Leistungen und Kosten bei der Kanalreinigung mit dem Hochdruckspülverfahren

26.10.2007

Über die Branche für Rohr-, Kanal- und Industrieservice kann eigentlich nicht wesentlich Neues berichtet werden, oder doch? Ja richtig, die Umsetzung der Meisterverordnung und die Einführung einer neuen Reinigungsstrategie, der so genannten „bedarfsorientierten Reinigung“, die sich auf die HD-Reinigung des Abwassernetzes und den damit verbundenen Fahrzeugeinsatz nachhaltig auswirken kann.

Die Autoren Krämer und Scholz definierten diese in der KA so: Reinigungsbedarf = Reinigung / Zeiteinheit, wobei die Reinigungsintervalle von drei Kriterien abhängen:
  1. Erhalt der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Abwassernetzes, abhängig vom individuellen Ablagerungsverhalten, das maßgeblich vom Gefälle und von der Strömungsgeschwindigkeit  bzw. der Schubspannung in den Haltungen beeinflusst wird,
  2. Erfüllung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Bestimmung des Reinigungsbedarfs und
  3. Optimierung bzw. Minimierung der Reinigungskosten.
Diese neue Reinigungsstrategie scheint z. Zt. im Trend zu liegen. Ob aber ein Netzbetreiber da-durch tatsächlich langfristig Kosten in nennenswerter Höhe spart, wird sich zeigen. Wer kann denn gänzlich ausschließen, dass in weniger oder nicht gespülten Abwasserleitungen langfristig nicht andere Nachteile auftauchen, z.B. durch Geruchsbelästigungen und biogene Schwefelsärekorrosion an Bauwerken, wodurch erhebliche Folgekosten entstehen können?
Während sich private Bieter bei Ausschreibungen auf Meter-Basis nach wie vor mit unauskömmlichen Dumpingpreisen unterbieten und dabei betriebswirtschaftliche Kriterien offenbar keine Rolle zu spielen scheinen, dominiert bei öffentlichen Auftraggebern nach wie vor der Meterpreis als Messlatte für die Auftragsvergabe nach dem Niedrigstgebotsprinzip, oft ohne Beachtung der Reinigungsqualität, der Arbeitssicherheit und der Arbeitsstellensicherung. Im Reinigungsmarkt ist daher der Eindruck entstanden, dass vor allem eines wichtig zu sein scheint: die Sauberkeit der Aktenlage bei den Auftraggebern (niedrigstes Gebot). Sicher liegt die Ursache für das Preischaos auch an der Unfähigkeit beider Seiten (Auftraggeber und Auftragnehmer), einerseits Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben und andererseits Aufwand und Kosten richtig einzuschätzen bzw. aufwandsgerecht zu kalkulieren. Offensichtlich fehlen bei manchen Bietern betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse. Dass sich ein Leistungspreis nicht nur aus Kosten, sondern auch aus einem Gewinn zusammensetzt, wird offenbar ignoriert. Schließlich tragen Überkapazitäten in einem Auftraggebermarkt maßgeblich dazu bei, dass sich die Preise für Reinigungsleistungen oft unabhängig vom Rohrdurchmesser und Verschmutzungsgrad eher im spekulativen als im kalkulatorischen Bereich bewegen. Es scheint so, dass sich beide Seiten mit diesem unerfreulichen Zustand abgefunden haben. Also alles beim Alten.
Um der unauskömmlichen Preissituation und den oft damit verbundenen Qualitätsmängeln zu begegnen, müssten die vorhandenen Überkapazitäten im Reinigungsmarkt eigentlich reduziert werden, zumal die Auftraggeber bei der Vielzahl der Bieter offensichtlich im Vorteil sind. Auch für die Kanalreinigung gilt der ökonomische Grundsatz, dass Angebot  und Nachfrage den Preis bestimmen. Nach den Preisen zu urteilen, stehen die Reinigungskapazitäten bei nachlassender Nachfrage in einem Missverhältnis zum Bedarf. Die „bedarfsorientierte Reinigung“ dürfte das Auslastungsproblem eher noch verschärfen und erst recht eine Anpassung der Fahrzeugkapazitäten an eine sinkende Nachfrage erforderlich machen, sofern diese aufgrund positiver Erfahrungen tatsächlich flächendeckend eingeführt würde. Die neue Reinigungsstrategie kann sich also auf die Fahrzeugkosten und damit auch auf die Preise der privaten Reinigungsunternehmen für die Auftraggeber eher als Bumerang auswirken, sofern denn betriebswirtschaftlich gerechnet und nicht spekuliert würde.
Der erzielte Meterpreis eines Reinigungsauftrages beeinflusst bekanntlich die Tagesleistung des Auftragnehmers, die wiederum Auswirkungen auf die Leistungskosten hat. Ein geringer Meterpreis kann nur durch eine hohe Tagesleistung ausgeglichen werden, wenn man kostendeckend arbeiten muss. Durch die Leistungspreise werden private Dienstleister also gezwungen, ihre Tagesleistungen so anzupassen, dass sie bei einem Reinigungsauftrag kein Geld mitbringen. Der Leistungsdruck ist also erheblich. Daher kommt es manchmal zu nicht nachvollziehbaren Leistungsangaben (m/Tag). Die Auftraggeber haben es aber schließlich in der Hand, ob Quantität oder Qualität dominieren soll. Muss denn Kanalreinigung eine Dienstleistung bleiben, bei der Kostendeckung nur durch  Schlitzohrigkeit möglich ist?
Die Tagesleistung (m/Tag) ist eine wichtige Ausgangsbasis zur Berechnung der Leistungskosten (€/m). Wie kommt man aber zu realistischen Tagesleistungen? Es existieren bekanntlich mehrere „Stellschrauben“, die Tagesleistung zu beeinflussen:
  • Die Wasseraufbereitung des Aufbaues. Dadurch ist Spülen weitgehend ohne Unterbrechung und eine Vorentwässerung des Räumgutes in der Schlammkammer möglich.
  • Der Volumenstrom der HD-Pumpe(n). Je höher der Volumenstrom, um so größer die Transportleistung des Spülwassers im Rohr, um so geringer die Anzahl der Spülgänge und um so größer die Zugkraft der Spüldüse und die Einzuglänge des Spülschlauches,
  • Die Länge des Spülschlauches. Ein längerer Spülschlauch ermöglicht bei kleineren Durchmessern bis  ca. 10 % Verschmutzungsgrad ein Spülen mehrerer Haltungen in einem Spülgang, sofern die Wasserführung zu einem Auftrieb des Spülschlauches führt und die Zugkraft der Spüldüse, maßgeblich abhängig vom Volumenstrom der HD-Pumpe(n), dazu ausreicht,
  • Die Einlauf- und Rückzugsgeschwindigkeit der Spüldüse. Diese hängen maßgeblich vom Volumenstrom der HD-Pumpe(n) und vom Verschmutzungsgrad im Rohr ab.
  • Die Saugleistung der Vakuumpumpe(n). Diese muss der Transportleistung des Spülwassers im Rohr bzw. dem Volumenstrom der HD-Pumpe(n) entsprechen, damit das Räumgut beim Rückzug der Spüldüse ohne Unterbrechung aufgesaugt werden kann. Die Saugleistung ist daher mindestens von gleich großer Bedeutung wie die Spülleistung und sollte keinen Engpass darstellen.
  • Die Einsatzdauer vor Ort bzw. die effektive Arbeitszeit. Mit zunehmender Einsatzdauer kann die Tagesleistung natürlich erhöht werden, 12- Stunden Schichten sind bei privaten Dienstleistern heute eher keine Seltenheit.
  • Die Räumgutlogistik. Sofern möglich, bietet die Umladung des Räumgutes vor Ort in einen Entwässerungscontainer Vorteile. Eine Alternative ist der Transport des Räumgutes im Kanalfahrzeug, wodurch jedoch die Reinigung zu Lasten der Tagesleistung meistens länger unterbrochen wird.
Ohne eine exakte Angabe der mittleren Ablagerungshöhe (in cm) bzw. des durchschnittlichen Verschmutzungsgrades, als prozentuales Verhältnis der Ablagerungshöhe zum Rohrdurchmesser (VG % = h / DNR * 100) in einer Haltung und natürlich der Verschmutzungsart (organisch, mineralisch) durch den Netzbetreiber, auf die sich Bieter verlassen können, haben diese eher keine faire Chance, Preise aufwandsgerecht zu kalkulieren. Fehlerhafte Angaben über Verschmutzungsgrade und Verschmutzungsarten in manchen Ausschreibungen wären Anlässe für Beanstandungen. Wenn es in Leistungsverzeichnissen z. B. heißt: "…1400 m DN 150 - DN 600, Verschmutzungsgrad bis 50 %..."  und wenn dabei gefordert wird, dass die Entsorgungskosten für das Räumgut in die Einheitspreise (€/m) einzurechnen sind und keine geeignete Annahmestelle für das Räumgut genannt wird, sind das nach Ansicht der Bieter eher unfaire Forderungen. Im Reinigungsmarkt ist vielfach der Eindruck entstanden, dass ausschreibende Stellen immer häufiger einem sportlichen Ehrgeiz folgen, Auftragnehmern bei der Kanalreinigung möglichst viele kalkulatorische Risiken aufzudrücken, obwohl diesen nach § 9/2 VOB/A kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden darf. Also sind fachlich fundierte Ausschreibungen elementare Voraussetzungen für gute Reinigungsleistungen. Wenn sich diese immer an den Empfehlungen des Merkblattes ATV-DVWK-M 197 "Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen mit dem Hochdruckspülverfahren" (Juni 2004) orientieren würden, hätten beide Seiten vermutlich weniger Probleme.
Auch wenn das Mengengerüst eines Leistungsverzeichnisses mit der Realität übereinstimmen sollte, empfiehlt sich immer eine Schachtinspektion durch den Bieter, zur Bestätigung der realen Ablagerungshöhen und zur Berechnung der Räumgutmenge. Das Merkblatt ATV-DVWK-M 197 sagt für nicht begehbare Profile dazu folgendes aus: „ Es wird vereinfachend davon ausgegangen, dass das arithmetische Mittel der Ablagerungshöhen am Anfang und Ende einer Haltung als repräsentativ für die Ablagerungshöhe in der gesamten Haltung angesehen werden kann.“ In begehbaren Profilen (ab DN 1000) werden Messungen in Abständen von ca. 20 m empfohlen, woraus das arithmetische Mittel als Abrechnungsgrundlage gebildet wird.
Gering (normal) Mittel Stark
Verschmutzungsgrad
0 % - 10 % 10 % - 15 % > 15 %
Fließ-/Strömungsverhalten des Abwassers
gleichmäßig / laminar unruhig / Verwirbelungen langsam / stehend
Konsistenz der Ablagerungen
feinkörnig / lose (schlammig) sämig / breiig (durchtretbar) steif / fest / tonig / hart
Verschmutzungsklassen aufgrund von Schachtinspektionen (Quelle: IKT-Forschungsbericht Kanalreinigung 2004)
Das IKT (Institut für unterirdische Infrastruktur) in Gelsenkirchen untersuchte in einem Zeitraum von zwei Jahren 2.280 Haltungen in verschiedenen Städten, was einer Netzlänge von ca. 100 km entspricht. Dabei konnte der weit überwiegende Teil  (ca. 91 %) als gering verschmutzt (0 % - 10 %) eingestuft werden, wobei Mischwasserkanäle mit über 50 % dominierten. Diese Erkenntnis legt die Vermutung nahe, dass in Deutschland eher gering verschmutzte Abwasserkanäle als Normalität überwiegen, was aber in Ost- und Westdeutschland aufgrund historischer Gegebenheiten unterschiedlich sein wird.
Ablagerungen in Abwasserkanälen bestehen bekanntlich aus eingetragenen mineralischen und organischen Feststoffen. Diplomarbeiten von J. Neumann, C. Reekers und auch von D. Engel haben gezeigt, dass die hauptsächlich aus Haushalten stammenden organischen Inhaltsstoffe in Mischwasserkanälen selten eine Trockenmasse (Glühverlust) von 10 Gew.- % überschreiten und aufgrund ihrer geringen Dichte (Dichteunterschied zwischen Organik und Wasser gering) in einer Haltung leichter transportiert werden, als mineralische Feststoffe. Die Dichte von Räumgut schwankt erheblich. Zur Kalkulation der Entsorgungskosten kann aber ein Mittelwert von 1,7 t/m3 angenommen werden.
Das IKT hat erstmalig im Rahmen eines Forschungsprojektes den Zusammenhang zwischen Verschmutzungsgrad, Anzahl der Spülgänge (Einlauf und Rückzug), des Volumenstromes der HD-Pumpe und der Rückzugsgeschwindigkeit der Spüldüse durch aufwändige Versuchsreihen in Teststrecken DN 300 und DN 800 wissenschaftlich untersucht. Dabei wurden in den Testhaltungen Ablagerungsbänke von ca. 4 m Länge bei Verschmutzungsgraden von 15,  30, und 45 %, Rückzugsgeschwindigkeiten von 12 m/min und 24 m/ min, verschiedene Düsenarten sowie unterschiedliche Volumenströme der HD-Pumpe berücksichtigt. Da es sich hierbei aber um Modellbedingungen handelt, denen keine durchschnittliche Verschmutzung zugrunde liegt, sind die Ergebnisse für Kalkulationszwecke ungeeignet.
Daher werden bei den folgenden Berechnungen durchschnittliche Verschmutzungsgrade von 10, 20 und 30 % angenommen. Laut Selbstüberwachungsverordnung NRW (SüwV Kan) besteht bekanntlich bei einem Verschmutzungsgrad ab 15 % akuter Reinigungsbedarf. Für eine Unterhaltsreinigung können folgende praxisnahe Parameter angenommen werden, mit denen sich die Tagesleistungen für die Nennweiten DN 200 bis DN 800 berechnen lassen:
Kanal HD-Pumpe Haltung Spülparameter Verschmutzungsgrad
  10% 20% 30%
DN 200 240 l/min 50 m Abschnitt pro Spülgang 150 m 150 m 100 m
Rückzugsgeschwindigkeit 24 m/min 12 m/min 12 m/min
DN 300 50 m Abschnitt pro Spülgang 100 m 50 m 30 m
Rückzugsgeschwindigkeit 24 m/min 12 m/min 12 m/min
DN 400 325 l/min 50 m Abschnitt pro Spülgang 100 m 40 m 20 m
Rückzugsgeschwindigkeit 12 m/min 12 m/min 12 m/min
DN 500 50 m Abschnitt pro Spülgang 50 m 20 m 10 m
Rückzugsgeschwindigkeit 12 m/min 12 m/min 12 m/min
DN 600 80 m Abschnitt pro Spülgang 30 m 20 m 10 m
Rückzugsgeschwindigkeit 12 m/min 12 m/min 12 m/min
DN 600 80 m Abschnitt pro Spülgang 30 m 20 m 10 m
Rückzugsgeschwindigkeit 12 m/min 12 m/min 12 m/min
DN 700 80 m Abschnitt pro Spülgang 20 m 15 m 10 m
Rückzugsgeschwindigkeit 12 m/min 12 m/min 12 m/min
DN 800 80 m Abschnitt pro Spülgang 15 m 10 m 5 m
  Rückzugsgeschwindigkeit 12 m/min 12 m/min 12 m/min
Quelle: J. Ney Fa. KRT GmbH und W. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Die Forschungsergebnisse des IKT bestätigen die Erfahrung, dass die Transportleistung der Spüldüse im Rohr bei höherer Rückzugsgeschwindigkeit durch einen höheren Volumenstrom der HD-Pumpe (z. B. von 240 auf 320 l/min) kompensiert werden kann. Also beeinflusst der Volumenstrom der HD-Pumpe die Tagesleistung maßgeblich, zumal davon auch die Anzahl der Spülgänge je nach Verschmutzungsgrad abhängt. Passt aber die Rückzugsgeschwindigkeit nicht zur Pumpenleistung und zur Spüldüse, bleiben dadurch Ablagerungsreste auf der Rohrsohle liegen, wodurch je nach Qualitätsansprüchen der Reinigung weitere Spülgänge erforderlich sein können. Das ist natürlich auch abhängig von der Düsenart und nicht zuletzt von der Bestückung der Düseneinsätze. Setzt man in kleinen Profilen zu hohe Volumenströme ein, können Über- oder Unterdrücke in den Hausanschlüssen bzw. an den Toiletten zu Beschwerden der Anwohner führen.
Grundsätzlich soll sich der Volumenstrom (l/min) einer HD-Pumpe in einem ausreichenden Verhältnis zum zu spülenden Kanaldurchmesser befinden, damit die Transportleistung des Spülwassers zum Ablagerungsvolumen im Kanal (Kreissegment * 100 m) passt. Das Ablagerungsvolumen (m3/100 m) nimmt bei vergleichbarem Verschmutzungsgrad (VG) bekanntlich mit steigendem Kanaldurchmesser überproportional zu (Diagramm 1).
Daher sollte der Volumenstrom der HD-Pumpe dem Rohrdurchmesser entsprechen, um diesen bei ausreichender Transportleistung der Spüldüse wirtschaftlich spülen zu können. Dazu gilt für die Praxis folgende Empfehlung, wobei bei kleineren Nennweiten (DN 200, DN 300) der Bypass der HD-Anlage zu öffnen ist, um den Volumenstrom an der Spüldüse wegen der Hausanschlussproblematik bei konstant maximalen Volumenstrom der Vakuumpumpe zu verringern. Letzterer ist bekanntlich drehzahl- und unterdruckabhängig:
Volumenströme von HD-Pumpen nach Kanaldurchmessern:

DN (mm) 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 1700 1800 1900 2000
QP (l/min) 240 240 325 325 345 345 408 408 471 471 600 600 600 692 692 692 800 800 800
DN/QP 0,8 1,3 1,2 1,5 1,7 2,0 2,0 2,2 2,1 2,3 2,0 2,2 2,3 2,2 2,3 2,5 2,3 2,4 2,5
Mittel DN/QP 1,4 1,6 2,2 2,4
DNS-Bereiche DNS 19 DNS 25 DNS 32 DNS 38
HD-Pumpen DNS  
2 x P3-45/65 38                                 260 kW
2 x P3-45/60 38                           260 kW      
2 x P3-45/60 32                     226 kW            
P3-45/70 32                 130 kW                  
P3-45/60 25         130 kW                      
P3-45/65 25 104 kW                              

Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Bei der Unterhaltsreinigung ist die Einlaufgeschwindigkeit der Spüldüse je nach Zugkraft in der Regel höher als die Rückzugsgeschwindigkeit, zumal die meisten Schlauchhaspeln mit einer Freilaufschaltung ausgestattet sind. Bei anderen Reinigungsarten (Spezialreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung) können die Spülgeschwindigkeiten differieren.
Die Rückzugsgeschwindigkeit (m/min) der Spüldüse sollte ein bestimmtes Verhältnis zum Volumenstrom (l/min) der HD-Pumpe nicht unterschreiten (z. B. ca. 1:13). Leider sind die Geschwindigkeiten (m/min) der Spüldüse in der Praxis selten messbar, da an den meisten Reinigungsfahrzeugen noch keine Messeinrichtung dafür existiert. Vielleicht wird sich das in Zukunft ändern, insbesondere wenn Auftraggeber für die HD-Reinigung in ihrem Abwassernetz Düsengeschwindigkeiten vorschreiben sollten, wie das in der Schweiz teilweise schon der Fall ist.
Nimmt man folgende Parameter an, wie:
  • Kanalprofile: DN 200 bis DN 800,
  • Volumenstrom der HD-Pumpe: 325 l/min bei DN 400 bis DN 800 (Bypass zu), ca. 240 l/min bis DN 300 (Bypass auf),
  • Verschmutzungsgrad im Rohr: 10 %, 20 % und 30 %,
  • Abschnitt pro Spülgang (Einlauf, Rückzug) nach Verschmutzungsgrad (siehe Tabelle J. Ney),
  • Einlaufgeschwindigkeit der Spüldüse: 36 m/min, 
  • Rückzugsgeschwindigkeit der Spüldüse: 12 m/min (langsam) und 24 m/min (schnell), 
  • Spülschlauchlänge: 200 m,
  • Haltungslänge: 50 m bis DN 500, 80 m bis DN 800,
  • Einsatzdauer vor Ort: 6 h ohne, 8 h mit 60 min, 10 h mit 90 min Verteilzeit,
  • Durchschnittliche Zeit für Räumguttransport /-entleerung: 75 min / Füllung,
  • Füllstand Schlammkammer: 6 m3 (3-achsiges Fahrzeug),
  • Rüstzeit pro Spülgang: 10 min,
und setzt diese in eine Excel-Tabelle ein, lassen sich folgende Tagesleistungen nach Adam Riese berechnen. Verändert man diese Parameter, kommt man natürlich zu anderen Ergebnissen.
 
Kanal DN mm 400
Rohrradius r m 0,2
Volumenstrom HD-Pumpe l/min 325
Spülschlauchlänge m 200
Haltungslänge m 50
Einsatzdauer vor Ort h/Tag 8
Verteilzeit (u.a. Pausen) min/Tag 60
Effektive Arbeitszeit h/Tag 7
Räumuttransport/-entleerung durchn. min/Füllung 75
Füllstand Schlammkammer m3 6
Verschmutzungsgrad (4/DN*100) % 10 20 30
Ablagerungshöhe h cm 4 8 12
Ablagerungshöhe h m 0,04 0,08 0,12
Abschnitt pro Spülgang (Einl. + Rückz.) m/S 100 40 20
Haltungen pro Spülgang H/S 2 0,8 0,4
Ablagerungsvolumen auf 100 m m3/100 m 0,65 1,79 3,17
Räumgutvolumen pro Spülgang m3/S 0,65 0,72 0,63
Entleerungen pro Spülgang E/S 0,11 0,12 0,11
Transport und Entleerungszeit pro Spülgang min/S 8,2 8,9 7,9
Rüstzeit pro Spülgang min/S 10 10 10
Einlaufgeschwindigkeit m/min 36
Einlaufzeit pro Spülgang min/S 2,8 1,1 0,6
Rückzuggeschwindigkeit m/min 12 12 12
Rückzugszeit pro Spülgang min/S 8,3 3,3 1,7
Gesamtzeit pro Spülgang min/S 29,3 23,4 20,1
Spülgänge pro Tag S/Tag 14 18 21
Tagesleistung m/Tag 1434 718 417
Bei anderen durchschnittlichen Verschmutzungsgraden können anhand der Grafik, ohne zu rechnen, schnell überschlägige Tagesleistungen abgelesen werden (Beispiel: Profil DN 400, bei Verschmutzungsgrad 15 % senkrecht hoch bis auf die rote Kurve, an dem Punkt waagerecht nach links die Tagesleistung ablesen, Ergebnis ca. 1050 m/Tag). Berücksichtigt man sämtliche oben aufgeführten Parameter für die Nennweiten DN 200 bis DN 800, lassen sich die Tagesleistungen (m/Tag) in Abhängigkeit der unterschiedlichen Einsatzdauer vor Ort zusammenfassend wie folgt darstellen:
Tagesleistungen (m/Tag):
Kanal Einsatzdauer vor Ort
6h 8h 10h
Verschmutzungsgrad Verschmutzungsgrad Verschmutzungsgrad
DN 10% 20% 30% 10% 20% 30% 10% 20% 30%
200 2300 1541 1161 2683 1797 1354 3258 2182 1644
300 1671 824 539 1950 961 629 2367 1167 764
400 1229 616 357 1434 718 417 1741 872 506
500 820 375 208 957 437 243 1162 531 295
600 573 323 180 668 377 210 812 458 255
700 418 246 155 488 287 181 592 349 219
800 326 179 79 380 209 114 462 254 138
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co.KG
Natürlich nehmen die Tagesleistungen mit steigendem Rohrdurchmesser ab, was allein aufgrund der zunehmenden Ablagerungsvolumina auch nicht anders zu erwarten ist. Da der Einfluss des Verschmutzungsgrades auf die Tagesleistung gravierend ist, darf dieser auf keinen Fall vernachlässigt werden, zumal sich dieser maßgeblich auf die Reinigungskosten auswirkt. Es entsteht aber angesichts der oft nicht nachvollziehbaren Leistungspreise (€/m) der Eindruck, dass der bei steigendem Rohrdurchmesser aufgrund des Verschmutzungsgrades überproportional zunehmende Aufwand in der Praxis eher unterschätzt wird. Das scheint auch in den Leistungstabellen der DWA und des VDRK der Fall zu sein.
Auch wenn ein Anwender vielleicht noch an der einen oder anderen „Stellschraube“ drehen und dadurch eventuell die Tagesleistung erhöhen kann – das Können des Bedieners, die Ausstattung des Aufbaues und des Zubehörs sind natürlich auch ausschlaggebend - sollte man die Augen nicht vor der Realität verschließen, insbesondere wenn bei der Reinigung Qualitätsanforderungen mit förmlicher Abnahme durch den Auftraggeber zu erfüllen sind.
Die DWA und der VDRK geben in Ihren Regelwerken für Kanalfahrzeuge mit Wasseraufbereitung bei einem Verschmutzungsgrad bis 10 % (normale Verschmutzung) folgende Tagesleistungen an, denen aber unterschiedliche Einsatzzeiten vor Ort zugrunde liegen (6 h, 8 h). Der Vergleich zeigt  auch bei differierender Einsatzdauer einen sehr deutlichen Effizienzunterschied zwischen öffentlicher und privater Dienstleistung. Mit den Tagesleistungen der DWA wären private Unternehmen heute aufgrund des enormen Preisdruckes nicht wettbewerbsfähig und somit auch nicht überlebensfähig.
Durchmesserbereich (mm) Durchschnittliche Tagesleistung bei VG = 10 %
DWA 6 h VDRK 8 h
DN 200 - 300 1000 m 2000 m
DN 350 - 500 900 m 1400 m
DN 600 - 800 700 m 1000 m
DN 900 - 1200 500 m 600 m
Quelle: DWA und VDRK
Wenn man einmal die Tagesleistungen für die Nennweiten DN 200 bis DN 800 bei einem normalen Verschmutzungsgrad von 10 % und unterschiedlichen Einsatzzeiten vor Ort (6 h, 8 h) nach obigem Schema durchrechnet, bestätigen sich bei den unteren Nennweiten eher die leistungsorientierten Schätzungen des VDRK, die aber bei größeren Durchmessern offenbar zu hoch angesetzt sind:
Durchmesserbereich (mm) Durchschnittliche Tagesleistung bei VG = 10 %
6 h 8 h
DN 200 2300 m 2683 m
DN 300 1671 m 1950 m
DN 400 1229 m 1434 m
DN 500 820 m 957 m
DN 600 573 m 668 m
DN 700 418 m 488 m
DN 800 326 m 380 m
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Sofern die fixen und variablen Fahrzeugkosten unter Berücksichtigung der jährlichen Auslastung bekannt sind, können nunmehr die Leistungskosten (€/m) für ein Saug-Spülfahrzeug mit Wasseraufbereitung für die Durchmesser von DN 200 bis DN 800 bestimmt werden.
Legt man beispielhaft ein durchschnittliches Saug-Spülfahrzeug mit Wasseraufbereitung in üblicher Ausstattung einschließlich Zubehör zugrunde, liegen die Fahrzeugkosten unter Berücksichtigung
  • des Wiederbeschaffungswertes (3-achsiges Fahrgestell, Aufbau, Zubehör),
  • eines Restwertes von 20 %,
  • einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 12 Jahren,
  • der kalkulatorischen Zinsen (Anlage- und Umlaufvermögen),
  • der Personalkosten für Fach- und Hilfskraft,
  • der Wasserkosten zum Spülen,
  • der Kraftstoffkosten,
  • der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (ca. 20 % v. Kaufpreis),
  • der Wartungs- und Instandhaltungskosten,
  • der Versicherungskosten (Haftpflicht und Kasko),
je nach Auslastung des Fahrzeuges (200, 250 Einsatztage pro Jahr) bei folgenden Tagessätzen (€/Tag), die ausdrücklich keinen Gewinn enthalten. Die meisten Dienstleister können ihre Fahrzeuge heute nur noch bei hoher Auslastung (bis 250 Einsatztage/Jahr) wirtschaftlich betreiben. Kostensätze in ähnlicher Höhe (ca. 1.000,- €) wurden auch durch den „Runden Tisch“ (Netzbetreiber und Reinigungsunternehmen) beim IKT bestätigt:
Einsatztage Kosten / Tag
200 1.211,- €
250 1.084,- €
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Fahrzeugkosten für ein Saug-Spülfahrzeug mit Wasseraufbereitung
Berechnungsgrundlage Daten Anmerkung
Aufbaupreis 185.000,00 € 14500 l Behältervolumen
Fahrgestellpreis 90.000,00 € 3-Achs-Fahrgestell
Zubehörpreis 8.500,00 € Düsen, Schläuche usw.
Kaufpreis gesamt 283.500,00 € ohne MwSt.
Wiederbeschaffungswert 338.957,75 € 1,5%/Jahr zur Substanzerhaltung
Restwert 20 % vom Kaufpreis 56.700,00 € Erfahrungswert
Nutzungsdauer (Jahre) 12 Lineare Abschreibung
Kalk. Zinssatz Anlagevermögen 8% (langfristig) vom 1/2 Kaufpreis
    (angenommen 20 % vom Kaufpreis)
Personalkosten Fachkraft/Std. 20,00 € Lohn-u. Lohnnebenkosten
Personalkosten Hilfskraft/Std. 18,00 € entfällt bei Einmannbedienung
Wasserverbrauch (m3/Tag) 15,0  
Wasserpreis/m3 3,00 €  
Kraftstoffverbrauch (l/Std.) 25 Durchschnittsverbrauch
Kraftstoffpreis/Ltr. 1,15 € Diesel
Verw.- u. Vertriebsgemeinkosten 56.700,00 € Ant. kalk. Unternehmerlohn
/Jahr   Ant. Büro- und Garagenkosten
(20% vom Kaufpreis angenommen)   Sicherheitsausrüstung
    Kleidung, anteilige Werbung,
    Ant. Verw.-u. Vertriebspersonal
    Aquisition, Gewerbesteuer usw.
Wartung u. Instandhaltung /Jahr 24.000,00 €  
Haftpflichtversicherung /Jahr 550,00 €  
Kaskoversicherung /Jahr 4.000,00 € Vollkasko
Versicherungen/Jahr 4.550,00 € inkl.Vers.-Steuer
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Kostenarten Kosten Anmerkung
Proportionale Kosten:
Personalkosten/Std. 38,00 € Fachkraft u. Hilfskraft
Wasserkosten/Std. 5,63 € gem. Berechnungsgrundlage
Kraftstoffkosten/Std. 28,75 € gem. Berechnungsgrundlage
Proportionale Kosten/Std. (KP) 72,38 €  
Proportionale Kosten/Tag (KP) 579,04 € bei 8 h
Fixkosten (Bereitschaftskosten):
AfA /Jahr 23.521,48 € (WBP-Restwert)/12
Kalk. Zinsen Anlageverm. /Jahr 11.340,00 € 8 % vom 1/2 Anlageverm.
Kalk. Zinsen Umlaufverm. /Jahr 6.237,00 € 11 % vom Umlaufverm.
Kapitaldienst /Jahr 41.098,48 €  
Gemeinkost.Verw.u.Vertr./Jahr 56.700,00 € gem. Berechnungsgrundlage
Wartung-und Instandhaltung/Jahr 24.000,00 € gem. Berechnungsgrundlage
Versicherungen/Jahr 4.550,00 € gem. Berechnungsgrundlage
Fixkosten/Jahr (KF) 126.348,48 €  
Fixkosten/Tag 631,74 € bei 200 Arbeitstagen / Jahr
Fixkosten/Tag 505,39 € bei 250 Arbeitstagen / Jahr
Gesamtkosten (Prop. + Fixkosten):
Gesamtkosten/Tag 1.211 € bei 200 Arbeitstagen / Jahr
Gesamtkosten/Tag 1.084 € bei 250 Arbeitstagen / Jahr
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Sollte sich die Auslastung der Fahrzeugkapazitäten aufgrund einer flächendeckend eingeführten "bedarfsorientierten Reinigung" tatsächlich verringern, würden sich obige Tagessätze erhöhen aufgrund der Fixkostenverteilung auf weniger Einsatztage.
Dividiert man diese  Tagessätze durch die oben errechneten Tagesleistungen (€/Tag:m/Tag), ergeben sich daraus folgende Leistungskosten (€/m):
Leistungskosten (Euro/m):
Kanal Einsatzdauer vor Ort
6h 8h 10h
Verschmutzungsgrad Verschmutzungsgrad Verschmutzungsgrad
DN 10% 20% 30% 10% 20% 30% 10% 20% 30%
200 0,47 0,7 0,93 0,4 0,6 0,8 0,33 0,5 0,66
300 0,65 1,32 2,01 0,56 1,13 1,72 0,46 0,93 1,42
400 0,88 1,76 3,04 0,76 1,51 2,6 0,62 1,24 2,14
500 1,32 2,89 5,21 1,13 2,48 4,46 0,93 2,04 3,67
600 1,89 3,36 6,02 1,62 2,88 5,16 1,33 2,37 4,25
700 2,59 4,41 6,99 2,22 3,78 5,99 1,83 3,11 4,95
800 3,33 6,06 11,18 2,85 5,19 9,51 2,35 4,27 7,86
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co.KG
Legt man die in den Regelwerken genannten Tagesleistungen der DWA und des VDRK sowie die hier berechneten für die Nennweiten DN 200 bis DN 800 zugrunde, ergeben sich folgende Leistungskosten:
Kanal Leistungskosten
DWA VDRK Berechnet
6 h 8 h 8 h
DN 200 1,08 €/m 0,54 €/m 0,40 €/m
DN 300 0,56 €/m
DN 400 1,20 €/m 0,77 €/m 0,76 €/m
DN 500 1,13 €/m
DN 600 1,55 €/m 1,08 €/m 1,62 €/m
DN 700 2,22 €/m
DN 800 2,85 €/m
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Da die von der DWA und vom VDRK angenommenen Tagesleistungen ab DN 500 offensichtlich zu hoch sind, haben diese bei größeren Nennweiten zu geringe Leistungskosten (€/m) zur Folge. Der „Runde Tisch“ beim IKT hält offenbar einen Meterpreis von ca. 1,- €/m bei einer Tagesleistung von ca. 1000 m/Tag für angemessen, ohne jedoch dabei die Rohrnennweite und den Verschmutzungsgrad zu nennen. Leider werden diese Parameter bei Leistungsangaben allzu oft vergessen.
Da die Entsorgungskosten für das Räumgut von den örtlichen Verhältnissen abhängen und daher in der Regel unterschiedlich ausfallen, macht eine Trennung zwischen Leistungs- (€/m) und Entsorgungskosten Sinn, wie sie das Musterleistungsverzeichnis des Merkblattes ATV-DVWK-M 197 empfiehlt: „Die Fahrzeiten und der Aufwand für die Entleerung der Fahrzeuge ist in die Einheitspreise einzukalkulieren… Die Kosten für die Entsorgung des Räumgutes trägt der Auftraggeber.“ Offensichtlich scheint dieses Merkblatt bzw. das darin befindliche Musterleistungsverzeichnis nicht allen ausschreibenden Stellen bekannt zu sein, denn in erstaunlich vielen Ausschreibungen wird eine Einrechnung der Entsorgungskosten in die Einheitspreise verlangt. Diese Forderung ist zwar rechtlich grundsätzlich nicht unzulässig, kann aber für den Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis nach § 9/2 VOB/A darstellen, wenn der Auftraggeber das voraussichtliche Ablagerungsvolumen, die Art der Ablagerungen und deren Zusammensetzung nicht ausreichend genau beschreibt und beziffert. Das gilt insbesondere auch für schadstoffbelastetes Räumgut, das neben Analysen vom Auftraggeber speziellen abfallrechtlichen Auflagen unterliegt.
Annahmen zur Kalkulation der Entsorgungskosten: Bei einer mittleren Dichte des Räumgutes von 1,7 t/m3 und angenommenen Entsorgungskosten in Höhe von 120,- €/t errechnen sich für die Durchmesser DN 200 bis DN 800 folgende Entsorgungskosten, wenn man diese auf einen Meter (€/m) Kanal beziehen würde:
Räumgutvolumen (m3/100 m):
Kanal Verschmutzungsgrad
DN 10% 20% 30%
200 0,16 0,45 0,79
300 0,37 1,01 1,78
400 0,65 1,79 3,17
500 1,02 2,8 4,95
600 1,47 4,03 7,13
700 2,00 5,48 9,71
800 2,62 7,16 12,68
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co.KG
Räumgutmenge (t/100 m bei 1,7 t/3):
Kanal Verschmutzungsgrad
DN 10% 20% 30%
200 0,27 0,77 1,34
300 0,63 1,72 3,03
400 1,11 3,04 5,39
500 1,73 4,76 8,42
600 2,50 6,85 12,12
700 3,40 9,32 16,51
800 4,45 12,17 21,56
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co.KG
Entsorgungskosten (€/m bei 120,-€/t):
Kanal Verschmutzungsgrad
DN 10% 20% 30%
200 0,33 0,92 1,61
300 0,75 2,06 3,63
400 1,33 3,65 6,47
500 2,08 5,71 10,10
600 3,00 8,22 14,55
700 4,08 11,18 19,81
800 5,34 14,61 25,87
Quelle: W. Müller sen. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co.KG
Die Entsorgungskosten (€/m) können also je nach Verschmutzungsgrad und Kosten pro Tonne (€/t)  weit über den Reinigungskosten (€/m) liegen. Daher macht eine Einrechnung in den Einheitspreis (€/m) wenig Sinn, zumal im Musterleistungsverzeichnis des Merkblattes ATV-DVWK-M 197 eine Trennung der Kosten empfohlen wird:  für Transport und Entleerung des Räumgutes ist der Auftragnehmer und für die Entsorgung ist der Auftraggeber zuständig. Letzterer ist als Abfallerzeuger ohnehin für die Verwertung und die korrekte Deklaration des Räumgutes als Abfall verantwortlich.
Kanalreinigung ist eine Maßnahme zur Instandhaltung von Abwasseranlagen und damit rechtlich eine "Bauleistung" im Sinne von §1 VOB/A. Eine Unterhaltsreinigung wird im Regelfall nach der VOB/A öffentlich ausgeschrieben. Die Leistungsbeschreibung dazu erfolgt meistens in Verbindung mit einem Leistungsverzeichnis. Darin sind die Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, damit eine Kalkulation der Angebote ohne umfangreiche Vorarbeiten möglich ist. Das gilt insbesondere für die Entsorgung des Räumgutes, zumal diese der dominierende Kostenpart bei der Kanalreinigung sein kann. Weichen die tatsächlichen Massen von dem im Leistungsverzeichnis beschriebenen Umfang um mehr als 10 % ab,  hat der Auftragnehmer nach §2/3/2 VOB/B einen Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises für die über 10 % hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes.
Die Entsorgung schadstoffunbelasteten Räumgutvolumens unter 1 m3 ist nach VOB/C, DIN 18299 eine Nebenleistung, die auch ohne Erwähnung im Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer geschuldet ist.  Dagegen ist die Entsorgung unbelasteten Räumgutes über 1 m3 und die belasteten Räumgutes unabhängig vom Grenzvolumen 1 m3 eine besondere Leistung. Nur wenn diese als besondere Positionen im Leistungsverzeichnis erwähnt sind, ist die Erbringung durch den Auftragnehmer geschuldet. Leistungsverzeichnisse, in denen besondere Leistungen nicht als besondere Positionen herausgestellt sind, können zur Aufhebung einer Ausschreibung nach § 26 VOB/A führen, was schon häufiger der Fall war.
Fazit:

Die Branche für Rohr-, Kanal- und Industrieservice hat bekanntlich nach wie vor Probleme bei Ausschreibungen von Kanaldienstleistungen und bei der Preiskalkulation, was auch auf fehlende Kalkulationsgrundlagen für beiden Seiten (Auftraggeber und Auftraggeber) zurück zu führen ist. In diesem Artikel wird aufgrund realistischer Annahmen versucht, der Branche eine Arbeitshilfe für eigene Kalkulationen anzubieten.
Aufbauend auf den errechneten Tagesleistungen  können die Leistungskosten davon abgeleitet werden, sofern die Fahrzeugkosten (€/Tag) bekannt sind, die natürlich von der jährlichen Auslastung des Fahrzeuges abhängen. In den Leistungskosten (€/m) sind in der Regel die Kosten für den Räumguttransport und die Entleerung sowie die für Nebenleistungen (VOB/C), wie Einrichten und Räumen der Baustelle, Maßnahmen zur Arbeitsstellensicherung und zur Arbeitssicherheit sowie Messungen zur Abrechnung der Leistungen enthalten, nicht aber die Entsorgungskosten für das Räumgut und schließlich der Gewinn, den jedes private Unternehmen zum Überleben benötigt.
Die örtlich unterschiedlichen Entsorgungskosten für das Räumgut bereiten in vielen Ausschreibungen offenbar besondere Probleme, zumal diese aufgrund der heute vorgeschriebenen Behandlung des Räumgutes besonders hoch zu Buche schlagen und daher nicht als Bestandteil der Einheitspreise (€/m) zu empfehlen sind. Die heute in vielen Ausschreibungen verlangte Einrechnung der Entsorgungskosten in die Einheitspreise ist zwar rechtlich grundsätzlich nicht unzulässig, kann aber für Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis darstellen, das nach § 9/2 VOB/A wiederum nicht zulässig ist. Außerdem wird im Musterleistungsverzeichnis des Merkblattes ATV-DVWK-M 197 eine faire Aufteilung der Entsorgungskosten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber empfohlen. Schließlich ist bei der Entsorgung des Räumgutes ein Grenzvolumen von 1 m3  nach VOB/C zu beachten. Ein Verstoß gegen  geltendes Vergaberecht kann zur Aufhebung einer Ausschreibung nach § 26 VOB/A führen.
Manche Unternehmen setzen ihre Reinigungsfahrzeuge aus Kostengründen mit nur einem Fahrer / Bediener ein (in obigen Rechenbeispielen nicht berücksichtigt).  Dadurch können sich die Leistungskosten verringern, sofern dadurch nicht die Tagesleistung, die Arbeitssicherheit und die Arbeitsstellensicherung negativ beeinflusst werden.
Um unauskömmliche Dumpingpreise und oft damit verbundene Qualitätsprobleme bei der Kanalreinigung zu vermeiden, würde sich eine vertrauensbildende Strategie zwischen Netzbetreiber und Auftragnehmer auf der Basis von „Hausmeisterverträgen“ mit möglichst mehrjähriger Laufzeit als Alternative anbieten. Dazu würde es Sinn machen, dem Netzbetreiber die Kalkulation des Auftragnehmers offen zu legen. Bleibt das eine Illusion? Wenn ja, kann nur noch der Rat eines erfahrenen Praktikers helfen: „Wartet ab, bis sich die großen und kleinen Preistreiber mit nicht werthaltigen Aufträgen voll gesogen haben und verdient Euer Geld dann mit dem täglichen Kleinkram zu auskömmlichen Preisen“. Im Übrigen dürfte es zum Service der Anwenderverbände (VDRK, BDE, VBS usw.) gehören, sich im Interesse ihrer Mitglieder um die Bearbeitung unkorrekter Ausschreibungen zu kümmern, zumal juristische Laien bei der Anwendung des Vergaberechts in der Praxis immer öfter rechtliche Unterstützung benötigen.
Ich danke den Herren A. Herrmann von Fa. Norand Städte- und Kanalreinigung, G. Treutlein und H. Sigges von Fa. Kanal-Türpe, D. Schaeper von Fa. Werner Vollert Entsorgung, Herr O. Ewald-Lorenzen von Fa. Awatec- Abwassertechnik und M. Schlüter vom IKT für ihre Informationen und Kommentare zu diesem Thema sowie den Anwenderverbänden VDRK und BDE für ihre rechtlichen Stellungnahmen zur Räumgutentsorgung und besonders Herrn J. Ney von Fa. KRT für seine praxisbezogenen Parameter zur Berechnung realistischer Tagesleistungen.



Mit freundlicher Genehmigung der Fa. MÜLLER Umwelttechnik GmbH & Co. KG Schieder-Schwalenberg

Kontakt

Dipl. Ing. Wolfgang Müller sen. [Müller Umwelttechnik GmbH & Co. KG]

32816 Schieder-Schwalenberg

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05284/709 110

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