Anschluss- und Benutzungszwang

Das Seminar behandelt den Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein. Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Seminars ausdrücklich erwünscht.

27.04.2020
Zielgruppe(n): Facharbeiter, Techniker, kommunale Praktiker, bauausführende Personen, kommunale Mitarbeiter im Bereich Bau und Abwasser, Entwässerung
Kategorie: Seminar

 

Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind. Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht zwar Dritter bedienen; eine vollständige Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht vorgesehen.

Im Hinblick auf die erheblichen Investitionen in die öffentlichen Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die notwendige Refinanzierung durch Anschlussbeiträge, Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte wird von Grundstückseigentümern regelmäßig in Frage gestellt, ob eine Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung öffentlicher Anlage rechtlich zulässig und im Hinblick auf die für das eigene Grundstück bestehenden Möglichkeiten der Gewinnung von Trinkwasser aus Eigenwasserversorgung sowie zur dezentralen Behandlung von Schmutzwasser durch biologische Kleinkläranlagen erforderlich ist. Öffentliche Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sehen dagegen eine möglichst große Zahl angeschlossener Grundstücke als erforderlich an, um ihre Investitionskosten auf eine möglichst große Zahl von Anschlussnehmern zu verteilen.

Im Workshop werden Fragen zur Anschluss - und Benutzungspflicht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert:

  • Ausgangslage und Problembeschreibung
    • Begrifflichkeiten
    • Hintergrund der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs
    • Überblick über die Rechtsgrundlagen

  • Rechtliche Begründung des Anschluss- und Benutzungszwangs
    • Voraussetzung der Begründung und Regelungsinhalte

  • Praktische Ausgestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs
    • Grundsätzliche Regelungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung
    • Differenzierungen bei zentraler und dezentraler Ver- oder Entsorgung
    • Besonderheiten bei Niederschlagswasse
    • Befreiungs- und Kontrollmöglichkeiten

  • Umsetzung in der Praxis
    • Durchsetzung des Anschluss - und Benutzungszwangs
    • Rechtsschutzfragen und ahndung von Ordnungswidrigkeiten

 

 

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V. IWU
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland
Veranstaltungssprache Deutsch

Kontakt

IWU Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Dagmar Heyer

Maxim-Gorki-Str. 13

39108 Magdeburg

Deutschland

Telefon:

+49 391 7447 894

Fax:

+49 391 8190 819

E-Mail:

heyer@iwu-ev.de

Internet:

Zur Webseite