Sachkundenachweis zur Dichtheitsprüfung effizient rezertifizieren bei Jung Pumpen
30.01.2013
Inspektion » Dichtheitsprüfung
Nie wurde intensiver in der Öffentlichkeit über die Einführung einer Dichtheitsprüfung für Hausgrundleitungen diskutiert als im Jahr 2012. In Nordrhein-Westfalen hat das viele Handwerksbetriebe mit einem Sachkundenachweis regelrecht gelähmt, andere Bundesländer vernahmen die Signale und entschieden sich für eine Strategie entschlossenen Abwartens.
Doch nun ist eine politische Lösung in Nordrhein-Westfalen in Sicht, die eine Rezertifizierung alle drei Jahre für alle Inhaber eines Sachkundenachweises mehr als sinnvoll macht.
Mit dem Runderlass vom 31. März 2009 des MUNLV NRW (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) wurde festgelegt, dass die Anerkennung eines Sachkundigen nach drei Jahren aufzufrischen ist. Dieser Sachverhalt bleibt bestehen, obwohl die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung von Grundleitungen inzwischen auf begründete Verdachtsfälle zurückgenommen und eine generelle Prüfung nach aktuellem Kenntnissstand nur bei Neubauten und in Wasserschutzgebieten verpflichtend wird. Das bedeutet, dass in Verdachtsfällen und auf Wunsch eines Hausbesitzers nur diejenigen Dichtheitsprüfungen vornehmen dürfen, die einen gültigen Sachkundenachweis besitzen.
„Kurz gesagt, heißt das: Handwerker, die ihre bisherigen Investitionen und ihren seit 2009 bestehenden Sachkundenachweis nicht abschreiben wollen, sollten sich rechtzeitig - spätestens nach drei Jahren – Gedanken machen, sich zu rezertifizieren“, erklärt Marco Koch, Leiter Verkaufsförderung im Hause Jung Pumpen. Dass eine solche Rezertifizierung unter Umständen schon mit geringem Aufwand möglich ist, beweist das Seminarangebot des Abwasserspezialisten. „Denn sachkundige Handwerker sollten sich auch weiterhin denjenigen als Experte anbieten können, die eine Dichtheitsprüfung oder neuerdings auch ‚Funktionsprüfung der Abwasseranlage‘ genannt, durchführen wollen oder müssen.“
Die Frist läuft
2009 gelangten viele Sachkundige über sogenannte kommunale Listen auf die LANUV-Liste der Sachkundigen. Gemäß den aktuellen Entwicklungen soll diese Liste nun radikal bereinigt werden. Gestrichen werden alle Sachkundigen, die keine Rezertifizierung nachweisen können. Das LANUV-NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) hat in Abstimmung mit den Kammern festgelegt, dass ein mindestens zweitägiger Rezertifizierungskurs nach Ablauf der dreijährigen Frist zu absolvieren ist. Alle Sachkundigen mit einem auslaufenden Nachweis sind also angehalten, jetzt einen Auffrischungskurs zu besuchen. Ein solcher Kurs dauert im Jung Pumpen Forum zwei Tage. „Und wir können versprechen, dass es dort für die Teilnehmer eine Menge Neues zu erfahren gibt, das sie unmittelbar in ihrer Praxis, auch jenseits der Prüfung von Grundleitungen nutzen können“, unterstreicht Marco Koch. Anmeldungen zu den Seminarveranstaltungen sind ab sofort telefonisch unter 05204/17-0 oder per E-Mail unter jpforum@jung-pumpen.de möglich.
„Update“ per Webinar
Hintergrundinformationen zu den Änderungen und Neuerungen zum Thema Dichtheitsprüfung bietet Jung Pumpen auch in sogenannten Webinaren an. Angeboten werden diese Internet-Sitzungen von etwa 45 Minuten Länge an folgenden Tagen: 14. Januar, 25. Februar, 28. Mai, 24. September und 10. Dezember 2013. Die Teilnahme ist kostenfrei und erfolgt einfach über den heimischen PC oder Laptop. Eine Anmeldung ist über die Jung Pumpen Homepage unter www.jung-pumpen.de im Bereich Service / Seminare möglich.
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