Kanalgipfel 2024: Kanalnetzübertragung - Lösungsansatz für die zukünftigen Herausforderungen in kleinen Kommunen
24.05.2024
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und wirtschaftlichen Bewertung dieser langlebigen Anlagen. Der Kanalgipfel bietet eine Hilfestellung für eine detaillierte und konsistente Wertermittlung unserer Entwässerungssysteme sowie für deren Werterhalt. Herr Ingo Noppen berichtet im September in Berlin über Lösungsansätze für die zukünftigen Herausforderungen in kleinen Kommunen.
Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalens (LWG-NRW) ermöglicht seit 2016 Kommunen, ihre Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers an einen sondergesetzlichen Wasserverband zu übertragen. Die sondergesetzlichen Wasserverbände in NRW, zu denen auch der 1930 gegründete Wupperverband gehört, verantworten die Wasserwirtschaft für das gesamte jeweilige Flusseinzugsgebiet. Als Anstalten bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechtes (AöR / KdöR) leisten die Wasserverbände einen wichtigen Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge. Durch die interkommunale Struktur können die Hauptaufgaben der Abwasserreinigung und Gewässerunterhaltung überregional technisch und wirtschaftlich optimiert wahrgenommen werden.
Eine Kanalnetzübertragung nach LWG-NRW ergänzt dieses Flussgebietsmanagement sinnvoll und sichert die Daseinsfürsorge in öffentlich-rechtlicher Hand. Ein weiterer Aspekt ist die Einbringung von Know-How in die kommunalen wasserwirtschaftlichen Planungen.
Insbesondere für kleine Kommunen wird es im Rahmen des Fachkräftemangels zunehmend schwieriger, Mitarbeitende für die anspruchsvollen Aufgaben der Kanalnetzunterhaltung und -bewirtschaftung zu gewinnen. Hier steht der Wupperverband, wie auch die anderen Wasserwirtschaftsverbände in NRW, mit seiner über 90-jährigen Erfahrung mit interkommunaler Zusammenarbeit zur Verfügung. Neben diesen strukturellen Vorteilen bietet die Kanalnetzübertragung auch die Möglichkeit einer Neubewertung des Kanalnetzes mit gegebenenfalls finanziellen Vorteilen für die kommunale Kasse.
Nach den ersten Erfahrungen mit der Kanalnetzübertragung der Schloss-Stadt Hückeswagen zum 01.01.2024 spricht der Wupperverband nun mit weiteren interessierten Kommunen.
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