FBS-Betonbauteile bieten Formenvielfalt nach Maß
22.04.2016
FBS-Gemeinschaftsstand auf der IFAT 2016
„Mit FBS-Betonbauteilen sind Sie mit Sicherheit gut in Form“ heißt das übergeordnete Motto der Fachvereinigung Betonrohre und Stahlbetonrohre e.V. (FBS) und ihrer Mitgliedsfirmen auf der internationalen Fachmesse IFAT 2016. Der Gemeinschaftsstand in Halle B5 329/428 bietet zum vierten Mal in Folge den beteiligten Mitgliedsunternehmen und Fördermitgliedern die Möglichkeit, der Fachöffentlichkeit ihr Unternehmen und ihre Produkte zu präsentieren.
Auf einer rund 400 m2 großen Ausstellungsfläche erhalten Besucher aktuelle Informationen rund um Nachhaltigkeit, Betone, moderne Anwendungs- und Fertigungstechnologien sowie Betonbauteile für die Kanalisation, die den veränderten Klimabedingungen und Umweltansprüchen genügen. Mit dabei: BERDING BETON GmbH, Betonwerk Müller GmbH & Co.KG, Finger Baustoffe GmbH, Josef Schnurrer GmbH & Co.KG, Hawkeye Pedershaab, Hans Rinninger & Sohn GmbH & Co.KG und die Prinzing-Pfeiffer GmbH.
Geballte FBS-Qualität unter einem Dach
Seit fast 30 Jahren setzen sich die FBS und ihre Mitglieder für einen hohen Qualitätsstandard von Betonrohren und -schächten ein. Das FBS-Qualitätszeichen steht für ein Höchstmaß an Fertigungs- und Produktqualität bei der Herstellung von Betonbauteilen für Abwasserleitungen und -kanäle. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei den Aspekten der Nachhaltigkeit. Hierzu zählt unter anderem die Verwendung von ökologisch günstigen Werkstoffen. Bei der Kanalinstandhaltung ist es in vielen Fällen nachhaltiger, einen Kanal zu erneuern, anstatt ihn zu sanieren.
Eingeladen sind Vertreter aus Kommunen und Tiefbauämtern, Ingenieurbüros und bauausführenden Unternehmen sowie Verbänden um sich über all diese Themen zu informieren. Auch die FBS-Akademie ist wieder Thema in München. Studierende werden zu einer Reihe von Fachvorträgen aus dem Vortragspaket „Planung, Bau und Betrieb von Abwasserleitungen und –kanälen“ an den Stand eingeladen.
Sie finden den FBS-Gemeinschaftsstand in Halle B5 329/428.
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