Böse Falle für Unternehmer
23.04.2009
Betriebssicherheitsverordnung nicht bekannt oder ein Buch mit 7 Siegeln: Wer eine große Baumaschine im Wert von ca. 200.000 Euro kauft und glaubt er habe ein sicheres Produkt erworben, dass er so in Betrieb nehmen kann, der geht ein unkalkulierbares Risiko ein, insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt.
(1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die
1. solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, oder,
2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Vorschriften des Anhangs I der Maschinenrichtline (MRL).
Das Risiko, eine Maschine zu kaufen, ohne sie selbst einer Prüfung zu unterziehen, ist ein unkalkulierbares Risiko, dass kein Unternehmer eingehen sollte.
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