Die Kuh vom Eis - Lösungsansätze für die Grundstücksentwässerung

08.03.2006

Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) müssen dicht sein. Das schreiben die verschiedenen Gesetze, Vorschriften, Satzungen und Normen vor. Doch wie geht ein Netzbetreiber am Besten vor, wenn er sich dieser unpopulären Maßnahme annimmt?

Grundsätzlich unterliegen Grundstücksentwässerungsanlagen bis zur Grundstücksgrenze den Regelungen des Baurechtes. Innerhalb der Entwässerungssatzung sind die Übergabepunkte zwischen öffentlicher und privater Entwässerung konkretisiert. Dieses ist, abhängig von der örtlichen Entwässerungssatzung, meist die Grundstücksgrenze, der Anschlusspunkt am öffentlichen Kanal oder der Revisionsschacht auf dem Grundstück. Dem Abwasser sind diese Regelungen allerdings egal.
Somit ist auch klar, dass die Probleme mit dem Abwasser nicht an einem Übergabepunkt aufhören. Der Netzbetreiber ist immer der, der mit den Folgen des erhöhten Abwasseraufkommens fertig werden muss. Der Bürger ist der, der dafür bezahlt. Daraus folgt, dass der Bürger und der Netzbetreiber in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen und beide an einem Strang ziehen müssen, damit Kosten und Nutzen in einem gesunden Verhältnis stehen.

Grundsätzlich sind immer Argumente zu finden, die die Kosten für eine Untersuchung und der wahrscheinlich darauf folgenden Sanierung rechtfertigen. Der einfachste Weg und am leichtesten für den privaten Grundstückseigentümer zu verstehen sind die finanziellen Auswirkung bei der Fremdwasserproblematik. Hier hat der Netzbetreiber die Kosteneinsparungen und der Bürger die direkten Auswirkungen auf die Gebühren vor Augen. Die Auswirkungen von überlastete Kläranlagen und Kanalnetzen sind regelmäßig zu verfolgen.

Schwieriger wird die Argumentation über die Boden- und Gewässerverunreinigungen und den Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder die Landeswassergesetze (LWG's). Hier gibt es zwar konkrete Strafregelungen (StGB § 324 ff), sie werden allerdings in der Praxis kaum zur "Motivation" genutzt. Der Umstand, dass "Jedermann" verpflichtet ist, für ein funktionierendes Abwassernetz zu sorgen und es zu unterhalten hat, scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Kaum jemand fühlt sich zur Erfüllung des WHG bzgl. der Grundstücksentwässerungsanlagen verpflichtet. Kaum ein Bürger kennt sich damit aus oder kann die Folgen der Missachtung abschätzen.
Es ist also in der Regel der Netzbetreiber mit einem Fremdwasserproblem der Schlüssel zum Erfolg. Hier befinden sich Fachleute, die täglich mit der Problematik zu kämpfen haben. Die Ingenieure, Techniker und Facharbeiter sind in der Lage, die aus ökonomischen und ökologischen Gründen geforderten Maßnahmen umzusetzen oder bedienen sich Dritter bei der Beratung, Planung und Realisierung. Der einzelne Bürger ist mit der Durchführung der Aufgaben im Allgemeinen überfordert und wendet sich bei Fragen immer zu erst an die Kommune, somit ist zumindest die Erstinformation der Grundstückseigentümer generell von den Ämtern zu leisten.

Die Konzepte zur Durchführung und Umsetzung sind immer den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Die Rahmenbedingungen sind von Kommune zu Kommune anders. Große Abwasserverbände oder kleine kommunale Netze haben verschiedene Befindlichkeiten und unterschiedliche Bedürfnisse. Daher kann jedes Modell- und Pilotprojekt nur eine Richtung sein, kein "1:1" zu übernehmendes Konzept.
Vor der Entscheidung zu einem Durchführungskonzept sollte sich der Kanalnetzbetreiber über seine internen und externen Rahmenbedingungen klar werden. Die politischen Gremien müssen von der Notwendigkeit überzeugt sein und hinter diesen Projekten stehen.

Standards wie Art der Dichtheitsprüfung und Zulässigkeit der Sanierungsverfahren bei welchem Schadensbild sind im Vorfeld festzulegen und haben maßgeblichen Anteil am Erfolg des Projektes.

Eine effektive Information der Bürger muss den Sinn der Maßnahmen darstellen. Das Problem der angeschlossenen Drainagen darf nicht vergessen und muss technisch gelöst werden. Die Bodenverhältnisse und Grundwasserstände haben eine wichtige Bedeutung für die Dringlichkeit der Sanierung undichter Grundstücksentwässerungsanlagen. Synergien mit den Versorgungsträgern sind abzuklären. Die zeitliche Zielvorgabe muss mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden.
Da schon jetzt abzusehen ist, dass die Zuständigkeit für diese Maßnahmen künftig über die Landeswassergesetze (siehe Hessen, NRW) geregelt werden, sind die Unteren Wasserbehörden in die Überlegungen einzubeziehen.

Nachdem diese Aspekte geklärt sind, kann mit der technischen Umsetzung begonnen werden. Da es eine gewählte und abgestimmte Terminvorgabe gibt -Deadline 2015-, ist der Umfang der jährlichen Teilmaßnahmen eine einfach mathematische Rechnung, die, mit Rücksicht auf die Gleichbehandlung der Bürger, nur in geringem Umfang variieren sollte.
Die einzelnen Teilmaßnahmen werden so gewählt, dass möglichst zusammenhängende Abschnitte zur Ausführung kommen. Hier bieten sich Wahl von Ortsteile, Siedlungsabschnitte oder Straßenzüge an. Damit ist für die logistische Abwicklung kurze Wege und damit erhebliche Zeitersparnisse möglich. Außerdem wird die Maßnahme von einer größere Akzeptanz der Bürger getragen. Der s. g. Schneeballeffekt ist hierbei nicht zu unterschätzen. Schließlich stellen auch alle die Papiertonne an die Straße, wenn einer damit anfängt, unabhängig vom tatsächlichen Rhythmus und den Kosten der Müllentsorgung.

Schon lange vor dem aktiven Beginn sind Bürgerinformationen durchzuführen, die dem Grundstücksbesitzer die aktuelle Situation, die Gründe und den technischen Ablauf schildert, die zuständigen Mitarbeiter vorstellt sowie die ungefähren Kosten der Grundlagenermittlung mitteilt. Bürgerwissen ist keine Gefahr für das Projekt sondern die Basis für Vertrauen und den Erfolg.
Als nächstes ist eine Bestandsaufnahme in den Archiven der Kommune, der Netzbetreiber und vor Ort beim Bürger durchzuführen. Die abgestimmten Unterlagen dienen als Grundlage für die exakte Ausschreibung der optischen Inspektion.

In der anschließenden hoffentlich beschränkten Ausschreibung werden exakt ermittelte Mengenansätze festgelegt und Qualitätsstandards beschrieben. Die jetzt folgende Untersuchung muss vom AG überwacht werden. Hierbei bietet es sich für kleinere Kommunen an, Fachbüros einzuschalten und diese Leistung fremd zu vergeben. Entscheidend hierbei ist es, eine Verbindung zwischen TV-Befahrer und überwachender Instanz (Ingenieurbüro) zu vermeiden und auf ständige Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards zu achten.

Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Randbemerkungen des Inspekteurs nach erfolgreicher Befahrung dem AG zur Erstellung des Sanierungskonzeptes zur Verfügung gestellt.
Jetzt können vorläufige Sanierungskonzepte erarbeitet werden, die das Grundstück ganzheitlich betrachten. Also sowohl die Sanierungsverfahren abwägen als auch alternative Möglichkeiten zur Kostenersparnis mit dem Grundstückseigentümer anstimmen.

Das so in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Bürger, der Kommune und den beteiligten Dienstleistern erarbeitete endgültige Sanierungskonzept kann mit Fristen zur Umsetzung versehen dem Grundstückseigentümer übergeben werden.

Die systematische Abwicklung von zusammenhängenden Bereichen bietet bei der anschließenden Sanierung ebenfalls erhebliche Einsparpotentiale. Auch hier rechtfertigen die zu erwartenden Kosteneinsparungen das Einschalten von Fachbüros zur Koordination und Betreuung. Gleichbleibende Sanierungsstandards, größere Variationsmöglichkeiten in den Sanierungsverfahren und das koordinierte Abwickeln mit konkreten Zeitvorgaben führen das Projekt zum Erfolg.

Fazit:
Die frühzeitige öffentliche Information und Einbeziehung der zahlenden Bürger in die Maßnahme erhöhen die Akzeptanz, vermeiden negative Stimmungen und Ärger bei der Umsetzung. Konkrete Zeitvorgaben und flächendeckende Projektierung zeigen nach Außen eine entschiedenes Vorgehen, das natürlich von der politischen Seite unterstützt werden muss. Die anderen Versorgungsunternehmen müssen mit ins Boot.

Die Einbeziehung von Fachbüros rechnet sich bei einem entsprechenden Projektumfang. Für einzelne Grundstücke ist die Ingenieurleistung nicht zu finanzieren, da keine Synergien aktiviert werden können. Unter diesen Voraussetzungen kann das Ziel, dichte Grundstücksentwässerungsleitungen erreicht werden – ohne Angst vorm bösen Mann!



Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der tis Tiefbau Ingenieurbau Straßenbau.

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