Fachaufsicht für horizontales Spülbohrverfahren nach GW 329 (Ausbildungsstufe B)
Das neue DVGW-Arbeitsblatt GW 321 bildet die Grundlage für die Zertifizierung der Fachunternehmen, die im Bereich der grabenlosen Neulegung, d.h. Zusatzgruppe GN 2-steuerbare horizontale Spülbohrverfahren, tätig sind.
07.01.2008
- 11.01.2008
Zielgruppe(n):
Techniker,
Facharbeiter
Kategorie:
Seminar
Um die Anforderung erfüllen zu können, muss das Unternehmen über qualifizierte Mitarbeiter verfügen, die entsprechend den Forderungen des Arbeitsblattes GW 329 geschult sind. Diese für die Fachaufsicht notwendigen Kenntnisse, vom Grundlagenwissen über Kenntnisse der Verfahren und eingesetzten Bohranlagen und -werkzeugen, werden in unseren Schulungen so vermittelt, dass die Ausgangsbasis für sach- und fachgerechtes Arbeiten gelegt ist und damit die Qualifikationsanforderungen der Fachaufsicht für die Zusatzgruppe GN 2 „Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren“ nach GW 301 bzw. GW 302 erfüllt werden können.
Die Ausbildung unterscheidet zwischen zwei Ausbildungsstufen:
• Ausbildungsstufe A: für Bohrgeräte mit einer Rückzugskraft ≤400kN
• Ausbildungsstufe B: für Bohrgeräte mit einer Rückzugskraft >400kN
Zur Schulung als Fachaufsicht in der Ausbildungsstufe B wird zugelassen wer:
Dipl.-Ing. mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss in einem einschlägigen technischen Fachbereich wie Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen, Tiefbohrtechnik, Bergbau oder ähnliches mit mindestens 3-jähriger praktischer Tätigkeit als ausführender oder leitender Ingenieure im Bereich der grabenlosen Neulegung von Rohrleitungen nachweisen kann.
Die Ausbildung ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass Personen der Ausbildungsstufe B der jeweiligen Zielgruppe an den Schulungen der Ausbildungsstufe A teilzunehmen haben. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungsstufe A sind sie berechtigt, direkt im Anschluss daran oder zu einem späteren Zeitpunkt an einem Aufbaukurs, der Ausbildungsstufe B. teilzunehmen.
Weitere Informationen und das Programm finden Sie unter http://www.brbv.de. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich online anzumelden.
Die Ausbildung unterscheidet zwischen zwei Ausbildungsstufen:
• Ausbildungsstufe A: für Bohrgeräte mit einer Rückzugskraft ≤400kN
• Ausbildungsstufe B: für Bohrgeräte mit einer Rückzugskraft >400kN
Zur Schulung als Fachaufsicht in der Ausbildungsstufe B wird zugelassen wer:
Dipl.-Ing. mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss in einem einschlägigen technischen Fachbereich wie Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen, Tiefbohrtechnik, Bergbau oder ähnliches mit mindestens 3-jähriger praktischer Tätigkeit als ausführender oder leitender Ingenieure im Bereich der grabenlosen Neulegung von Rohrleitungen nachweisen kann.
Die Ausbildung ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass Personen der Ausbildungsstufe B der jeweiligen Zielgruppe an den Schulungen der Ausbildungsstufe A teilzunehmen haben. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungsstufe A sind sie berechtigt, direkt im Anschluss daran oder zu einem späteren Zeitpunkt an einem Aufbaukurs, der Ausbildungsstufe B. teilzunehmen.
Weitere Informationen und das Programm finden Sie unter http://www.brbv.de. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich online anzumelden.
Kontakt
Sonja Totti
Telefon:
+49 (0) 221 37 658-22
Fax:
+49 (0) 221 37 658-60