Höxter: Schlauchliner gegen Fremdwasser in der Altstadt
12.11.2009
Die gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Nordrhein-Westfalen stößt sicher dem einen oder anderen Grundstückseigentümer sauer auf; etwas versüßt wird sie durch das Landes Förderprogramm "Abwasser NRW": Nach diesem bis Ende 2011 laufenden Förderprogramm können die Eigentümer bis zu 30% ihrer Sanierungskosten erstattet bekommen - vorausgesetzt, die Sanierung findet im Rahmen eines von der Kommune beschlossenen Programms zur Fremdwasserbekämpfung statt.Ein Musterbeispiel für kommunales Engagement einer Gemeinde im Sinne ihrer Bürger ist die Vorgehensweise der Stadt Höxter: Dort wurden drei Fremdwasser-Schwerpunktgebiete in der historischen Altstadt ausgewiesen, die man jetzt nach und nach abarbeitet. Bei der überraschend wirtschaftlichen Sanierung der privaten Hausanschlüsse und Grundstücksentwässerungen spiel(t)en Schlauchliner des Systems BRAWOLINER eine tragende Rolle, die von der Pader Kanal Technik - Rohr Frei GmbH & Co. KG installiert werden.
Messungen ergaben einen Fremdwasseranteil von 64% am Kläranlagen-Zufluss und begründeten akuten Handlungsbedarf. Parallel dazu unterliegen auch die Höxteraner Grundstückseigentümer als östlichste Bürger des Landes NRW den Forderungen des § 61a LWG, der eine Dichtheitsprüfung bis spätestens Ende 2015 fordert.
Diese Vorschrift lässt aber auch eine noch frühere Terminierung der Prüfpflicht zu: Wo z.B. ein Programm zur Fremdwasser-Bekämpfung von der Kommune beschlossen wird, legt diese per Satzung den Umfang des Gebietes ebenso fest wie den Zeitpunkt, zu dem die Dichtheit nachgewiesen sein muss.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Höxter konsequent gehandelt: Im besonders Fremdwasserbetroffenen Bereich der historischen Altstadt wurden per Satzung drei Fremdwasser-Schwerpunktgebiete ausgewiesen, die Zug um Zug abgearbeitet werden. Hinzu kommt, dass in Teilen der Altstadt umfangreiche städtebauliche Investitionsmaßnahmen anstehen. Diese könnten aber nicht sinnvoll umgesetzt werden, wenn man nicht vorab für gesunde Verhältnisse im Untergrund sorgte.
Denn die Grundstückseigentümer bekommen nur dann Zuschüsse, wenn diese über die Stadt bei der NRW-Bank beantragt werden. Zudem gibt es nur dann Geld, wenn die Sanierung zeitgleich mit Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Netz stattfindet und das komplette Leitungssystem eines Grundstücks einschließlich des auf öffentlicher Fläche liegenden Grundstücksanschlusses saniert worden ist.
Der erste Fremdwasserschwerpunkt war auf einen Abwicklungszeitraum von Ende September 2007 bis Ende Oktober 2009 terminiert. Um eine breite private Beteiligung zu erreichen, übernahm die Stadt den kompletten organisatorischen Aufwand für die Projektabwicklung einschließlich der Fördermittelbeantragung. Für die 46 letztendlich im ersten Gebiet beteiligten Grundstücke wurde ein förderfähiger Anteil an den Sanierungskosten von 65.000 € geschätzt, bei der NRW-Bank beantragt und auch bewilligt.
Das Gros der defekten Leitungen wies Schadensbilder auf, die keinen Neubau erforderlich machten, so dass fast durchgängig eine Abdichtung der Systeme mit Schlauchlinern, im Einzelfalle mit GFK-Kurzlinern, durchgeführt werden konnte. Die PKT Pader Kanal Technik - Rohr Frei GmbH & Co. KG (Paderborn) installierte im Rahmen des ersten Sanierungsschwerpunktes in den Grundstücksentwässerungen und Anschlussleitungen der Altstadt Schlauchliner des BRAWOLINER-Systems von KOB, Wolfstein.
Während der (auf einem mit Epoxydharz getränkten Polyesterschlauch basierende) BRAWOLINER als "Ur-Hausanschluss-Liner" auf die weitaus umfangreichsten Erfahrungen zurückblicken kann, ist zugleich PKT ein Anwender der ersten Stunde dieses Systems. Das Paderborner Unternehmen hat bis heute über 46.000 Meter des hoch flexiblen Schlauchliners eingebaut, der speziell für den Einsatz in Bögen und wechselnden Nennweiten entwickelt und optimiert wurde.
Der Liner wird mit thermischer Unterstützung binnen ca. 3 Stunden ausgehärtet und hat im Einbauzustand eine Wandstärke von mindestens 3 Millimetern. Das reicht aus, um zuverlässig die Wasserdichtheit des Liners sicher zustellen, der im Übrigen selbstverständlich über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin (DIBT) verfügt.
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