Qualifizierte Inspektion von neuen und sanierten Kanälen im Rahmen der Abnahme

13.08.2014

"Ist das nun fachgerecht, fehlerhaft oder doch "Pfusch am Bau"?" - Die optische Inspektion nimmt eine wichtige Position bei der "Abnahme von Bauleistungen" in der Abwassertechnik ein.

Ob ein neu gebauter oder sanierter Kanal qualifiziert und normgerecht hergestellt wurde, ist oft nicht sofort erkennbar und fordert ein geschultes Auge und Grundwissen über Sanierungsverfahren. Ebenso ist die fachgerechte Anwendung der europäischen Zustandskodes für den Inspekteur eine Herausforderung. Man verlässt sich oft auf sein Gefühl! – Die Inspektion, als Grundlage zur Abnahme, verlangt jedoch umfangreiches und spezifisches Wissen, in Anlehnung an die verbindlichen Normen und Regelwerke. Der "Ist-Zustand" muss fachgerecht dokumentieren werden, um dem Auftraggeber bzw. dessen stellvertretenden Ingenieurbüro eine qualifizierte Grundlage zur Durchführung der Abnahme an die Hand zu geben.

Den zweitägigen Lehrgang "Inspektion zur Abnahme von Bauleistungen und sanierten Kanälen" (KI-AK1+2) bietet die SAG-Akademie am 15. und 16. September 2014 erstmals in Landau in der Pfalz an, im Hause der Brandenburger Liner GmbH & Co. KG. In diesem Lehrgang wird den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt um Abweichungen und Schäden an sanierten Kanälen und Leitungen zu erkennen, richtig einzuschätzen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-EN13508-2/ DWA M 149-2/ ISYBAU 2006) qualifiziert zu dokumentieren.

Folgende Themen werden zudem behandelt:

  • Sanierungsverfahren (Reparatur, Renovierung, Erneuerung), der richtige und fehlerhafte Einbau
  • Ablauf einer Abnahme gemäß VOB, VOL und BGB (Neubau- und Gewährleistung)
  • Richtige Beschreibung von Schadensbildern sanierter Kanäle
  • Was ist bei der Inspektion zur Abnahme zu beachten
  • Schadensursachen und Schadensfolgen
  • Verantwortung des Inspekteurs bzw. des Inspektionsunternehmens und mögliche Folgen, die eine unqualifizierte Zustandserfassung nach sich ziehen kann

Wir können folgende weitere Termine anbieten:

Der Lehrgang kann, z.B. für den Inspekteur, durch erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung als "Sachkundelehrgang" qualifiziert werden und somit werbestrategisch für den Absolventen bzw. das Unternehmen Verwendung finden. Eine Teilnahme ohne Prüfung ist selbstverständlich ebenso möglich.

 

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