Reparaturverfahren: Roboterverfahren - Partielle Liner
24.01.2008
Der überwiegende Teil der öffentlich betriebenen Abwasserleitungen und -kanäle befindet sich im nicht begehbaren Nennweitenbereich. Dieser ist nach BGV C5 § 34 folgendermaßen definiert:"Kanäle dürfen nur begangen werden, wenn deren lichte Höhe mindestens 1 m beträgt. Dies gilt nicht, wenn für Kanäle mit einer lichten Höhe ≥ 0,8 m ein Begehen aus betriebstechnischen Gründen notwendig ist und besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden."
- des starken Verkehrsaufkommens
- der vielen sich teilweise kreuzenden Versorgungsleitungen
- eine schmutz- und fettfreie Oberfläche entsteht (bei partiellen Linern ist zudem mindestens an den Übergangsbereichen die Rohrwand aufzurauen)
- lose Teile entfernt werden
- Fräsarbeiten so ausgeführt werden, dass genügend Reparaturmaterial eindringen kann
- Fräsnuten ausreichend mit Frischwasser gereinigt werden
- die zur Vorbereitung der Reparaturmaterialien verwendeten Arbeitsplätze sauber und witterungsgeschützt sind.
Eine geringfügige Reduzierung des freien Kanalquerschnitts muss nach den allg. anerkannten Regeln der Technik in Kauf genommen werden.
SCHÄDEN | KOMPLETT- SYSTEME | TEILSYSTEME | ||
---|---|---|---|---|
alle Arbeiten | nur Stutzensanierung | nur Fräsen | ||
Fräs-/Spachtel roboter/ Schalungs- manschette | Stutzenver- press Systeme | Hutprofil- System | Nur Fräsroboter | |
A. - Fräsarbeiten | ||||
Entfernen Ablagerungen | + | + | ||
Muffenversätze | + | + | ||
Öffnen Zuläufe | + | + | ||
Entfernen Hindernisse | + | + | ||
B. - Einzelreparaturen | ||||
Längsrisse | ||||
Radialrisse | + 2 | |||
Löcher (Fehlende Wandungsteile) | + 2 | |||
Schadhafte Rohrverbindungen | + 2 | |||
C. – Reparaturen des Einlaufbereichs | ||||
Stutzensanierung (Spachteltechnik) | + | |||
Stutzensanierung (Verpresstechnik / Harz) | + 1 | + 3 | ||
Stutzensanierung (Verpresstechnik ZM) | 0 1 | + 3 | ||
Stutzensanierung (Hutprofiltechnik) | + | |||
1: mit Schalungsmanschette 2: alternativ auch mit Schalungsmanschette 3: je nach technischer Ausrüstung | + = geeignet O = bedingt geeignet |
- Spachtel- und Verfüllarbeiten
- Epoxidharz
- Stutzensanierung
- Epoxidharz
- Isocyanatharz (Silikatharz)
- kunststoffvergütete Zementmörtel
- Hutprofiltechnik
- Polyesterfasern mit Kaschierungen
- aus PUR, PE und PVC,
- Reaktionsharze sind
- Epoxidharze
- Isocyanatharze
Eignung und Vor- aussetzungen d. Verfahren | Kurzliner aus Faserverbund- werkstoff | Innenman- schetten aus Edelstahl | Innenman- schette aus Elastomeren | ||
---|---|---|---|---|---|
PUR | EP | VxA / Elastomer | VxA / Kleber | Elastomer VxA | |
Undichte Muffen | ja | ja | ja | ja | ja |
Radialrisse | ja | ja | ja | ja | ja |
schadhafte Rohrwandung | ja | ja | ja | ja | ja |
Lageabweichung | möglich | möglich | nein | nein | ja |
starker Infiltration | ja | ja | ja | ja | ja |
Längsrisse | ja (Rohrlänge) | ja (Rohrlänge) | nein | nein | bedingt (Rohrlänge) |
Scherbenbildung | nein | nein | nein | nein | nein |
üblicher Einsatz im nicht begehbaren Bereich | ja | ja | ja | ja | nein |
üblicher Einsatz im begehbaren Bereich | nein | nein | nein | nein | ja |
Die Mindestwanddicke von partiellen Linern beträgt 3 mm. Sie werden mit vor Ort aushärtenden Reaktionsharzen mit der Rohrwand verklebt, wobei überschüssiges Harz in Risse und Spalten eindringt und somit für eine zusätzliche Verkrallung sorgt.
- korrosionsfeste Glastextilien
- Polyesternadelfilze mit Kaschierung aus
- Polyurethan (PUR)
- Polyethylen (PE)
- Polyvinylchlorid (PVC)
- Reaktionsharze sind i. Allg.
- Epoxidharze
- Polyurethanharze
Injektionsverfahren werden angewandt bei
- Hohlräumen
- Rissen
- Rohrverbindungen
- Wasserglas (Natrium- oder Kalisalz der Kieselsäure)
- Kunststofflösungen auf Basis von Acrylharzen
- Kunstharze auf Basis von Epoxid-, Polyurethan- und Silikatharzen
- Suspensionen (Trägerflüssigkeit mit gleichmäßig verteilten, nicht gelösten Feststoffen)
- Mörtel und Pasten auf Zementbasis
Das Verfahren dient zur Abdichtung von Undichtigkeiten im Bereich der Rohre, Rohrverbindungen und Schächte sowie von Querrissen mit einer Breite von ≤ 5 mm und Längsrissen mit einer Breite von ≤ 3 mm (verfahrensabhängig). Die Standsicherheit der Rohrleitungen und Schächte muss in jedem Fall gewährleistet sein.
- Rohrdurchmesser ab DN 25 bis DN 700
- Je nach Materialkomponente alle gängigen bzw. nur wenige Rohrmaterialen
- ausreichende Planung und Bauausführung
- gute Eigen- und Fremdüberwachung bei der
- Materialherstellung
- Applikation der Materialien
- Umweltverträglichkeit
- Personal und Geräte
- Aus- und Weiterbildung
- Eigenüberwachung
- Nachunternehmer sowie Bezug von Lieferungen und Fremdleistungen
- DIN EN 752 - Teil 5, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden - Sanierung, Ausgabe November 1997
- DIN 1960 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, Ausgabe Dezember 2002
- DWA-M 143-7, Ausgabe April 2003
- DWA-M 143-8, Ausgabe August 2004
- DWA-M 143-16, Ausgabe Dezember 2006
- BGV C5 Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen, vom 1. Oktober 1995, Ausgabe 2003
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Kontakt
Dipl.-Ing. (FH) Wilfried Gaugele [Landeshauptstadt Stuttgart,Tiefbauamt, Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES)]
70176 Stuttgart
Telefon:
0711 216-2619
Fax:
0711 216-2661