Deutsche Bauwirtschaft zu den Rahmenbedingungen der Branche
03.06.2013
Neben der Einschätzung zur weiteren Entwicklung der Baukonjunktur nahmen die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, im Rahmen der gemeinsamen Pressekonferenz zu einer Reihe weiterer Themen Stellung.
Insbesondere die Pläne von SPD und Bündnis90/Die Grünen, eine Vermögensteuer bzw. -abgabe wieder einzuführen, stießen auf breite Ablehnung. Die Bauspitzenverbände befürchten, dass es damit zu einer Substanzbesteuerung kommt, die zu Lasten der größtenteils mittelständischen Unternehmen geht.
Eine Belastung der Unternehmen mit einer Vermögensteuer entzöge den Unternehmen massiv Eigenkapital, so dass es an der Grundlage für Investitionen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und steigende Lohneinkommen fehlen würde. "Die Vermögensteuer sieht zunächst wegen des geringen Steuersatzes von 1 % harmlos aus. Sie wirkt sich jedoch umso stärker aus, je geringer die Rendite des Unternehmens ist. 1 Prozent vom Vermögen bedeutet z. B. bei einem Ertrag von 2 Prozent eine Belastung durch die Vermögensteuer in Höhe von 50 Prozent des Ertrages", rechnete ZDB-Präsident Loewenstein vor.
Eine ertragsunabhängige Vermögensteuer könne Betriebe sogar in ihrer Existenz bedrohen, wenn im Verlustfall aus Liquiditätsgründen betriebsnotwendige Vermögenswerte verkauft werden müssten.
Die beiden Bauspitzenverbände lehnen darüber hinaus eine von SPD, Grünen, Linkspartei und auch der FDP intendierte Reform der Erbschaftsteuer ab. Insbesondere sollen die erst seit 2009 geltenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer wieder abgeschafft werden. "Für Unternehmer, die einen Betrieb erben und diesen fortführen, ist es notwendig, dass die Substanz des Unternehmens voll erhalten bleibt und nicht durch hohe Steuerbelastungen aufgezehrt wird. Die Verschonung von Betriebsvermögen muss daher weiterhin wichtiger Bestandteil der Erbschaftsteuer bleiben", so der ZDB-Präsident.
Neben der Steuerpolitik bleibt nach wie vor das Thema Zahlungsverzug virulent. "Bereits bei der Pressekonferenz im Januar haben wir darauf hingewiesen, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dazu führen wird, dass gerade mittelständische Unternehmer deutlich länger auf die Bezahlung ihrer Rechnungen warten müssen. Diese Einschätzung teilen übrigens rund 30 Verbände aller Wirtschaftsbereiche. Bislang sind Rechnungen im Zweifel sofort und laut Bundesgerichtshof grundsätzlich spätestens innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Diese Regelung soll beibehalten werden", forderte Prof. Bauer, Präsident des HDB.
Bauer weiter: "Der Gesetzentwurf sieht nun aber vor, dass eine spätere Bezahlung zulässig ist, wenn dies den Unternehmer nicht "grob benachteiligt". Wo diese neue "Grenze" verläuft, d. h. wie viele Tage ein Auftraggeber sich künftig Zeit lassen kann, um eine Rechnung zu bezahlen, ist vollkommen unklar."
Die beiden Bauspitzenverbände appellierten an den Bundestag, einen Gesetzentwurf gegen Zahlungsverzug nur zu beschließen, bei dem dieser Name kein Etikettenschwindel bedeute.
Es dürften keine neuen Schlupflöcher geöffnet werden, die die Unternehmen, die auf eigene Kosten eine Vorleistung erbracht haben und auf schnelle Bezahlung angewiesen sind, mit Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Kosten belasten. "Wir fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, entweder auf eine neue Regelung zu verzichten oder dringende Anpassungen vorzunehmen, damit das Gesetz seinen Namen zu Recht trägt," so Prof. Bauer abschließend.
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