Engagiert - neutral - unentbehrlich: 100. Güteausschusssitzung der Gütegemeinschaft Kanalbau
02.08.2007
Der Aufgabenbereich der Gütegemeinschaft Kanalbau umfasst die Beurteilung der Eignung von Firmen, deren Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen sowie die Überwachung der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen im Rahmen der Fremdüberwachung der Firmen und Baumaßnahmen.
Der Güteausschuss hat die Aufgabe, Güte- und Prüfbestimmungen zu erstellen. Diese müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sind in Anpassung an den technischen Fortschritt weiterzuentwickeln. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind in der Mitgliederversammlung zu beschließen. Des Weiteren sind Gütezeichenanträge zu prüfen und die Verleihung und der Entzug des Gütezeichens einzuleiten sowie Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen gemäß den Durchführungsbestimmungen dem Vorstand vorzuschlagen. Der Güteausschuss besteht aus sieben Mitgliedern. Davon werden jeweils mit einer Amtsdauer von zwei Jahren fünf Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt sowie je ein Vertreter aus den Bereichen Ingenieurbüro und öffentliche Auftraggeber von der DWA benannt.
Klare Spielregeln
In den Güteausschuss können neben Mitgliedern des Vereins auch neutrale Sachverständige, ggf. Behördenvertreter, gewählt werden. Die mit der Fremdüberwachung Beauftragten können als Gäste an den Sitzungen des Güteausschusses teilnehmen. Eine Firma, Firmengruppe oder ein Konzern darf höchstens durch einen Vertreter im Güteausschuss vertreten sein. Der Güteausschuss wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit den Obmann. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied während seiner Amtsperiode aus, bestellt der Vorstand mit einer Amtsdauer bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Ausschussmitglied. Scheidet der Obmann aus, wählt der Güteausschuss einen neuen Obmann. Der Güteausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der sich an der Abstimmung beteiligenden Mitglieder. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Obmann und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen sind. Die Mitglieder des Güteausschusses sind hinsichtlich der Entscheidung im Ausschuss an Weisungen nicht gebunden. In Angelegenheiten des eigenen Unternehmens ist ein Güteausschussmitglied von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die Gütegemeinschaft Kanalbau setzt mit der Gütesicherung Standards. Damit ist ihr Beitrag in Bezug auf Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit der Kanalbauwerke gar nicht hoch genug einzuschätzen. Gütesicherung funktioniert allerdings nur bei konsequenter Anwendung: Auftraggeber und Auftragnehmer sind gefordert, auf Qualitätsnachweise im Kanalbau nicht zu verzichten. Gemäß den vom RAL herausgegebenen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen (RAL-GZ 961) erfüllen mit dem Gütezeichen Kanalbau zertifizierte Firmen spezielle Anforderungen. Die Bestätigung der Qualifikation der Firmen wird unter anderem sichergestellt durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Bei Firmenbesuchen werden die Angaben zum Personal und zum Gerät, wie sie bei der Erstprüfung dokumentiert wurden, überprüft, ebenso die inner- und außerbetriebliche Weiterbildung. Schließlich wird die Dokumentation der Eigenüberwachung aller seit der Erst- bzw. letzten Fremdüberwachung abgewickelten Maßnahmen stichprobenartig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.
Glaubwürdiges System
Mehr als 1.600 Firmen- und mehr als 3.000 Baustellenbesuche haben die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure im vergangenen Jahr durchgeführt. Gerade diese von manchen kritisierten Kontrollen sind zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Qualitätssicherungssystems wichtig. Die Berichte der Prüfungsergebnisse auf Baustellen und bei Firmenbesuchen werden zum Güteausschuss geleitet. Er entscheidet über die erstmalige Vergabe von Gütezeichen und auch über Empfehlungen für gelegentlich notwendige Ahndungsmaßnahmen. 2006 hat der Güteausschuss 4.880 Vorgänge bearbeitet. 320 Ahndungsvorschläge wurden behandelt und 134 Verwarnungen ausgesprochen. 21-mal wurde das Gütezeichen entzogen. Diese Arbeit findet immer mehr Zustimmung bei Auftraggebern und Auftragnehmern. Ein System, das nicht auf Bürokratismus basiert, sondern auf Verständnis, guter Zusammenarbeit und intensiver Kommunikation.
Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: +49 (0) 2224 9384-0
Fax: +49 (0) 2224 9384-84
eMail: info@kanalbau.com
Web: http://www.kanalbau.com
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