Risiko und Chance zugleich
10.07.2017
rbv nimmt Stellung zum DigiNetz-Gesetz
Rund ein halbes Jahr ist das „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetz-Gesetz) in Kraft. Kern der Regelung ist die Einbindung von öffentlichen Versorgungsnetzen in den Ausbau des Breitbandnetzes. Neben den klassischen Telekommunikationsnetzbetreibern sind auch die Betreiber der Energienetze, Abwasserkanäle und Verkehrsdienste dazu verpflichtet, ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen.
In einer Stellungnahme hatten die Unternehmen des Leitungsbaus ihre Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Umsetzung des Gesetzes angeboten, gleichzeitig aber auch auf die Risiken durch mögliche unsachgemäße Eingriffe in die unterirdische Infrastruktur hingewiesen. Jetzt hat sich der Technische Ausschuss Kabel des Rohrleitungsbauverbandes e. V. (rbv) erneut differenziert zu den Chancen und Risiken geäußert.
Geeigneter rechtlicher Rahmen notwendig
Grundsätzlich begrüßt der Ausschuss das Gesetz, betont aber die Notwendigkeit zur Einhaltung von Normen und anerkannten Regeln der Technik – insbesondere mit Blick auf alternative Legetechniken und untiefe Legeverfahren. Der rbv plädiert dafür, dass zu Arbeiten nur Bauunternehmen zugelassen werden, die die entsprechende Eignung und Zertifizierung nachweisen können. „Ansonsten befürchten wir erhebliche Gewährleistungsprobleme und negative rechtliche Folgen für die ausführenden Unternehmen“, so der Vorsitzende des Technischen Ausschusses Kabel Dipl.-Ing. Josef Wichmann.
Die bereits lange von den Leitungsbauern geforderte Einrichtung einer zentralen Informationsstelle halten die Ausschussmitglieder nach wie vor für eine essenziell wichtige Maßnahme. Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Erfassung aller Leitungen der unterirdischen Infrastruktur tue not. Eine gesetzliche Verpflichtung aller Netzbetreiber zur Dokumentation ihrer Leitungen sei dringend erforderlich, da jetzt schon eine Vielzahl nicht dokumentierter Telekommunikationsleitungen den Bauablauf behindert und unnötige Kosten verursacht.
Offen für neue Chancen
Der Ausschuss verkennt nicht, dass sich mit dem Ausbau des Breitbandnetzes ein neuer Markt mit deutlichem Entwicklungspotenzial für die Unternehmen des Leitungsbaus auftut. Für diese eröffne sich ein neues Geschäftsfeld, wodurch nicht zuletzt das geschäftliche Risiko verteilt werden könne. Das DigiNetz-Gesetz schaffe zudem die Voraussetzungen, dass die zur Verfügung stehenden Synergiechancen beim Breitbandausbau deutlich besser ausgeschöpft werden können als bisher. Wichmann: „Wir sind uns bewusst, dass die Verbesserung der Breitbandversorgung eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist – ebenso wie die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen und sicheren unterirdischen Infrastruktur und stehen als Unternehmen mit unserem Know-how und unserer Leistungsbereitschaft dafür ein!“
Weitere News und Artikel
24.07.2024
Fachartikel
Innovative Lösungen aus dem Funke-Baukasten
Modernes Regenwasserkonzept für neues Betriebsgelände von Nüßing
Aufgrund der anfallenden Menge an Niederschlagswasser und mit Blick auf behördliche Auflagen hat die Alois Nüßing GmbH & Co.KG beim Umzug …
19.07.2024
News
Kanalgipfel 2024: Aussteller Acquaint
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen …
19.07.2024
News
Kanalgipfel 2024: Pflichtaufgabe Abwasser – eine Chance für strategische Partnerschaften
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen …
19.07.2024
News
Ein leistungsstarkes Trio
VibroDrill-Vibrationsbohrgeräte von terra infrastructure
Mit der neuen Serie VibroDrill VD 50, 100 und 150 erobert die terra infrastructure GmbH derzeit den Markt für Vibrationsbohrgeräte. Dank modernster Technik setzen …
17.07.2024
Fachartikel
Hachenburg setzt auf eine nachhaltige Kanalinfrastruktur
Bau eines 2.800 m langen Verbindungssammlers mit FABEKUN®
Dass man gemeinsam stärker ist, zeigt sich im rheinland-pfälzischen Hachenburg derzeit gleich an zwei Beispielen. Um eine mehr …
16.07.2024
News
Kanalgipfel 2024: Aussteller WIEDEMANN enviro tec
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten …
16.07.2024
News
Weitergehende Aufbereitungsanlage im Wasserwerk Hengsen geht in Betrieb
Um die Trinkwasserqualität zu sichern und auch in Zukunft in der Ruhr vorkommenden Spurenstoffen entgegenzuwirken, hat die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) eine weitergehende …
15.07.2024
News
Kanalgipfel 2024: Nutzung von Wärme aus Abwasser in den Kanälen der Stuttgarter Stadtentwässerung
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele …
12.07.2024
News
Naturnahe Umgestaltung der Lippe mit Schwimmbagger in Datteln-Ahsen
Ab dieser Woche setzt der Lippeverband in Datteln-Ahsen einen Schwimmbagger ein, um die Ufer- und Auenlandschaft der Lippe auf einer Länge von etwa 400 Metern naturnah umzugestalten …
11.07.2024
News
Kanalgipfel 2024: Aussteller APX10
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und …
10.07.2024
News
Kanalgipfel 2024: CO2-Emissionen bei der Kanalsanierung– Ermittlung und Konsequenzen
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen …
10.07.2024
News
Davon profitieren alle
terra infrastructure kooperiert mit den Werkstätten der Lebenshilfe Heinsberg
Es ist eine besondere Art der Kooperation, die die terra infrastructure GmbH mit den Werkstätten der Lebenshilfe Heinsberg e.V. geschlossen hat. …
Kontakt
Rohrleitungsbauverband e. V. (rbv)
Marienbuger Straße 15
50968 Köln
Deutschland
Telefon:
+49 221 376 68 20
Fax:
+49 221 376 68 60