Kanalgipfel: Technischer und kaufmännischer Substanzwert als Beurteilungsgröße für Buchwertverluste – praktische Konsequenzen für Netzbetreiber
06.07.2021
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und wirtschaftlichen Bewertung dieser langlebigen Anlagen. Der Kanalgipfel bietet eine Hilfestellung für eine detaillierte und konsistente Wertermittlung unserer Entwässerungssysteme sowie für deren Werterhalt. Andreas Hartmann hält einen Vortrag über den Technischen und kaufmännischen Substanzwert als Beurteilungsgröße für Buchwertverluste.
Nach der 8. DWA-Kanal-Umfrage ist klar, der Investitions- und Sanierungsstau für die Abwasserkanalisation wird immer größer. Der Bedarf wird sowohl an der Entwicklung der Summe aller Restbuchwerte erkennbar wie auch an der Entwicklung des Durchschnittsalters aller Anlagen. Die Verteilung der Zustandsklassen zeigt seit Jahren keine Verbesserung aber auch keine Verschlechterung. Das ist auf zunehmende Reparaturaufwendungen zurückzuführen.
Wie hoch ist der Sanierungsbedarf in Einzelfällen und wie kann bautechnisch und finanzwirtschaftlich vorgegangen werden um Funktions- und Werterhalt der Anlagen zu sichern? Um einen Weg zu finden, stehen den Betreibern eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Kanal-Info-Systeme, technische Möglichkeiten der Zustandserfassung, Regelwerke der DWA zur Beurteilung der Sanierungsdringlichkeit, das Arbeitsblatt DWA-A 143-14 zur Entwicklung von Strategien, Prognosemodelle usw.
In der Fachwelt hat sich der Begriff des Substanzwerts und des relativen Substanzwerts als geeignetes Maß für den Abnutzungsgrad der Anlagen entwickelt. Danach entspricht der Substanzwert einer Anlage dem Restbuchwert, soweit Alterungsprozess bzw. technische Nutzungsdauer innerhalb der veranschlagten Abschreibungsdauer verlaufen. Genau das ist aber nicht sicher. Für die Gebührenkalkulation wird der Restbuchwert zugrunde gelegt. Der Restbuchwert wird anhand der buchhalterischen Abschreibungsdauer errechnet und ist damit die wesentliche Basis zur Finanzierung von zu erneuernden Anlagen. Sollte sich herausstellen, dass die technische Nutzungsdauer über die buchhalterische Abschreibungsdauer hinaus geht, können Analgen länger genutzt werden ohne dass dafür Kapitalkosten anfallen.
Die erwirtschafteten Abschreibungen müssen unbedingt für spätere Erneuerungsinvestitionen zurückgehalten werden. Sollte sich umgekehrt herausstellen, dass die technische Nutzungsdauer kürzer ist als die buchhalterische Abschreibungsdauer, entsteht ein Verlust aus Anlagenabgang, wenn die Anlagen vor Ablauf der Abschreibungsdauer erneuert werden müssen. Reparaturverfahren müssen geprüft werden. Für das öffentliche Anlagevermögen sollte alles darangesetzt werden, dass die Abschreibungsdauer der tatsächlichen Nutzungsdauer möglichst nahekommt. Dann stehen die erwirtschafteten Abschreibungen für Sanierungen und Erneuerungen zur Verfügung.
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