Schachtabdeckungen mit Leistungsbescheinigung: So werden Planung und Ausschreibungen einfach und sicher
05.07.2021
Schachtabdeckungen mit Leistungsbescheinigungen vereinfachen Ausschreibung und Planung dank definierter Produkteigenschaften. Die Gütesicherung nach RAL-GZ 692 sorgt für konsequente Qualitätssicherung und aktiven Umweltschutz.
Wenn wir öffentliche Verkehrsflächen wie z.B. Wege, Plätze oder Straßen nutzen, vertrauen wir darauf, dass diese fachgerecht geplant und ausgeführt wurden. Wir erwarten, dass auch eingebaute Schachtabdeckungen und Straßenabläufe dauerhaft betriebs- und verkehrssicher sind.
Wer entscheidet wie über die geeigneten Produkte?
Planer und ausschreibende Stellen entscheiden, welches Produkt wo eingesetzt wird. Allerdings ist die Auswahl bei Schachtabdeckungen und Aufsätzen groß. Voraussetzung für fachgerechte Planung, Auswahl und Bewertung der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Produkte sind klare Produktinformationen.
Klare Leistungskriterien dank Leistungsbescheinigung
Nicht alle Hersteller veröffentlichen für ihre Produkte Leistungskriterien. Das heißt, planende und ausschreibende Stellen müssen ihre Leistungskriterien in der Ausschreibung konkret fordern. Einfacher und effizienter ist die Bewertung, Auswahl und Ausschreibung, wenn Produkte eine Leistungsbescheinigung aufweisen. Mit den darin enthaltenen Informationen können Produkte für den jeweiligen Bedarfsfall ausgewählt werden.
Für Schachtabdeckungen und Aufsätze mit dem Gütezeichen RAL-GZ 692 gibt es Leistungsbescheinigungen. Das Gütezeichen RAL-GZ 692 wird von der RAL Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) verliehen. In der GET-Leistungsbescheinigung sind die Leistungen des jeweiligen Produktes dokumentiert und öffentlich einsehbar. Dies ermöglicht der ausschreibenden Stelle Leistungsdaten von Produkten verschiedener Hersteller zu vergleichen und das für den aktuellen Bedarf optimale Produkt zu wählen.
Tipp der GET für die Ausschreibung
Nutzen Planer oder Kommunen bei ihren Ausschreibungen den Zusatz „gemäß den Anforderungen der Gütesicherung nach RAL-GZ 692“, werden die Leistungskriterien ohne großen Aufwand fester Teil der Ausschreibung. Die hohen Qualitätsanforderungen der Güterichtlinie RAL-GZ 692 und die Leistungsbescheinigung der Produkte sind der Grund, warum Qualitätsprodukte oft nach RAL-GZ 692 ausgeschrieben werden.
GET-Leistungsbescheinigungen informieren unter anderem über:
• Sicherung von Deckel und Rost im Rahmen
• Verhalten der dämpfenden Einlage
• 12-monatige Produktbewährung in der Praxis
• Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
• Betonanforderungen
• Standardisierte Schmutzfängeraufnahmen
• Schraubendimensionierung
• Korrosionsbeständigkeit der Schrauben
• Fremdüberwachung
• Qualitäts- und Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001
• Brandverhalten
• Tragfähigkeit
• Kindersicherheit
• Griffigkeit
Unabhängige und akkreditierte Prüfstellen überwachend laufend die Punkte der Leistungsbescheinigung gemäß den Anforderungen der Güterichtlinie RAL-GZ 692 überwacht.
Produkte und Produktionsprozesse werden laufend überwacht
Die DIN EN 124:2015 fordert in der aktuellen Fassung keine Fremdüberwachung der Produkte. Im Gegensatz dazu setzt die Güterichtlinie RAL-GZ 692 auf eine durch unabhängige Dritte geprüfte Qualität. Deshalb müssen, neben der Eigenüberwachung des Herstellers und der Fremdüberwachung der Produktionsprozesse, auch 2 x jährlich Produkte durch eine neutrale Prüfstelle geprüft werden. RAL-GZ 692 fordert dies verbindlich.
Umwelt- und Gewässerschutz
Auch das Thema Umwelt- und Gewässerschutz ist für die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik wichtig. Um das Gütezeichen RAL-GZ 692 zu erlangen, müssen Hersteller eine Zertifizierung des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 nachweisen. Das bedeutet, dass Beschichtungen keine wassergefährdenden Stoffe nach WHG enthalten dürfen. Für die Beschichtung sind nur Lacke auf Wasserbasis mit einem organischen Restlösemittelanteil unter 6% zu verwenden. Der Wasserlack muss blei-, chromat- und weichmacherfrei sein. DIN EN 124:2015 enthält keine dieser Forderungen.
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