Kanalgipfel 2024: Bedarfsorientierte Kanalinspektion – Aktivitäten der Stadt Remscheid und ihre Abstimmungen mit der Aufsichtsbehörde
23.04.2024
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und wirtschaftlichen Bewertung dieser langlebigen Anlagen. Der Kanalgipfel bietet eine Hilfestellung für eine detaillierte und konsistente Wertermittlung unserer Entwässerungssysteme sowie für deren Werterhalt. Herr Arpad Djuraki berichtet im September in Berlin über die bedarfsorientierte Kanalinspektion.
Basierend auf § 59 des LWG NW wurde in NRW die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen– SüwVO Abw erlassen. Diese regelt u.a. Umfang und Häufigkeit der Zustandserfassung von Kanälen. Für die Ersterfassung war ein Zeitraum von 01.01.1996 – 31.12.2006 vorgeschrieben. Darauf folgend ist das Kanalnetz wiederkehrend in einem Zeitraum von 15 Jahren zu inspizieren, hierbei sind jährlich mindestens 5% des Kanalnetzes zu untersuchen. Im Jahr 2024 befinden wir uns daher im 3. Inspektionszyklus. Als Ergebnis der erfolgten Inspektionen bleibt festzuhalten, dass das Remscheider Kanalnetz einen überdurchschnittlich guten Zustand aufweist.
Durch die starre Festlegung der Untersuchungszyklen bleiben Erkenntnisse über den Zustand des Kanalnetzes, die aus den vorangegangenen Inspektionen gewonnen wurden, unberücksichtigt. Kanalnetzbetreiber können ihre personellen und finanziellen Mittel nicht zielgerichtet zum wirksamen Erhalt ihres Netzes einsetzen.
Die SüwVO Abw eröffnet der zuständigen Wasserbehörde durch den § 6 die Möglichkeit abweichende Anordnungen zu treffen und den Umfang der Selbstüberwachung zu verringern.
Die Stadt Remscheid beabsichtigt daher als erste Gemeinde in NRW bei der zuständigen Wasserbehörde eine Genehmigung zur Abweichung von den starren Inspektionszyklen zu erwirken. Erste Gespräche hierzu haben bereits statt gefunden. Die Inspektionen sollen künftig anhand einer auf das Remscheider Kanalnetz konfektionierten Strategie erfolgen. Hierbei werden die Kanalhaltungen zum einen entsprechend ihrer Schadensklasse und des Weiteren unter Beachtung des Risikos, das infolge des Materials oder der Lage bestehen kann, Inspektionszyklen zugewiesen.
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