Erfahrungen eines Gutachters in Streitfällen: Kanalinspektion und -sanierung
18.06.2008
1. Der Sachverständige als Gerichtsgutachter
- Klare, zweifelsfreie Leistungsbeschreibung
- Definition der Fakten, der Verfahren, der Materialien, der Wandstärken, der Gefälle, der Harzeigenschaften, der Vereinbarung von Prüfverfahren zur Qualitätssicherung. Fehlende Einbauprotokolle, Lieferscheine, Überwachung durch Fachingenieur.
- Probenahme Auftraggeber, Rückstellproben
- Qualität der bildlichen Dokumentation
- Fragen zur Reinigung, mögliche Schadenseinflüsse durch die Reinigung (Einsatz der richtigen Düsen)
- Beschädigung von Kunststoffauskleidungen durch Hochdruckreinigung
- Falten und Beulen im Liner
- Nicht fachgerechte Anschlüsse bei Schachteinbindungen, Hinterläufigkeit
- Nicht fachgerechte Anschlüsse von Seitenkanälen
- Beurteilung von Partlinersystemen*, Schäden an Inlinern durch hochstehende Fasern, ablösende Folien.
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