Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe: Ingenieurkammern aus NRW und Sachsen vereinbaren enge Zusammenarbeit
05.11.2021
Die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Ingenieurkammer Sachsen arbeiten bei der Bewältigung der Flutkatastrophe vom Juli dieses Jahres künftig noch enger zusammen.
Am 3. November unterzeichneten die Präsidenten der Kammern, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (NRW) und Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann (Sachsen), in Münster eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Beide Länderingenieurkammern unterstützen mit vereinten Kräften den Wiederaufbau. Die Kammerpräsidenten vereinbarten ein enges Zusammenwirken ihrer Gremien und Geschäftsstellen und werden gemeinsame Strukturen und Formate errichten, die den angestrebten Austausch gewährleisten.
Ebenfalls vor Ort war der Landesbeauftragte für den Wiederaufbau, Dr. Fritz Jaeckel, der die Zusammenarbeit initiiert hatte. Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen in Münster, ist Beauftragter der Landesregierung für den Wiederaufbau. Seine Aufgabe ist es, in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen Strukturen zur Schadensregulierung der geschädigten kommunalen Infrastruktur, des privaten und öffentlichen Wohnungsbereichs sowie der gewerblichen Wirtschaft zu schaffen.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW: „Es ist den Ingenieurinnen und Ingenieuren ein besonderes Anliegen, ihre Qualifikationen in den Dienst der von der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen betroffenen Menschen zu stellen. Dass wir dabei Hand in Hand und im engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen vorgehen, die über die Erfahrung zweier Flutkatastrophen verfügen, ist für uns alle ein Gewinn und ein Zeichen kollegialer Verbundenheit.“
Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen: „Die Elbhochwasser in den Jahren 2002 und 2013 stellten die sächsische Gesellschaft vor große Herausforderungen. Leidvolle Erfahrungen des ersten Ereignisses führten zu angepassten Prozessen und Systemen, die sich bei der zweiten Flut bewährt haben. Sie waren also nicht vergeblich. Wenn diese erprobten Konzepte nun auch an anderer Stelle helfen können, dann gilt dies umso mehr. Auf den Anlass hätten wir allzu gern verzichtet. Dennoch ist es uns eine Freude wie auch eine Selbstverständlichkeit, hier ein Zeichen länderübergreifender Solidarität setzen zu dürfen.“
Dr. Fritz Jaeckel, Beauftragter der NRW-Landesregierung für den Wiederaufbau: „Aufgrund des Schadensbildes in NRW ist die sachkundige Expertise durch wiederaufbauerfahrene Ingenieure aus Sachsen eine sehr willkommene Unterstützung. Deshalb freue ich mich, dass die Anregung aufgegriffen und auch in einer formalen Kooperationsvereinbarung bekräftigt wurde.“
Unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe übermittelte die Ingenieurkammer-Bau NRW dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) eine umfangreiche Liste mit qualifizierten Tragwerksplanern, die sich zur freiwilligen Hilfe in den Flutgebieten gemeldet hatten. Mit Blick auf die praktische Ausgestaltung des Bewilligungsverfahrens von Wiederaufbauhilfen hatte sich die Landesregierung auch an die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gewandt und um die Bereitstellung geeigneter Sachverständiger sowie die Entwicklung eines einheitlichen Verfahrens für die Schadenserhebung und die Bemessung von Instand- oder Wiedererrichtungskosten gebeten.
Bereits über diese Punkte gab es einen intensiven Informationsaustausch mit der Ingenieurkammer Sachsen. Die Ingenieurkammer Sachsen verfügt aufgrund ihrer Beteiligung an der Bewältigung der Elbhochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 und deren Folgen über weitreichende Erfahrungen und ein breites Wissen bezüglich der Bereitstellung von Sachverständigen sowie bei Fragen der Erhebungsmethodik als Voraussetzung für eine Schadensregulierung und den Wiederaufbau aus öffentlichen Mitteln. Darüber hinaus verfügen viele Ingenieurinnen und Ingenieure in Sachsen über wertvolle Erfahrungen und ein hohes Fachwissen auf den Themenfeldern baulicher Hochwasserschutz, Hochwasserprävention und Wiederaufbau-Projektmanagement.
Künftig wollen beide Kammern den Austausch insbesondere über folgende Themen intensivieren und institutionalisieren:
- Maßnahmen, um Schäden an Gebäuden zu erfassen und abzuschätzen und Wiederaufbaukosten zu beziffern
- Erfahrungs- und Informationsaustausch zur resilienten Wiederherstellung von Gebäude- und Infrastrukturen in hochwassergefährdeten, topografisch anspruchsvollen Lagen anhand von Best-Practice-Beispielen
- Langfristiger Erfahrungsaustausch im Bereich der ingenieurtechnischen Hochwasserprävention
- Erfahrungsaustausch (entlang von Best-Practice-Beispielen) über die Projektsteuerung im öffentlichen Auftrag bei der Wiederherstellung der vom Hochwasser beeinträchtigten oder zerstörten kommunalen Infrastrukturen
- Vermittlung von Unterstützung für kammerangehörige NRW-Ingenieurbüros, die in den Hochwassergebieten tätig sind durch entsprechend erfahrene, kammerangehörige Ingenieurbüros aus Sachsen.
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