Vier Milliarden € für den neuen FinanzministerPrivate Wasserwirtschaft bietet Verzicht auf ermäßigten Umsatzsteuersatz bei Gleichbehandlung mit öffentlichen Unternehmen an.
14.11.2005
Die private Wasserwirtschaft in Deutschland ist bereit, im Rahmen der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, mit dem bisher die Trinkwasserversorgung belegt ist, zu verzichten und den vollen Steuersatz zu bezahlen. Die Differenz wird nicht an die Verbraucher weiter gegeben. Voraussetzung dafür sei die völlige steuerliche Gleichstellung privater mit öffentlichen Unternehmen der Trinkwasserver- sowie der Abwasserentsorgung, teilte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) mit, der mehr als 170 Unternehmen der privaten Wasserwirtschaft vertritt.
Wenn die neue Bundesregierung den allgemeinen Umsatzsteuersatz wie in den Koalitionsverhandlungen diskutiert anhebe, verzerre das den Wettbewerb weiter zulasten privater Unternehmen. Würden diese im Trink- wie im Abwasserbereich wie privatrechtlich organisierte Betriebe mit dem vollen Umsatzsteuersatz belegt, würde sich das Steueraufkommen nach einer vom BDE in Auftrag gegebenen Studie bundesweit um mehr als 3 Milliarden € im Jahr erhöhen. Eine weitere Milliarde brächte die steuerliche Gleichbehandlung von kommunalen mit privaten Unternehmen der Abfallentsorgung.
Dies muss nach Überzeugung des BDE nicht zu steigenden Gebühren führen. "Private Wasser- und Entsorgungsunternehmen zeigen seit vielen Jahren, dass sie Umsatzsteuer abliefern und trotzdem kostengünstiger wirtschaften als kommunale Eigenbetriebe", sagte Dr. Harmening.
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Gerd Henghuber
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