1. GSTT Kanalcocktail

13.09.2005

Dipl.-Ing. Rolf Rehling, Sprecher der Arbeitsgruppe 5 des GSTT-Arbeitskreises 3 "Leitungsinstandhaltung", freute sich zusammen mit den anderen Teilnehmern der Arbeitsgruppe Güteüberwachung Grundstücke der GSTT über die vielen Anmeldungen zum 1. GSTT Kanalcocktail am 30.06.2005.

Fünfzig Fachleute aus ganz Deutschland waren zusammengekommen um sich über die neusten Erkenntnisse der GSTT AG 5 zu informieren und sich über gemeinsame Erfahrungen bei der Untersuchung von Hausanschlüssen auszutauschen. Die Stadtwerke Schwerte, selbst GSTT Mitglied, war durch ihren Geschäftsführer, Dipl.-Kfm. Gerhard Visser, vertreten. Er begrüßte die Teilnehmer und  freute sich, dass diese wichtige Tagung in den Räumen der Stadtwerke Schwerte stattfinden konnte. Dipl.-Ing. Rainer Hermes, Sprecher des GSTT-Arbeitskreises 3, "Leitungsinstandhaltung", wünschte den Teilnehmern einen interessanten Tagungsverlauf. Die Kernpunkte der Veranstaltung bildeten die folgenden Vorträge:
  • Dipl.-Ing. Michael Schiller, Ingenieurberatung Schiller IBS, Holzwickede, referierte über die Notwendigkeit dichter Hausanschlüsse, und die Bedeutung des § 45 BauO NRW in diesem Zusammenhang.
  • Dem Fremdwasser auf privaten Grundstücken auf der Spur ! Diesem Thema widmete sich Tiefbau- und Umweltschutztechniker  Norbert Krückel, vom Ingenieurbüro Franz Fischer, Erftstadt.
  • Rechtsanwalt Johannes Ch. Sundermann, Fachanwalt aus Unna, arbeitete die rechtlichen Aspekte der Grundstücksentwässerung heraus.
  • Dipl.-Ing. Rolf Rehling, GEKO Schwerte, stellte mögliche Umsetzungskonzeptionen für den § 45 BauO NRW zur Diskussion.

Dafür erhielten die Teilnehmer ausreichend Zeit, die sie dankbar und ausführlich nutzten. Nach dem gemeinsamen Mittagessen besichtigten alle Tagungsteilnehmer die im Bau befindliche neue Hochwasserschutzanlage Mühlenstrang, Schwerte. Der Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Sundermann stieß auf besonders lebhaftes Interesse. Er machte deutlich, in welcher besonderen rechtlichen Haftung sich z.B. auch jeder Bürgermeister bezüglich undichter Hausanschlüsse befindet. Sollte also in einer Stadt oder Gemeinde nichts oder wenig passieren im Bezug auf die Umsetzung des § 45 BauO NRW, so kann dies schnell durch Bürger oder Interessierte verändert werden.

Auch der Bürger muss damit rechnen, dass sein Nachbar ihn mit Bezug auf diesen Paragraphen wegen Verdachts der Schädigung der Umwelt anzeigt. Alles zum Kanalcocktail finden sie direkt unter www.kanalcocktail.de im Internet.

Die Teilnehmer waren sehr zufrieden mit dem Tagungsverlauf und baten um Fortsetzung. Die AG 5 hat dies auf ihrer letzten Sitzung dann auch sofort beschlossen und plant den 2. GSTT Kanalcocktail für Januar 2006.

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