Anforderungen an Mörtel für den Bau und die Sanierung von Kanälen: Berücksichtigung der neuen DIN EN 1504-3

12.09.2007

Im Oktober 2006 wurde die harmonisierte Norm DIN EN 1504-3 mit dem Titel "Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Definitionen, Anforderungen, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität - Teil 3: Statisch und nicht statisch relevante Instandsetzung; Deutsche Fassung EN 1504-3:2005" veröffentlicht.

Ist nun diese neue, harmonisierte Europäische Norm auch im Kanalneubau und bei der Sanierung erdverlegter Kanäle zu beachten? Mit dieser Frage beschäftigt sich im Folgenden Rainer Hermes, geschäftsführender Gesellschafter der Hermes Technologie GmbH, Schwerte, und im Vorstand Sprecher der Arbeitskreise der GSTT, Grabenloses Bauen, Leitungsinstandhaltung. Nach Meinung des Autors besteht folgender Zusammenhang:
Seit September 2003 gilt die GSTT Information Nr. 18 mit dem Titel „ Anforderungen an Mörtel für Abwasserkanäle und Bauwerke der Ortsentwässerung“. Zuletzt erschienen in 2. Auflage im GSTT Jahrbuch 2007.
In dieser GSTT Information sind Mindestanforderungen festgelegt. Alle Mörtel, die im Kanalneubau und in der Kanalsanierung eingesetzt werden, sind in dieser GSTT Information Nr. 18 definiert und beschrieben.
Die DWA hat sich in der Folgezeit ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt und im Dezember 2006 die neue DWA M 143, Teil 17, vorgelegt. Der Titel des Teils 17 lautet: „Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und -schächten mit mineralischen Mörteln“.
Wie die gesamte Merkblattserie M 143 gilt auch Teil 17 für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden.
Rainer Hermes wählt für die Beurteilung des neuen Sachverhaltes die marktübliche Vorgehensweise: Für Beschichtungsmörtel, die für Sanierungszwecke eingesetzt werden, gilt die DWA M143 Teil 17, für alle übrigen Mörtel und Einsatzbereiche, also den Neubau und die Sanierung, hat die GSTT Information Nr. 18 Gültigkeit.
Die DIN EN1504 deckt nach Meinung des Autors den Bereich Neubau und Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen“ nicht ab. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, stellt Hermes fest: Zum einen sind die Anforderungen im Kanalbau andere als z. B. bei Brückenbauwerken. Wir kennen im Kanalbau kaum Frost, Frosteinwirkungen im späteren Betrieb sind die Ausnahme. Dafür haben wir allerdings chemische Angriffe, wie z. B. die biogene Schwefelsäurekorrosion, die z.B. im Brückhochbau und Ingenieurbau völlig unbekannt sind. Grundsätzlich sind für Mörtel nur die Nachweise zu erbringen wie sie auch für das Bauteil selbst zu erbringen sind. Wenn also für einen Kanal kein Feuerfestigkeitsnachweis erbracht werden muss, dann erübrigt sich z.B. auch für einen Kanalbeschichtungsmörtel ein solcher Nachweis. Des Weiteren ist die Materialfrage zu beachten. Kanäle bestehen nicht nur aus Beton. Kanäle sind vielfach gemauert und bestehen auch aus Asbestzement sowie anderen Werkstoffen, die ein anderes Anforderungsprofil an Mörtel aufzeigen. Im Übrigen sind die Mörtel, die in der Kanalsanierung eingesetzt werden, zumeist für den Korrosionsschutz entwickelt und dienen erst in zweiter Linie als Betonersatzsystem. Ein leicht korrodiertes Betonrohr mit einem 10 mm dicken Korrosionsangriff ist aus statischer Sicht bei weitem nicht so gefährdet wie ein Brückenbauwerk mit vergleichbarer Korrosionstiefe.
Da im Übrigen die Korrosionsvorgänge im Hoch- und im Tiefbau in Bezug auf die Tiefenschädigung des Betons sehr unterschiedlich ablaufen und zu bewerten sind, wäre die Erarbeitung einer Norm , die auf die Anwendung bezogene Produktmerkmale festlegt durchaus sinnvoll.
Hermes stellt fest, dass in Deutschland die Zeit für eine Regelung diesem Bereich überfällig sei. Deshalb hat sich die GSTT dafür eingesetzt, unabhängig davon, ob das Bauwerk aus Beton oder anderen Werkstoffen errichtet wurde, einen Antrag zur Erstellung einer Norm für Anforderungen und Prüfverfahren für Mörtel zu stellen, die üblicherweise bei Neubau und Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen verwendet werden. Der Fachbereich Abwassertechnik im Normenausschuss Wasserwesen im DIN hatte diesem Antrag zugestimmt und den zuständigen Arbeitsausschuss gebeten einen Norm-Entwurf auszuarbeiten.
Der Norm-Entwurf wird voraussichtlich mit der Nummer DIN 19573 veröffentlicht werden.. Ein Arbeitskreis des Arbeitsausschusse NA 119-05-37 AA im NAW, der für die Normung im Bereich Renovierung, Reparatur und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen zuständig ist, arbeitet bereits seit einem Jahr an diesem Thema.
Damit geht der Trend eindeutig auch für den Neubau zum Werktrockenmörtel. Bis zum Erscheinen dieser Norm sind die GSTT Information Nr. 18 und die DWA M143 anzuwenden.
Die Regelwerke sind erhältlich bei:

GSTT Information Nr. 18 ist zu beziehen unter:
www.gstt.de
oder zusammen mit anderen GSTT Informationen im GSTT Jahrbuch 2007 über den Buchhandel.

Die DWA M143 Teil 17 ist zu beziehen über:
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef

DIN EN 1504 ist zu beziehen über:
Beuth Verlag
Burggrafenstr. 6
10787 Berlin

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