GSTT AG 5 bemüht um Güteüberwachung Grundstücksentwässerung - Erfahrungsaustausch mit Kommunen

13.02.2008

Die Arbeitsgruppe 5 „Güteüberwachung Grundstücksentwässerung“ der Deutschen Gesellschaft für grabenloses Bauen (GSTT) hatte im November zu einem Erfahrungsaustausch mit kommunalen Fachleuten in die Räume der Stadtwerke Schwerte eingeladen.

Die GSTT ist ein weltweit agierender Zusammenschluss von Fachleuten der grabenlosen Sanierung von Rohrleitungen. Die Arbeitsgruppe 5 behandelt speziell die Themen rund um die Grundstücksentwässerung, Leitungssanierung und das grabenlose Bauen. Das Ziel ist, alle Beteiligten (sowohl einzelne Bürger als auch die Kommunen) hinsichtlich der gesetzlich geforderten Untersuchung und Sanierung von Entwässerungsleitungen zu informieren und einheitliche Informationen zur Verfügung zustellen. Bisher sind Ausschreibungstexte von der AG5 als GSTT Information 19 Teil 1 und 2 erstellt worden. Sie stehen zum Download unter www.gstt.de zur Verfügung.
Die ausgesprochen hohe Teilnahme z.T. weitgereister Entscheidungsträger aller Fachebenen wertete Rainer Hermes, Vorstand der GSTT, als Beweis für die Aktualität aber auch Brisanz des Themas „Güteüberwachung Grundstücksentwässerung“, das insbesondere für Privatgrundstücke bisher nicht gekannte Beachtung finden muss.
Im Vordergrund der Veranstaltung standen Erfahrungsberichte einzelner Städte und Gemeinden über deren Weg, die notwendige Kanalsanierung der privaten Abwasserleitungen den Bürgern näher zu bringen, bzw. das Thema umzusetzen.
Eine große Herausforderung – darüber sind sich alle Tagungsteilnehmer einig – ist die Sensibilisierung der Hausbesitzer für dieses nicht leicht überschaubare Umweltschutzthema. Viele Eigentümer sind sich bereits darüber im Klaren, dass eine intakte Grundstücksentwässerung einen erheblichen Faktor der Vermögenserhaltung darstellt, und dass eine mangelnde Instandhaltung über Jahrzehnte hinweg einen enormen Investitionsstau mit sich bringt. Die Hinauszögerung der Investitionen bewirkt, dass vorhandene Leitungsschäden bei letztlich doch notwendiger Sanierung, höheren Aufwand, und damit verbundenen, weit höhere Kosten erfordern. Offen bleibt dabei die Diskussion über die Frage, dass unterlassene Sanierungen als Straftat gem. Landeswassergesetz zukünftig Bußgeldbescheide der Kommunen nach sich ziehen können.
Es ist schwer bzw. unmöglich, schon bei ersten Besprechungen jedem einzelnen Bürger seinen finanziellen Aufwand in konkreten Zahlen zu benennen. Zunächst einmal muss das gesamte Entwässerungssystem untersucht und ein individuelles Sanierungskonzept ausgearbeitet werden, welches auf die entsprechend aufgefundenen Schäden hinsichtlich der Sanierungsmethode (und davon gibt es viele!) maßgeschneidert ist. Und dass Schäden vorhanden sind, ist sehr wahrscheinlich: Untersuchungen in zahlreichen Gemeinden haben ergeben, dass in über 90% aller Fälle die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen undicht sind. Vor allem Abwasserleitungen mit Herstellungsdatum vor 1965 sind häufig betroffen.
Ein im Oktober 2007 in der Financial Times veröffentlichter Artikel bezifferte den finanziellen Aufwand wie folgt:

„Zwischen 15.000 und 20.000 Euro muss ein Hausbesitzer einkalkulieren, wenn er seine Abwasserleitung sanieren will und dafür ein Bagger das Rohr freilegen muss.“
Dem wird hier widersprochen:

Dank verschiedener grabenloser Sanierungsmethoden wird immer seltener ein Bagger notwendig. Die Untersuchung der Entwässerungssysteme kann in vielen Kommunen über die Abwassergebühren finanziert werden, das zeigt das Beispiel der Stadt Göttingen. In Göttingen, wo schon seit Jahren Untersuchungen von Grundstücksentwässerungsanlagen über die Abwassergebühren laufen, liegen die Kosten der Sanierung bei durchschnittlicher Grundstücksgröße und -länge bei 5.000,-- bis weniger als 10.000,-- Euro.
Undichte Abwasserleitungen und Kanäle stellen unter anderem einen erheblichen Kostenauf­wand für die Abwasserbehandlung dar. Durch eindringendes Grundwasser (Fremdwasser) sind  Kläranlagen häufig überfordert (hohe Wartungskosten, niedrigere Lebensdauer der Anlagen), die Anlagen müssen ausgebaut oder von vornherein überdimensioniert werden – was sich negativ auf die Abwassergebühren und somit auf das Budget der Grundstückseigentümer  auswirkt. Eine Sanierung heute erspart Abwassergebühren morgen. Thomas Sürder vom RP Detmold berichtete, dass bei 16 Gemeinden allein 40 Mio. m³ Fremdwasser eingespart werden könnten. Das entspricht ca. der halben Wassermenge der Sorpetalsperre!
Einige Kommunen berichteten, dass sie im Interesse der Bürger die vorgegebenen Fristen in den Abwasser­satzungen ändern wollen. Bei 50% Fremdwasseranteil am gesamten Abwasser können zudem Fördergelder von den Kommunen oder den Hausbesitzern beantragt werden . Aus Göttingen (Vorreiter bzgl. der Untersuchung von Grundstücksentwässerungs­anlagen, s.o.) schilderte Dr. Eisener die dortige Handhabung des Themas: Flächendeckend wurden und werden ALLE privaten Grundstücksentwässerungsanlagen mit entsprechend geeigneten Kamerasystemen untersucht. Finanziert wird das  durch die Abwassergebühren, die durch diese Maßnahme in Göttingen nur unwesentlich gestiegen sind. Nach Durchführung der TV-Untersuchungen hatte jeder Grundstückseigentümer ohne sichtbaren eigenen finanziellen Aufwand einen qualitativ hochwertigen, dem Stand der Technik entsprechenden Statusbericht seiner Entwässerungsleitungen vorliegen. In diesem Zuge ist es interessant zu erwähnen, dass bislang nur 1 Haus eine intakte/dichte Grundstücks­entwässerung vorweisen konnte.
Es sind  40% der Hausanschlüsse  in Göttingen mittlerweile untersucht worden. Wird das Tempo der flächendeckenden Untersuchungen und Sanierungen nicht gesteigert, rechnet die Stadt Göttingen mit einem Ende der Maßnahmen um 2030. In Göttingen gilt letztlich nur die Dichtigkeitsprüfung mit Luft oder Wasser als Nachweis für eine einwandfreie Leitung. Andere Kommunen akzeptieren im Augenblick auch die optische Untersuchung als Nachweis über den einwandfreien Zustand der Leitungen, soweit keine optischen Schäden festgestellt werden.
Erfahrungen aus der Praxis in den Städten und Gemeinden haben gezeigt, dass schon allein die Untersuchung der Entwässerungsleitungen auf den privaten Grundstücken eine große Herausforderung darstellt, da sich viele schwarze Schafe auf diesem Markt tummeln (keine entsprechende Kameratechnik, unseriöse Dumping-Angebote zur Untersuchung und völlig überteuertes Angebot zur Sanierung). Der Großteil der Eigentümer hat natürlicherweise kein technisches Hintergrundwissen in diesem Metier, um diese Angebote und die Durchführung kritisch zu bewerten (Welche seriöse Firma führt die Untersuchung durch? Welches Kamerasystem muss eingesetzt werden, damit 100% untersucht werden können? Welche Sanierungs­möglichkeiten gibt es? etc.). Dem Hausbesitzer ist es oft nicht bekannt, dass bei der Sanierung von Abwasserleitungen  nur vom DiBT zugelassene Verfahren und Baustoffe eingesetzt werden dürfen. Nur eine „Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung“ bietet die Grundlage dafür, dass die Sanierung auch von Dauer ist.
In Zukunft muss das Kanalnetz alle 20 Jahre einer wiederholten Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Die untersuchenden Firmen sollten daher über eine entsprechende Qualifikation z.B. dem „Güteschutz Kanalbau“ verfügen.
Das einstimmige Resumée in der Arbeitsgruppe nach der Veranstaltung war, dass hinsichtlich der Dichtheitsbescheinigungen bis 2015 noch in vielen Gemeinden hoher Handlungsbedarf   besteht, und dass möglichst zeitnah, und unter der Regie der Kommunen gehandelt werden sollte. Dazu gehört in erster Linie eine fundierte Beratung und Sachverhaltsaufklärung der Grundstückseigentümer.
Nähere Informationen zu diesem Thema können jederzeit online unter folgender Adresse abgerufen werden: www.gstt.de

Kontakt

Astrid Hanzen [GSTT]

58239 Schwerte

Telefon:

(0)2304 97 123 -20

Fax:

(0) 2304 74 680

E-Mail:

hanzen@hermes-technologie.de

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