auf diese verzichtet werden.…

(Bild: Böschungswinkel und Arbeitsraumbreite nach DWA-A 139) (Bild: Unverbauter Graben mit einem Böschungswinkel von β = 45° und Mindestabstand zur Grabenkante)

Der Böschungswinkel richtet sich nach dem Baugrund (physikalische Eigenschaften der anstehenden Bodenarten, Wasserverhältnisse), der Nutzung angrenzender Flächen (Verkehrswege, Bebauung), den zu erwartenden Beanspruchungen durch Baugeräte, der Höhe der Böschung und ihrer voraussichtlichen …

(Bild: Unverbauter Graben im Fels - ein erforderlicher Böschungswinkel von β= 80° wird nicht eingehalten) (Bild: Unverbauter Graben in nichtbindigen und weichen Böden mit einem Böschungswinkel von β = 45°)

Ohne rechnerischen Nachweis dürfen folgende Böschungswinkel in Anlehnung an die DIN 4124 nicht überschritten werden:

β = 45° bei nichtbindigen und weichen bindigen Böden
β = 60° bei mindestens steifen bindigen Böden
β = 80° bei Fels

Wichtig:

Bei Böschungshöhen …

Die Angaben für Grabentiefen und Böschungswinkel von unverbauten Gräben gelten nur, wenn…

  • die Mindestabstände von Fahrzeugen und Baugeräten zur Böschungskante eingehalten werden.

  • keine, die Standsicherheit gefährdende, ungünstige Gegebenheit und kein ungünstiger Einfluss vorliegen, wie beispielsweise durch
    • Störungen des Bodengefüges (Klüfte oder Verwerfungen)
    • zum Graben einfallende Schichtung/Schieferung
    • Zufluss von Schichtenwasser

  • vorhandene …

Maßgebend für die Standsicherheit künstlicher Böschungen sind…

  • Böschungswinkel (Böschungsneigung),

  • Böschungshöhe,

  • Scherfestigkeit des anstehenden Bodens,

  • angreifende äußere Kräfte,
    und insbesondere

  • Wasserdruck.

Ist eine Böschung nicht standsicher ausgebildet, so kann es zum Böschungsbruch kommen. Hierbei bildet sich ein Gleitkörper aus, der entlang der Gleitfläche abrutscht. Ein Böschungsbruch kündigt sich oft vorher durch zunehmende Verformungen …

Ein Böschungsbruch entsteht bei…

  • zu großem Böschungswinkel.

  • zu großer Böschungshöhe.

  • zu geringer Scherfestigkeit des Bodens.

  • Belastung oberhalb der Böschung.

  • Erschütterungen.

  • Änderungen der Grundwasserverhältnisse.

(Bild: Einwirkende Momente bei einer Böschungsberechnung nach dem Lamellenverfahren)

(Bild: Nicht verbauter Graben mit einer Tiefe > 1,25 m = Lebensgefahr! (und Nicht-Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften)) (Bild: Nur partiell verbauter Graben mit einer Tiefe > 1,25 m Tiefe = Lebensgefahr!)

Bei Abweichung von den "Standard-Randbedingungen" ist die Standsicherheit geböschter Wände nach nach DIN EN 1997-1, DIN 1054 bzw. DIN 4084 oder ein Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Böschungen müssen hinsichtlich ihrer Standsicherheit …

Die Wahl des Verbaus richtet sich nach den örtlichen Randbedingungen (wie z. B. Bodenart, Grundwasserstand, Abmessungen des Grabens, Anzahl von Zuläufen und kreuzenden Leitungen, Beschaffenheit der angrenzenden Flächen oder zu erwartende Beanspruchungen durch Baugeräte).

Zur Auswahl und eventuellen Bemessung eines Grabenverbaus müssen daher mindestens folgende Daten bekannt sein:

  • Abmessungen des Grabens

  • Baugrundverhältnisse, Bodenschichtung, Ergebnisse …

Die Art des Verbausystems wird in der Rohrstatik berücksichtigt und darf ohne Abstimmung mit dem Statiker nicht verändert werden.

Überwiegend eingesetzte Verbauarten sind:

  • Waagerechter Verbau

  • Senkrechter Verbau mit Holzbohlen bzw. Kanaldielen

  • Senkrechter Verbau mit Spundwänden

  • Trägerbohlwand

  • Gabenverbaugeräte

Die hier aufgeführte Verbauarten zählen zu den "weichen Verbauarten", d. h. je nach Tiefe müssen in gewissen Abständen Rückverankerungen oder Versteifungen eingesetzt werden.

Zu den steifen Verbauarten zählen Bohrpfahlwände und Schlitzwände, die bei setzungsempfindlichem …

Der waagerechte Normverbau kann in grundwasserfreiem Baugrund je nach Bohlendicke bis zu Schachttiefen von 5,0 m eingesetzt werden.

Hier werden nach DIN 4124 die Schachtwände mit dem Aushub fortschreitend von oben nach unten mit waagerechten, dicht aneinander liegenden Holzbohlen, Kanaldielen oder dergleichen verkleidet, die in der Regel mittels lotrechter Brusthölzer gesichert und durch Steifen abgestützt werden [DIN4124:2012].

(Bild: Waagerechter …

(Tabelle: Vor- und Nachteile des waagerechten Normverbaus [Stein97b])

Beim senkrechten Normverbau nach DIN 4124 werden Holzbohlen oder Kanaldielen mit dem Aushub fortschreitend eingebaut oder in weichen, bindigen Lockergesteinen vorab senkrecht in den Boden eingetrieben, so dass sie in jedem Bauzustand mit ihrer Spitze mindestens 0,30 m im Boden stecken [DIN4124:2012].

(Bild: Beispiel für eine Kanaldiele – Kanaldiele KD 600/8 (Profilbreite 600 mm und Profilhöhe 80 mm))

Die auf die senkrechten Holzbohlen oder Kanaldielen …

Der senkrechte Normverbau eignet sich insbesondere für nichtstandfeste (d. h. locker gelagerte nichtbindige bzw. weiche bindige), grundwasserfreie Böden bei Schachttiefen bis 5,0 m.

Größere Tiefen erfordern einen gestaffelten oder gepfändeten Verbau.

(Bild: Beispiel für einen senkrechten Grabenverbau mit Holzbohlen)

(Tabelle: Vor- und Nachteile von mit dem senkrechten Verbau gesicherten Schächten [Stein97b])

Die Trägerbohlwand stellt eine kombinierte Form des waagerechten und senkrechten Verbaus (Berliner Verbau) dar. Sie kommt besonders bei tiefen Baugruben bzw. Gräben zum Einsatz.

Hier werden I-Träger (oder doppelte, durch Laschen fest miteinander verbundene U-Profile) vor dem Aushub in den Boden eingerammt oder in vorbereitete Bohrlöcher eingestellt. Mit fortschreitendem Aushub werden zwischen die Flansche der Träger Bohlen, Kanaldielen oder Stahlbetonfertigteile …

Bei tiefen Baugruben, beim Bau im Grundwasser oder bei schwierigen Böden (z. B. Fließsand) kommen Spundwände zum Einsatz. Eine Spundwand besteht aus einzelnen Profilen (Spunddielen oder Spundbohlen genannt), die meist in den Boden gerüttelt (vibriert), gerammt oder gepresst werden. Dazu kommen spezielle Baumaschinen mit Mäklern zum Einsatz, an die die entsprechenden Rammen, Rüttler oder Pressen angebaut werden können. Die einzelnen Profile werden …

(Tabelle: Vor- und Nachteile von mit Spundwänden gesicherten Schächten [Schne95])

Grabenverbaugeräte stellen eine Weiterentwicklung des horizontalen Verbaus dar, wobei großflächige Platten mit einer horizontalen Aussteifung eine Einheit bilden.

(Bild: Grabenverbaugerät randgestützt)

Man unterscheidet bei Verbaugeräten zwischen folgenden Ausführungsvarianten:

  • mittig gestützten Grabenverbaugeräte

  • randgestützten Grabenverbaugeräte

  • Schleppboxen

  • Gleitschienen-Grabenverbaugeräte

  • Gleitschienen-Grabenverbaugeräte mit Stützrahmen

  • Dielenkammer-Geräte

(Bild: Mittig gestütztes Grabenverbaugerät) (Bild: Randgestütztes Grabenverbaugerät) (Bild: Schleppbox) (Bild: Gleitschienen-Grabenverbaugerät) (Bild: Gleitschienen-Grabenverbaugerät …

Mittig gestützte Grabenverbaugeräte bestehen aus Plattenpaaren, die über mittig angeordnete Aufrichter durch Streben gestützt werden. Sie müssen im Graben untereinander verbunden werden, es dürfen in keinem Fall nur einzelne Elemente verwendet werden.

Mittig gestützte Grabenverbaugeräte dürfen nur bis zu einer Grabentiefe von 4,0 m eingesetzt werden.

Wichtig:

Der Einbau mittig gestützter Grabenverbaugeräte im Absenkverfahren ist in Deutschland nicht …