Kanalreinigung: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Kanalreinigungsmaßnahmen --- Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall

17.04.2019

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) erarbeitet das Merkblatt DWA-M 197-2 „Kanalreinigung - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen“ und das Merkblatt DWA-M 320 “Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“.

Kanalreinigung - Zusätzliche technische Vertrags-bedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen

Erarbeitung Merkblatt DWA-M 197-2

Aufbauend auf den technischen Regeln für Kanalreinigungsmaßnahmen, dem Merkblatt DWA-M 197-1 „Kanalreinigung - Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen mit dem Hochdruckspülverfahren“ sollen mit dem Merkblatt DWA-M 197-2 „Kanalreinigung - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen“ erarbeitet werden.

Ziel ist es, Betreibern von Kanalnetzen bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen standardisierte ZTVen als Bestandteil der Unterlagen zur Verfügung zu stellen und auf diesem Wege technische Mindeststandards zu definieren.

Das Merkblatt richtet sich an Kommunalvertreter sowie Ingenieurbüros, die Ausschreibungen zu Kanalreinigungsmaßnahmen planen und an ausführende Firmen.

Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Männig) im Fachausschuss ES-7 (Obmann: Dipl.-Ing. Roland Kammerer) erarbeitet.

Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA entgegen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-126
Fax. 02242/872-184
E-Mail: berger@dwa.de

Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall

Erarbeitung Merkblatt DWA-M 320

Aufgrund zunehmender Risiken für die Stromversorgung zum Beispiel durch Extremwetterereignisse, Veränderungen in den Stromnetzen oder durch Cyberangriffe steht auch die Abwasserentsorgung vor neuen Herausforderungen im Umgang mit Stromausfällen.

Wie in der Korrespondenz Abwasser – Abfall vom Juli 2018 bereits berichtet (KA 7/2018, S. 630f), wurde die Arbeitsgruppe KEK 10.6 „Abwasserentsorgung und Sicherstellung ihrer Energieversorgung“ (Sprecher Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) eingerichtet, um die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Abwasserentsorgung zu betrachten.

Der Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ hat die Arbeitsgruppe nun beauftragt, das Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ zu erarbeiten. Dieses soll die Auswirkungen von Stromausfällen auf die Abwasserentsorgung aufbereiten und den Verantwortlichen ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem sie die Sicherstellung der Energieversorgung ihres Abwasserentsorgungssystems systematisch bewerten können.

Darauf aufbauend sollen insbesondere den Betreibern von Abwasseranlagen Hinweise gegeben werden, um Maßnahmen entsprechend einem angestrebten, mit Behörden und ggf. politischen Entscheidungsträgern abgestimmten, Sicherheitsniveau umzusetzen.

Das von der Arbeitsgruppe zu erstellende Merkblatt soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung bieten, um die notwendigen organisatorischen und technischen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Dabei wird sich das Merkblatt auch an der Systematik von bereits bestehenden Leitfäden im Bereich der Wasserversorgung, unter anderem des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, (BBK) orientieren.

Hinweise zur Thematik sowie Interessensbekundungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe können gerne an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-106
Fax. 02242/872-184

 

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