Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten: Umweltschutz und Sicherheit bei Rückstau
18.06.2019
Tankstellen, Waschstraßen und andere Gewerbe- und Industriebetriebe benötigen eine Abscheideranlage. Diese verhindert, dass Abwasser, das Leichtflüssigkeiten enthält, unbehandelt in die öffentliche Kanalisation gelangt. Bei der Auslegung und Planung von Leichtflüssigkeitsabscheidern sind einige Vorgaben zu beachten, unter anderem Schutz und Sicherheit bei Rückstauereignissen im örtlichen Kanal.
Was nützt die perfekte Anlage, wenn durch einen Rückstau doch Leichtflüssigkeiten in die Umwelt oder ins umgebende Erdreich gelangen und dort Schaden anrichten.
Dies gilt es zu verhindern. Leichtflüssigkeit darf nicht über die Abdeckungen austreten. Hierzu ist schon immer ein Aufstauniveau bis zum niedrigsten Bodeneinlauf bzw. der maximalen Regenwasserstauhöhe auf der Zulaufseite bei der Ermittlung der „Überhöhung“ zu beachten.
Seit der Veröffentlichung der neuen DIN 1999-100 ist explizit auch eine ablaufseitige Überhöhung bezogen auf die Rückstauebene zu berücksichtigen.
Auf Bezugshöhe und Überhöhung achten
Die Bezugshöhe für die Rückstauebene ist in der Ortssatzung festgelegt. Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist hierzu die Oberkante der niedrigsten Abdeckung in Bezug zu setzen. Die Höhendifferenz dieser beiden Niveaus bestimmt die nun zusätzlich zu beachtende, ablaufseitige "erforderliche Mindest-Überhöhung".
Komplexes Zusammenspiel
Die Einhaltung der Überhöhung ist nur ein Aspekt der Sicherheitsüberlegungen. Beim Rückstauschutz spielen mehrere Punkte zusammen. Je nach Situation sind weitere Maßnahmen erforderlich.
Welche Kriterien hier eine Rolle spielen und welche Anforderungen im Einzelfall gelten, macht die hier beigefügte Tabelle deutlich. Für die einzelnen Anforderungen sind jeweils zusätzliche technische Kriterien maßgebend, die zu beachten sind.
So sind zum Beispiel bei Rückstauverschlüssen nur bestimmte Typen zulässig, Warneinrichtungen müssen sowohl auf die Schichtdicke der Leichtflüssigkeit als auch auf das Flüssigkeitsniveau im Abscheider reagieren und bei Hebeanlagen ist der Ex-Schutz sicherzustellen.
GET unterstützt Planer und Betreiber
Unterstützung bei der Planung und bei der Orientierung erhalten Planer und Betreiber bei der GET. Die Hersteller von Abscheideranlagen in der GET beraten individuell und ermitteln auch die jeweils erforderliche Überhöhung. Deren Produkte sind nicht nur mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 ausgezeichnet, sie bieten auch darüberhinausgehende Serviceleistungen.
Rückstauebene der Abwassersatzung
Die Rückstauebene ist nicht nur technisch festgelegt. Vielmehr wird dieses Maß in den Abwassersatzungen auch aus rechtlichen und Sicherheitsgründen durch den Kanalbetreiber festgelegt.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet Vorsorge zu treffen, wenn Teile der Entwässerungsanlage unterhalb der Rückstauebene sind. Treten Schäden durch Rückstauereignisse auf, die unterhalb dieses Niveaus liegen, haftet immer der Grundstückseigentümer und nicht der Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes. Zusätzlich sollte man sich mit der zuständigen Behörde zu Erfahrungswerten von Aufstauereignissen im Kanalnetz austauschen.
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