Ruf der Vergangenheit
24.01.2018
Kampmittel - Die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. ---- Ersterscheinung: Wasserspiegel 3/2017 ---- Autor: Ralf Ostermann, Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH
Es wird vermutet, dass sich in Deutschland noch in großer Menge Kampfmittelaltlasten im Untergrund befinden. Bei Tiefbauarbeiten ist daher grundsätzlich mit entsprechender Vorsicht vorzugehen. Bei der Einbringung von Baukörpern wie zum Beispiel Spundwände und Bohrpfahlwände sind zur Erkundung von Kampfmittelrückständen vorlaufende Sondierungen erforderlich.
Die Ergebnisse der Sondierungen führen jedoch nicht immer zu eindeutigen Erkennt-nissen – wie gerade am Beispiel der Leverkusener Autobahnbrücke über den Rhein deutlich aufgezeigt wurde. Trotz des hohen Aufwandes und der zum Teil nicht eindeutigen Ergebnisse steht der Nutzen – der Schutz der Mitarbeiter – über dem zu tätigen Aufwand.
Bei Rohrvortriebsarbeiten mit offenem Schild und teilflächigem Abbau wurde in der Vergangenheit auf eine vorlaufende Kampfmittelsondierung verzichtet. Der Abbau des Aushubmaterials erfolgt an der Ortsbrust von einem mitarbeitergeführten Abbaugerät, so dass Kampfmittelrückstände - wie auch im offenen Graben - bei entsprechender Vorsicht rechtzeitig erkannt und geborgen werden konnten. Rohrvortriebe mit offenem Schild wurden gerade bei der Kreuzung beziehungsweise Unterquerung von kritischen Infrastruktureinrichtungen oder von schützenswerten Landschaftsbestandteilen gewählt.
Seit circa 2 Jahren ist eine Kampfmittelsondierung auch bei Rohrvortrieben mit offenem Schild erforderlich. Die Gefährdungssituation wird entgegen früherer Beurteilungen nun anders eingeschätzt. Für die Entwässerung Essen GmbH, vertreten durch die Stadtwerke Essen AG und die Emschergenossenschaft betreuen wir derzeit ein Gemeinschaftsprojekt, das auch circa 3 km Rohrvortrieb von DN 1600 bis DN 2800 beinhaltet. Zahlreiche dieser Rohrvortriebsstrecken werden aufgrund der Kreuzung von Infrastruktureinrichtungen wie Gleisanlagen, Schifffahrtskanäle, Autobahnen sowie von geschützten Landschaftsbestandteilen mit offenem Schild aufgefahren.
In den ersten Planungsphasen wurde dabei noch keine Anforderung an eine Kampfmittelsondierung gestellt. Aufgrund der aktuellen Einschätzung der Gefährdungssituation waren nun umfangreiche Kampfmittelsondierungen erforderlich. Der Trasse der Rohrvortriebsstrecke folgend waren diese Sondierungen unter anderem auch im Bereich von Straßenverbindungen, Waldgebieten und Kleingartenanlagen durchzuführen. Die Arbeiten wurden zwar mit einer möglichst geringen Beeinträchtigung durchgeführt, gänzlich vermeiden lassen sich diese jedoch nicht.
Im Bereich der kreuzenden Infrastruktureinrichtungen ist eine vorlaufende vertikale Sondierung nicht möglich. Hier erfolgt eine Sondierung über vorlaufende Horizontalbohrungen. Das in Norddeutschland schon weit verbreitete Verfahren kommt damit in Nordrhein-Westfalen in einer der ersten Baumaßnahmen zur Umsetzung.
Für die Sondierung der circa 1,7 km langen Rohrvortriebsstrecken im Gefährdungsband werden etwa 3.500 Bohrungen und circa 27.000 Bohrmeter umgesetzt. Bei den Sondierungen wurden in Teilbereichen auch Verdachtspunkte lokalisiert, die anschließend durch Suchschachtungen verifiziert wurden. Die Sondierungen befinden sich derzeit noch in der Umsetzung, bisher wurden glücklicherweise keine Kampfmittel gefunden.
Mit der Kampfmittelsondierung auch bei Rohrvortriebsverfahren mit offenem Schild sind nun auch mit diesen unterirdischen Kanalverlegungen ein erheblicher Eingriff und eine erhebliche Belästigung der Anwohner verbunden.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Vorgehensweise auch zukünftig in dieser Art und Weise gefordert beziehungsweise umgesetzt werden muss, oder ob es zukünftig durch andere Sondiermöglichkeiten oder durch geänderte Anforderungen zu einer Entschärfung der Situation kommen wird. In jedem Fall ist und bleibt der Schutz der Mitarbeiter das höchste Ziel bei der Umsetzung jeglicher Bauarbeiten.
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