Qualität von Anfang an
06.10.2023
Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung
Die Qualitätssicherung von Kanalbaumaßnahmen hat einen besonderen Stellenwert, denn Entwässerungssysteme sind Einrichtungen mit hohen Investitionskosten und langen Nutzungsdauern. Neben der Ausführung der Maßnahmen tragen die zugehörigen Ingenieurleistungen wie Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung maßgeblich zum Ergebnis bei.
Deshalb liegt es im Interesse aller Beteiligten, auch für diese Phasen des Projektes geeignete Rahmenbedingungen an die Qualifikation der Verantwortlichen zu definieren. Ingenieurbüros und Auftraggeber selbst können beispielsweise im Bereich Ausschreibung (A) und Bauüberwachung (B) über ein Gütezeichen Kanalbau die notwendige Erfahrung und Qualifikation getrennt für den offenen Kanalbau (Gruppe ABAK), für den grabenlosen Einbau (Gruppe ABV) und für die grabenlose Sanierung (Gruppe ABS) belegen.
Erfolg planbar machen
Eine erfolgreich durchgeführte Baumaßnahme ist immer das Ergebnis eines guten Zusammenspiels aller an Planung, Ausschreibung und am Bau Beteiligten. Die Aufgaben und Pflichten sind dabei klar verteilt: Aufgabe des Auftraggebers ist es, sich geeignete Partner für die Baumaßnahme zu suchen, die Wissen und Erfahrung mitbringen. Diese Mindest-Anforderungen hinsichtlich der Eignung sind zu prüfen bzw. deren Erfüllung nachzuweisen. Das Ingenieurbüro schuldet dem Auftraggeber den Erfolg in der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung.
Ebenso schuldet der Unternehmer dem Auftraggeber den Erfolg der Bauausführung. Vor diesem Hintergrund stellen das Wissen über den aktuellen Stand der Normen und die fachliche Erfahrung der Baupartner maßgebliche Faktoren dar, die den Erfolg einer Kanalbaumaßnahme beeinflussen. Das wird schon bei der Planung und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen deutlich. Erfahrene Praktiker wissen: Eine gute Planung und Ausschreibung ist die halbe Miete. Allerdings stellt sich die aktuelle Situation ganz anders dar.
Und die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der akute Fachkräftemangel haben zudem dazu beigetragen, dass eine Vielzahl der kleinen und mittleren Kommunen zunehmend nicht mehr in der Lage sind, die Leistungen hinsichtlich Planung und Ausführung fachlich fundiert vorzubereiten und zu überwachen. In Anbetracht der Tatsache, dass technisch ausgebildetes Fachpersonal immer seltener zur Verfügung steht, die Herausforderungen durch neue Rechtsverordnungen aber gleichzeitig zunehmen, klafft die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinander.
Paradigmenwechsel
Hinzu kommt: Das seit 2009 sukzessive eingeführte neue kommunale Haushaltsrecht verlangt von den Kommunen eine Output-Orientierung, welche die bisherige Input-Orientierung ablöst. Jetzt geht es hinsichtlich der Zielstellung nicht mehr darum, so wenig wie möglich Geld für Leistungen auszugeben, sondern darum, Geld für die notwendigen Leistungen richtig auszugeben.
Lebensdauer und Qualität erhalten damit formal eine neue Bedeutung. Es gilt die bestmögliche Qualität sicherzustellen, sowohl in der Planung wie auch der baulichen Umsetzung. Konkret heißt das: Wenn es um die Planung oder die Ausführung und deren Überwachung geht, darf das Beste gerade noch gut genug sein. In der qualitativen Umsetzung entscheidet sich, ob die haushaltsrechtlichen Ansätze mit Leben gefüllt werden oder zum Nachteil künftiger Generationen wertlos bleiben.
Unterstützung benötigt
Mittlerweile hat Vergaberecht auch die Planungsleistung und somit die geistig-schöpferische Leistung erfasst. Eingefordert wird generell auf allen Vergaberechtsebenen ein Leistungswettbewerb. Allerdings erschwert dieser den Kommunen die Auswahl der geeigneten Partner, da Leistung im Gegensatz zum Preis nicht einfach vergleichbar ist. Kommunen benötigen deshalb in Zukunft verstärkt Unterstützung, um die rechtlichen Anforderungen, wie Haushaltsrecht, Vergaberecht, Wasserrecht, sachgerecht erfüllen zu können. Hierbei können qualitätsrelevante „Gütesiegel“ zur Auswahl der Partner eine große Rolle spielen – nicht zuletzt mit Blick auf die Verschlankung bzw. Vereinfachung der Vergabeprozesse.
Neutrale Leistungsüberprüfung
Bei Planung und Ausschreibung liegt oft noch einiges im Argen. Beispielsweise werden Normen und Regelwerke von den Planenden nicht gekannt und angewandt. Durch unvollständige oberflächliche Planungen sind VOB-konforme Bauvergaben allerdings nicht möglich. Immer wiederkehrende Klagen der bauausführenden Seite hinsichtlich schlechter Planungsleistungen sind Ausdruck dieser Situation, die in Anbetracht des Preisdrucks und des damit verbundenen Wettbewerbs unter den Büros noch verschärft wird.
Im Sinne einer für die Ausschreibung unabdingbaren differenzierten Planung gilt es eine qualitätsorientierte, qualifizierte Planungsleistung gemäß des Haushaltsrechts sicherzustellen. Hierzu ist eine Prüfung der Ingenieurleistungen durch den Auftraggeber notwendig. Wünschenswert wäre darüber hinaus eine grundsätzliche Leistungsüberprüfung durch neutrale Dritte, etwa in Bezug auf Erstprüfung oder Fremdüberwachung.
Weiterhin muss eine nachteilige Marktentwicklung durch die zunehmende Überforderung der Kommunen verhindert werden. Leisten können dies Organisationen mit bestehender Nähe zu den Nutzern im relevanten Aufgabenfeld oder neutrale Organisationen mit präparitätischer Gremienbesetzung bzw. Gütegemeinschaften.
Definierte Anforderungen
In der Gütegemeinschaft Kanalbau, in der Auftraggeber und Auftragnehmer das Anforderungsprofil für die fachliche Eignung der ausführenden Unternehmen regelmäßig gemeinsam abstimmen, handelt es sich um eine solche Organisation. Die in Form der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 definierten Anforderungen richten das Augenmerk unter anderem auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens, die Qualifikation des Personals, die Beherrschung von Technik und Geräten, den Einsatz von Nachunternehmern und die Eigenüberwachung.
Die Anforderungen werden in Abhängigkeit der eingesetzten Verfahrenstechnik in unterschiedliche Beurteilungsgruppen unterteilt. Für eine erfolgreiche Realisierung von Baumaßnahmen ist der Auftraggeber in aller Regel ebenso auf einen fachkundigen Partner für Ausschreibung und Bauüberwachung angewiesen.
Folgerichtig steht daher auch für Ingenieurbüros ein abgestimmtes Anforderungsprofil zur Verfügung. Büros, die die Erfüllung der Anforderungen RAL-GZ 961 nachgewiesen haben, führen ebenfalls das Gütezeichen Kanalbau. Ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmen ist die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Prüfung der Bietereignung auf Basis der RAL-Gütesicherung Kanalbau ist seit vielen Jahren in weiten Teilen des Bundesgebietes Standard.
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