Grundlagen
Abwasser - Einleitungsbegrenzungen
Nach den kommunalen Ortssatzungen dürfen mit den Abwässern keine Stoffe abgeleitet werden, die den Bestand der öffentlichen Abwasseranlagen beeinträchtigen können. Einleitungsbegrenzungen existieren gemäß [DWAM115-2:2005] insbesondere für
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den pH-Wert (6,5 - 10),
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für Sulfate (600 mg SO42-/l)
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für schwerflüchtige lipophile Stoffe (300 mg/l) - und für die
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Abwassertemperatur (35°C).