12740 Suchergebnisse:

Herzlichen Glückwunsch!

Hiermit haben Sie die vorliegende Lektion erfolgreich beendet.

Im Anschluss haben Sie nun die Möglichkeit, das neu erlangte Wissen mithilfe eines interaktiven Fragebogens selbstverantwortlich zu überprüfen.

Natürlich können Sie außerdem nach wie vor zu einem beliebigen Punkt in den vergangenen Lektionen zurücknavigieren, um das eine oder andere Thema oder Detail erneut anzuschauen.

Bleiben Sie neugierig!

01.09.2015

Lektionen

Diese Lektion ist unter anderem Bestandteil des Moduls "Einbau von Wasser- und Abwasserleitungen und -kanälen in offener Bauweise" und beschäftigt sich mit Thema "Zeitweise, fließfähige selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV)".

Jede Baustelle muss durch Absperrungen gesichert werden. Hierfür stehen folgende Absperrgeräte zur Verfügung:

  • Leitkegel

  • Leitbaken oder Warnbaken

  • Absperrschranken

  • fahrbare Absperrtafeln

(Bild: Kunststoffabsturzsicherung (Absperrschranke) im Baustelleneinsatz)

Die Absperrgeräte übernehmen an Baustellen verschiedene Funktionen, denn sie dienen der…

  • Warnung vor den Arbeitsstellen,

  • Absperrung der Arbeitsstellen,

  • optischen Führung des Verkehrs und

  • Verkehrsregelung im Bereich von Arbeitsstellen.

(Bild: Leitbake im Baustelleneinsatz)

Leitkegel sind grundsätzlich nur bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer einzusetzen (z. B. Schachtinspektion, Reparaturmaßnahme etc.).

Außerdem sollen in diesem Zusammenhang ausschließlich voll retroreflektierende Kegel zum Einsatz kommen, um eine maximale Signalwirkung zu erzielen.

[RSA95]

(Bild: Einsatz von Leitkegel zur kurzfristigen Sicherung eines offenen Schachtes)

Für das Aufstellen von Absperrschranken und Absturzsicherungen sind ausschließlich Fußplatten zu verwenden. Nach dem Aufstellen darf die Fußplatte nicht mehr als 25 cm in den Verkehrsbereich hineinragen.

[RSA95]

(Bild: Aufstellvorrichtungen - Beispiel einer Fußplatte)

(Bild: Absperrgeräte - Absturzsicherungen mit Fußplatte)

Baustellen sind insbesondere gegenüber dem Fußgänger- und Radverkehr mit Absperrschranken zu sichern [RSA95].

Höhe 

Montagehöhe 

Anwendung

10 cm
Oberkante
100 cm
Sicherung von Aufgrabungen außerhalb der Fahrbahn, im Bereich von Rad- und Gehwegen und zum Personenschutz bei Aufgrabungen bis 0,6 m Tiefe
(Bild: Absperrelement Absperrschranke 10cm Detail)
10 cm
Unterkante
15 cm
Tastleiste
(Bild: Absperrelement Absperrschranke 10cm Detail)

Die Oberkante der Absperrschranke muss 1000 mm über der Aufstellfläche liegen. Die Art der Absperrschranke richtet sich nach der Aufgrabungstiefe:
Bei Aufgrabungen bis 0,6 m Tiefe ist eine 10 cm hohe Absperrschranke zu verwenden. Bei Aufgrabungen bis 1,25 m muss dagegen eine 25 cm hohe Absperrschranke zur Sicherung genutzt werden.

(Bild: Absperrelement Absperrschranke 10cm)
(Bild: Absperrelement Absperrschranke 25cm)

[RSA95]

Insbesondere im Fußgängerbereich werden Tastleisten aus 10 cm hohen Absperrschranken angeordnet, welche 15 cm über der Aufstellfläche angebracht sind. Diese sollen sehbehinderten Menschen bei der Orientierung helfen, da z. B. die oben angebrachte Absperrschranke in der Regel nicht mithilfe eines Blindenstocks erkannt werden kann.

[RSA95]

(Bild: Absperrelement Absperrschranke 25cm)

Ab Baugrubentiefen über 1,25 m muss auf mobile Absturzsicherungen zurückgegriffen werden. Diese kombinieren in sich Absperrschranke, Tastleiste und Bauzaun. Alternativ bietet sich auch der Einsatz feststehender Bauzäune an, die mit Warnleuchten und Leitbaken ergänzt werden.

[RSA95]

(Bild: Absperrelement Absturzsicherung mobil Kunststoff Warnleuchte)

Übersicht der Absperrgeräte für Baustellen mit unterschiedlicher Grabentiefe

(Bild: Absperrschranke zur Sicherung von Aufgrabungen Außerhalb der Fahrbahn - Aufgrabungen bis 0,6 m Tiefe mit Tastleiste)

Absperrschranken zur Sicherung
außerhalb der Fahrbahn, im Bereich von Rad-/Gehwegen und zum Personenschutz bei Aufgrabungen bis 0,6 m Tiefe (mit Tastleiste)

(Bild: Absperrschranke zur Sicherung von Aufgrabungen - Aufgrabungen bis 1,25 m Tiefe mit Tastleiste)

Baustellen in Radfahrer- und/oder Fußgängerbereichen bedürfen zur Vermeidung von Personenschäden einer gesonderten Betrachtung.

Die Sicherung der Baustelle (Aufgrabung) kann mit folgenden Mitteln erfolgen:

  • Absperrschranken (ggf. mit Tastleiste)

  • Absturzsicherungen aus Metall oder Kunststoff

  • Bauzäunen (mit zusätzlicher Kennzeichnung durch Warnleuchten und Absperrgeräte)

[RSA95]

(Bild: Absperrelement Absturzsicherung mobil Metall)
(Bild: Absperrelement …

Leitbaken dienen nur zur Verkehrsführung im Fahrbahnbereich (Längsabsicherung). Sie haben eine Regelgröße von 1000 x 250 mm. Es wird zwischen einseitigen und doppelseitigen Leitbaken unterschieden.

Letztere kommen zum Einsatz, wenn die gleiche Fahrbahn auch vom Gegenverkehr benutzt wird und der Gegenverkehr nicht durch Markierungen oder bauliche Leitelemente abgetrennt ist.

[RSA95]

(Bild: Prinzipskizze einer Leitbake in der Regelgröße von 1000 x 250 …

Leitbaken müssen so aufgestellt werden, dass die schrägen Streifen zum Verkehrsbereich hin fallen und das Bakenblatt senkrecht zur Verkehrsrichtung steht [RSA95] .

(Bild: Fehlerhaft platzierte Leitbake – Aufstellen auf aufgehäuftem Material)

FALSCH: Aufstellen auf aufgehäuftem Material

(Bild: Fehlerhaft platzierte Leitbake – Aufstellen am Rand oder Abgrund)

FALSCH: Aufstellen am Rand oder Abgrund

(Bild: Fehlerhaft platzierte Leitbake – Aufstellen in einer …

Im Fahrbahnquerschnitt muss zwischen Verkehrs- und Arbeitsbereich Platz für einen Sicherheitsabstand vorhanden sein.

Abstände / Breite
[cm]
Abstand von der Bake zum Fahrstreifen
25
Baubreite der Leitbake
25
Abstand von der Bake zum Baugrubenrand innerorts
30
Abstand von der Bake zum Baugrubenrand außerorts
50

(Bild: Korrekte Aufstellung von Leitbaken im Verkehrsbereich)

Größe des Sicherheitsabstandes:
Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sehen folgende Mindestabstände zwischen Arbeits- und Verkehrsbereich vor:

  • 0,5 m auf Straßen außerorts

  • 0,3 m auf innerörtlichen Straßen (angestrebt sind 0,5 m)

  • 0,15 m auf Geh- und Radwegen

Der Sicherheitsabstand soll von Verkehrseinrichtungen freigehalten werden.
Die verbleibende Mindestspurbreite im Verkehrsbereich darf 2,75 m nicht unterschreiten. Wenn …

Folgende Längs- und Querabstände sind beim Aufstellen von Leitbaken innerorts zu beachten:

Der Abstand der Baken im Bereich der Längsabsperrung darf maximal 10 m betragen.

Im Bereich einer spitzwinkligen Querabsperrung müssen mindestens vier Baken je gesperrtem Fahrstreifen aufgestellt werden.

(Bild: Sicherung Verkehr Absperrschranke 10cm)

Folgende Längs- und Querabstände sind beim Aufstellen von Leitbaken auf Landstraßen zu beachten:

Der Abstand der Baken im Bereich der Längsabsperrung darf maximal 20 m betragen.

Im Bereich einer spitzwinkligen Querabsperrung am Beginn der Arbeitsstelle soll der Längsabstand der Baken maximal 6 m, der Querabstand maximal 0,6 m betragen – d. h. die RSA sehen hier ein Verschwenkmaß von 1 : 10 vor.

Im Bereich einer spitzwinkligen Querabsperrung am Ende …

Nicht jedes Mittel ist zur sicheren Absperrung von Aufgrabungen geeignet. Unzulässige Absperrmittel zur Sicherung einer Baumaßnahme sind:

  • Leitbaken

  • Warnband / Absperrband

  • Kunststoffmaschenzaun

  • Nicht gekennzeichnete Bauzäune

Warnband (auch „Flatterband“ genannt) ist aus einer Vielzahl von Gründen nicht zur Absicherung einer Baumaßnahme geeignet. Die [RSA95] führen in diesem Zusammenhang folgende Gründe auf:

  • kein Absperrgerät im Sinne von RSA und StVO

  • keine Retroreflexion

  • gibt beim Anprall von Personen nach

  • Einschlageisen (1) stellt eine zusätzliche Unfallgefahr dar

  • wird durch Wind und Vandalismus zerstört

  • Stolpergefahr für Fußgänger

  • Sturzgefahr für Radfahrer („…

Auch ein Kunststoffzaun von der Rolle ist nicht zur Absicherung einer Baumaßnahme geeignet. Die [RSA95] führt hierfür folgende Gründe an:

  • kein Absperrgerät im Sinne von RSA und StVO

  • keine Retroreflexion

  • keine ausreichende Standsicherheit

  • gibt beim Anprall von Personen nach

  • Einschlageisen (1) stellt eine zusätzliche Unfallgefahr dar

(Bild: Unzulässige Absturzsicherung mittels Kunststoffzaun von der Rolle)