Ende des Flickenteppichs beim Wasserrecht
10.03.2015
Vorschriften für Tankanlagen werden vereinheitlicht
Ist das Grundwasser in Baden-Württemberg weniger schützenswert als das in Bayern? Natürlich nicht und deshalb werden jetzt gesetzliche Unterschiede beim Wasserrecht innerhalb Deutschlands beseitigt. Nicht nur für bundesweit tätige Firmen mit Standorten in mehreren Bundesländern ergibt sich durch diese Novellierung eine Vereinfachung von Planungsaufwand und Behördenkontakten.
In den "Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" (Landes-VAwS) hat bisher jedes der 16 Bundesländer seine eigenen Regelungen zu Prüfpflichten, Fachbetrieben oder technischen Ausführungen erlassen. So besteht nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) derzeit in einigen Bundesländern eine Fachbetriebspflicht für Arbeiten an Heizöltanks bereits ab 1.000 Liter Fassungsvermögen, während es anderswo 10.000 Liter sind. Diese komplizierte Rechtslage inklusive diverser Widersprüche und Gesetzeslücken wird durch eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vereinheitlicht, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 in Kraft tritt.
Der Grenzwert, ab dem die Fachbetriebspflicht beginnt, liegt dann in ganz Deutschland bei 1.000 Liter Tankinhalt. Das betrifft Neuerrichtungen ebenso wie wesentliche Änderungen oder Instandsetzungen. Damit erweitert sich die Zahl der Betreiber, die für ihre AwSV-Anlagen ausschließlich Fachbetriebe nach Wasserrecht hinzuziehen dürfen. Denn die Gesetzesvorgaben gelten jetzt für den kleinen Heizöltank zur Wärmeversorgung des Büros ebenso wie für das Chemikalien-Lager in der Produktion: Von der Errichtung der Anlagen über Wartungs- und Reparaturmaßnahmen bis hin zur Stilllegung dürfen nur Anbieter zum Einsatz kommen, die über die entsprechenden Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, um die Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes zu gewährleisten.
Der Betrieb muss außerdem mindestens alle zwei Jahre überprüft werden und entweder berechtigt sein, ein Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Vertrag mit einer technischen Überwachungsgesellschaft abgeschlossen haben. Da diese Qualitätskriterien für den Auftraggeber meistens nicht ohne weiteres erkennbar sind, empfiehlt es sich, bei der Suche nach einem Fachbetrieb auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik zu achten (www.bbs-gt.de). Alle Anbieter von Leistungen rund um Tank und Rohrleitungen, die dieses Prädikat führen dürfen, entsprechen den Vorgaben des Wasserrechts. Die Prüfbestimmungen zur Gütezeichenvergabe gehen zum Teil sogar weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Weitere News und Artikel
14.07.2025
News
Kanalgipfel 2025: Umsetzungsorientierte Finanzierungsstrategien zur Substanzerhaltung von Entwässerungssystemen
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, …
09.07.2025
News
Kanalgipfel 2025: Aussteller NIVUS
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und …
03.07.2025
News
Kanalgipfel 2025: Aussteller IBAK
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und …
01.07.2025
News
Kanalgipfel 2025: Aussteller Canal-Control Gruppe
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten …
27.06.2025
News
Kanalgipfel 2025: Aussteller WIEDEMANN enviro tec
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten …
24.06.2025
News
Kanalgipfel 2025: Aussteller Endoline Rohrsysteme
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten …
23.06.2025
News
Kanalgipfel 2025: Aussteller SAERTEX multiCom®
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen …
17.06.2025
News
Kanalgipfel 2025: Finanzierungsbedarf in der Wasserwirtschaft
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer …
13.06.2025
News
Kanalgipfel 2025: DIRINGER & SCHEIDEL DRUCKROHRTECHNIK GmbH & Co. KG
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht …
10.06.2025
News
Kanalgipfel 2025: Der Weg zur AöR
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und …
02.06.2025
News
Kanalgipfel 2025: Aussteller Amiblu
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und …
29.05.2025
News
Kanalgipfel 2025: SCOPE3-Nachweis: CO2-Bilanzierung auf Unternehmensebene
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht …
Kontakt
Supress
IIona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
Deutschland
Telefon:
0211/555548