Dichtheitsnachweise von Grundleitungen
Vorgehensweise bei der Umsetzung auf privaten Grundstücken
Gesetzliche Vorgaben fordern die Dichtheitsnachweise aller schmutzwasserführenden Leitungen auf den privaten Grundstücken. Es ist davon auszugehen, dass etwa die Hälfte aller Grundleitungen Undichtigkeiten aufweisen und zu sanieren sind. Die Kommunen und Abwasserverbände schreiben in ihren Entwässerungssatzungen zwar die Herstellung und den Betrieb gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder direkt gemäß DIN 1986 vor, überprüfen aber die Einhaltung dieser Vorschriften kaum. In der DIN 1986 (Teil 30) sind Fristen vorgegeben für die Durchführung der Erstprüfungen und Wiederholungsprüfung von Grundleitungen.
Für Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser, für Anlagen für gewerbliches Abwasser und in Wasserschutzgebieten sind diese Fristen unterschiedlich. Die Grundstückseigentümer sind zwar für die Durchführung der Dichtheitsnachweise verantwortlich, aber in der Regel mit dieser Aufgabe überfordert. Es hat sich gezeigt, dass der richtige Weg zur Umsetzung dieser (nicht nur aus Gründen des Grundwasserschutzes) sinnvollen Aufgabe nur mit intensiver Informationsarbeit und Koordinierung der Maßnahmen seitens der Kommune machbar ist. Im Seminar werden die Grundlagen zu dieser Aufgabenstellung dargelegt sowie Möglichkeiten und Beispiele zur Umsetzung der Dichtheitsnachweise aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Kommunen und Verbänden sowie an Fachleute aus Planungsbüros, Industrie- und Gewerbebetrieben und anderen Interessierten. Damit Sie Ihre Weiterbildung nachweisen können, erhalten Sie als Teilnehmer das IWU-Zertifikat des Seminars.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 259€ (MwSt.-frei)
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IWU Magdeburg
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