Auftraggeber sagen ja zur Gütesicherung Kanalbau. Ausreden zählen nicht
16.11.2006
Wirtschaftlicher Kanalbau - egal ob Neubau oder Sanierung - hängt in hohem Maße von der Ausführungsqualität ab. Grundlage hierfür ist die Qualifikation der Bieter. Die Prüfung der Eignung der Bieter bei Auftragsvergabe ist deshalb sinnvolles Handeln. Hierfür stehen den Beteiligten verschiedene Instrumente zur Verfügung. Viele Auftraggeber, die Qualifikationsnachweise beim Bau, bei der Instandhaltung, Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung von Entwässerungskanälen fordern, vertrauen darauf, dass die ausführenden Firmen die Qualifikation der Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GZ 961 des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung erfüllen. Die Qualifikation besteht in der Erfüllung von Mindestanforderungen an fachkundigem Personal, Geräteausstattung, kontinuierlicher Weiterbildung des Personals und einer dokumentierten Eigenüberwachung. Das Gütezeichen Kanalbau ist Nachweis für diese geforderte Qualifikation. Was steht dahinter?
Gemäß den vom RAL herausgegebenen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen (RAL-GZ 961) stellen mit dem Gütezeichen Kanalbau zertifizierte Firmen spezielle Anforderungen an ihr jeweiliges Personal. Bei Schulungen durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen wird den Mitarbeitern der Kenntnisstand zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik übermittelt. Fortbildungsmaßnahmen beinhalten insbesondere Schulungen zum Nachweis und zur Dokumentation fachgerecht erbrachter Leistungen. Die Bestätigung der Qualifikation der Firmen wird auch sichergestellt durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Was bedeutet das konkret?
In der Firma ...
Firmen, die ein RAL-Gütezeichen Kanalbau beantragt haben oder bereits ein RAL-Gütezeichen besitzen, melden ihre Maßnahmen vor Baubeginn online an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft. Auftraggeber - sofern sie Mitglied der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau sind - können unter www.kanalbau.com in einem Passwort geschützten Bereich unter dem Stichwort Baustellenmeldungen Informationen zu den jeweils sie betreffenden Baumaßnahmen abrufen. Zugleich ist der Prüfingenieur vor Ort über die in seinem Zuständigkeitsbereich stattfindenden Aktivitäten informiert. Bei Firmenbesuchen werden die Angaben zum Personal und zum Gerät, wie sie bei der Erstprüfung dokumentiert wurden, überprüft. Merkmal qualifizierter Fachunternehmen ist die inner- und außerbetriebliche Weiterbildung. Auch diese Anforderung wird beim Firmenbesuch geprüft. Schließlich wird die Dokumentation der Eigenüberwachung aller seit der Erst- bzw. letzten Fremdüberwachung abgewickelten Maßnahmen, stichprobenartig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.
... und auf der Baustelle
Im Rahmen der Gütesicherung besuchen die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure stichprobenartig die von den Firmen gemeldeten Einsatzstellen und prüfen, ob das der Gütegemeinschaft bekannte Fachpersonal in ausreichender Anzahl eingesetzt wird und ob die Dokumentation der Eigenüberwachung dem Arbeitsablauf entsprechend geführt wird. Die Praxis zeigt: Die "Kontrollen" in den Firmen und auf den Baustellen werden manchmal kritisiert, tragen aber entscheidend zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Qualitätssicherungssystems Güteschutz Kanalbau bei. Wenn Firmen mit Gütezeichen schlechte Arbeit leisten, erwarten Auftraggeber, dass die Gütegemeinschaft Kanalbau entsprechend reagiert. Zu Recht! Aber was wird getan?
Neutrale Beurteilung
Die Berichte der Prüfingenieure werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt. Als satzungsgemäßes Organ der Gütegemeinschaft hat der neutrale Güteausschuss unter anderem die Aufgabe, Gütezeichenanträge zu prüfen und die Verleihung oder gegebenenfalls den Entzug des Gütezeichens einzuleiten sowie Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen dem Vorstand vorzuschlagen. Ahndungsmaßnahmen sind je nach Art des Verstoßes zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung, Vermehrung der Fremdüberwachung, Verwarnung oder Aberkennung der Qualifikation bzw. Zeichenentzug. Die genannten Maßnahmen können miteinander verbunden werden. Das konsequente Vorgehen wird von den Auftraggebern wahrgenommen. Gradmesser hierfür ist eine zunehmende Zahl von Kommunen, die das Instrument Gütesicherung Kanalbau nutzen. Von bundesweit 700 Kommunen mit jeweils mehr als 20 000 Einwohnern fordern 525 Kommunen die RAL-Gütesicherung Kanalbau in ihren Ausschreibungen (Stand Nov. 2006). Ein Anteil, der sich in den vergangenen fünf Jahren von 51% auf 75% erhöht hat.
Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: http://www.kanalbau.com
Pressekontakt:
Thomas Martin Kommunikation
Thomas Martin
Lise-Meitner-Straße 5-9
42119 Wuppertal
Tel.:+49 (0) 202/69 574 995
Fax: +49 (0) 202/69 574 998
E-Mail:tmartin@tmkom.de
Internet:http://www.tmkom.de
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