DWA-Positionen zur Grundstücksentwässerung
26.07.2012
Öffentliche Kanäle und private Abwasserleitungen müssen dicht sein. In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Wohngebäude, eine Million Kilometer private Abwasserleitungen und mehr als eine halbe Million Kilometer öffentliche Kanalisation. Die durchgeführten Untersuchungen an Grundstücksentwässerungsanlagen zeigen einen hohen Anteil undichter und schadhafter Abwasserleitungen.
Grundwassereinträge in Abwasserleitungen vermeiden
Angemessene und überzeugende rechtliche Rahmenbedingungen schaffen
- Verbindliche Vorgaben für verhältnismäßige Prüffristen und -verfahren der privaten Abwasserleitungen
- Regelungen für ein koordiniertes Vorgehen der öffentlichen und privaten Hand bei der Untersuchung und Sanierung von Abwasserleitungen
- Orientierung der Prüfpflichten und –verfahren sowie Sanierungsvorgaben am Gefährdungspotenzial
- Prioritäten richtig zu setzen unter Berücksichtigung von:
- Lage in Wasserschutzgebieten
- Anfall von Fremdwasser
- Grundwasserflurabstand
- Alter der Abwasseranlagen
- Art der Grundstücksnutzung (Wohngebäude/Gewerbebetrieb/Industriebetrieb)
- Beschaffenheit des Bodens
- Ausnahmeregelungen für Bagatellschäden
- Differenzierte Sanierungsfristen abhängig vom Schadensbild
Untersuchungsprogramme nach Prioritäten festlegen
Aktivitäten für öffentliche und private Abwasseranlagen koordinieren
Sanierungsbedarf ermitteln und fachgerecht handeln
Immobilienwerte und Infrastruktur bewahren
Finanziellen Aufwand angemessen begrenzen
Hinweise
- DIN EN 752, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, 04/2008
- DIN 1986-30, Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen, 02/2012
- DWA-Themen „Leitfaden für die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen“, 06/2009
- Zustand der Kanalisation – Ergebnisse der DWA-Umfrage 2009, KA 01/2011, S. 24-39
- Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung (www.ral-grundstücksentwässerung.de)
- DWA-Information „Und was macht Ihr Hausanschluss?“
- BMVBS „Private Abwasserleitungen – Informationen und Hinweise für den Grundstückseigentümer“
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