Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Sichtverbindung

"Bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen muß mindestens eine zweite Person über Tage zur Sicherung anwesend sein. Die Personen sollen in ständiger Sichtverbindung stehen bzw. sich zumindest durch Zuruf verständigen können.

Bei Arbeiten in Kanälen sollen z.B. die im Kanal befindlichen Personen über eine weitere Person auf der Schachtsohle in ständiger Sichtverbindung mit der Person über Tage stehen. Die Anzahl der Personen zur Aufrechterhaltung der Sichtverbindung richtet sich nach der Art des Bauwerkes.

Werden technische Hilfsmittel zur Sichtverbindung eingesetzt, ist eine zusätzliche Sprech-Hörverbindung erforderlich. Jede nach der ersten folgende Person darf erst dann einsteigen, wenn von der Person auf der Schachtsohle ein entsprechendes Signal gegeben worden ist" [GUVV95] .

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)