Alle privaten Kanäle sind dicht? rbv beklagt Posse um Dichtheitsprüfung in NRW

04.04.2012

Sind Sie nun dicht, oder sind sie es nicht? Die Rede ist von unseren Grundstücksentwässerungsleitungen und den Sinn oder Unsinn der Überprüfung ihrer Dichtheit. Fakt ist: Die in den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer festgelegte Pflicht zur Dichtheitsprüfung wird in der Öffentlichkeit durchaus kontrovers diskutiert. Das wiederum haben Vertreter verschiedener politischer Richtungen zum Anlass genommen, die eingeführten Regelungen infrage zu stellen.

Nicht nur deshalb verkommt die Angelegenheit mittlerweile zur Posse: Überflüssige und teure Untersuchungen werden angeprangert, von denen letztendlich nicht die Umwelt profitiert, sondern nur die Firmen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten. Beim Kampf um Wählerstimmen bleiben so letztendlich auch Tatsachen auf der Strecke. Rund 70 % aller privaten Entwässerungsleitungen sind schadhaft – das belegen einschlägige Untersuchungen, die von renommierten Institutionen wie der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V (DWA) oder dem Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH (IKT) regelmäßig durchgeführt werden. Bleibt es beim jetzt eingeschlagenen Kurs, haben vordergründig unsere Umwelt und die Fachunternehmen zu leiden, die im Vertrauen auf erreichte gesetzliche Standards investiert haben, um den neuen Aufgabenstellungen gerecht zu werden. Eine Entwicklung, die der Rohrleitungsbauverband e.V. (rbv) vor allem mit Blick auf die betroffenen Leitungsbauunternehmen verurteilt. Gleichzeitig macht der Verband auf mögliche Konsequenzen aufmerksam: So kann sich das Sparen an falscher Stelle schnell als Bumerang erweisen. Letztendlich schadet die aktuelle Diskussion unserer gesamten Leitungsinfrastruktur. Die Folgen in Form einer geschädigten Umwelt und erhöhter Gebühren aufgrund eines stetig wachsenden Sanierungsbedarfs haben nicht nur wir, sondern auch die nachfolgenden Generationen zu tragen.
 
Defekte Muffen, kaputte Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Risse, Scherbenbildung – die Liste mit möglichen Schäden an Abwasserleitungen lässt sich fast beliebig erweitern. Konsequenzen ergeben sich vor allem für unsere Umwelt: Defekte Leitungen sind umweltbelastend und gesundheitsgefährdend. Schmutzwasser kann austreten und dann im Boden versickern. Anders herum kann Grundwasser in das Kanalsystem eindringen was zur Folge hat, dass Kläranlagen zusätzlich belastet werden und Abwassergebühren steigen. Darüber hinaus wächst bei starken Regenfällen das Rückstaurisiko in Kellerräumen. Deshalb sind Hauseigentümer verpflichtet, ihre Grundstücksentwässerungsanlagen überprüfen zu lassen. Eine Maßnahme, die neben dem Schutz der Umwelt auch dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit sowie des Wertes des persönlichen Eigentums dient und in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Überprüfung der Heizungsanlage oder der Dichtheit des Daches nicht so konsequent hinterfragt wird.
 

Eindeutig geregelt

In verschiedenen Gesetzen wurde der Sachverhalt der Dichtheitsprüfung bisher eindeutig geregelt: In erster Linie ist das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu nennen, dessen letzte Fassung im März 2010 in Kraft getreten ist. Neben den übergeordneten, bundesweit gültigen Gesetzen wie dem Wasserhaushaltsgesetz, gibt es in den Bundesländern durchaus unterschiedliche Rahmenbedingungen und Bestimmungen. So werden zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen in § 61a Landeswassergesetz (LWG) Fristen und Zeiträume für die Dichtheitsprüfung festgelegt. Weiter heißt es dort: „Die Gemeinde ist verpflichtet, Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten“. Sonderregelungen gibt es unter anderem auch in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen. Neben Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz sind auch die Kommunalen Abwassersatzungen zu berücksichtigen.
 

Diskussion nicht nachvollziehbar

Diese über Jahre entwickelten Regelungen, die einen erheblichen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und zum Erhalt unserer Leitungsinfrastruktur leisten, werden in den letzten Monaten kontrovers diskutiert – auch auf politischer Ebene. Mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken hat der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags NRW im Dezember 2011 einen Antrag angenommen, der die Landesregierung auffordert, den Vollzug der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen auszusetzen. „Das ist ein nicht nachzuvollziehender Schritt in eine völlig falsche Richtung“, stellt rbv-Präsident Dipl.-Ing. Klaus Küsel unmissverständlich fest. Hierbei weiß er Verband und Mitgliedsunternehmen geschlossen hinter sich. „Die im Rohrleitungsbauverband organisierten Unternehmen befürworten nachdrücklich die Beibehaltung der Regeln des § 61a LWG“, so Küsel weiter. „Eine wesentliche Änderung der Kriterien oder gar eine Rücknahme würde die Wasserwirtschaft und die Bauunternehmen in Nordrhein-Westfalen nachhaltig schädigen; auch haben viele Städte und Gemeinden bereits so genannt Fristensatzungen erlassen und Fachpersonal eingestellt.“
 

Bedrohung der Existenz

Eine weitere Folge: Dort, wo die Umsetzung des § 61a LWF von den Kommunen konsequent umgesetzt wird, haben Bauunternehmen in neue Technik und Personal investiert. „Besonders kleine und mittelständische Unternehmen engagieren sich dabei im Bereich der Kanalprüfung und -sanierung“, erklärt rbv-Geschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Hesselmann. Vorsichtige Schätzungen zeigen, dass bei Beibehaltung der jetzigen Regelungen in NRW rund 20.000 Arbeitsplätze geschaffen würden. Aber was passiert? „Unternehmen, die bereits sechsstellige Beträge in Technik und Fachwissen investiert haben, sehen sich plötzlich in ihrer Existenz bedroht, da das Geschäftsfeld plötzlich und unvorhersehbar zusammenzubrechen droht“, so Hesselmann weiter.
 

Fatale Signalwirkung

Wenn sich die Wirtschaft in Bezug auf Investitionen – wie bei der Energiewende und jetzt in Nordrhein-Westfalen bei der Kanalüberprüfung geschehen – nicht mehr auf bestehende Gesetze verlassen kann, wird das verheerende Auswirkungen auf die Erreichung der vor uns liegenden Ziele haben. Wer will noch Personal einstellen und in Geräte investieren, wenn Gesetze nur eine geringe Halbwertzeit haben und noch nicht einmal eine Legislaturperiode überstehen. Das ist ein unbefriedigender und unhaltbarer Zustand – hierin sind sich Küsel und Hesselmann einig. Des Weiteren wird wieder einmal die Tendenz deutlich, die Verantwortung für den Schutz der Umwelt und den Erhalt der Leitungsinfrastruktur kommenden Generationen zu überlassen. Der Rohrleitungsbauverband fordert die politischen Parteien deshalb nachdrücklich auf, die bestehende Gesetzeslage nicht zu verändern.
 
Eine Forderung, mit der der Verband nicht alleine steht. In einer aktuellen Pressemitteilung wies auch DWA-Präsident Dipl.-Ing. Otto Schaaf nachdrücklich darauf hin, dass alle Abwasserleitungen – private wie öffentliche – dicht sein und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden sollen. Dazu bedürfe es klarer und sachgerechter Regelungen auch für die Überprüfung und Sanierung der privaten Leitungen. Bestehende gesetzliche Standards sollten deshalb nicht aufgeweicht werden.

Kontakt

Rohrleitungsbauverband e.V.

Martina Buschmann

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