„Anlagen zur Reduzierung von Kohlenwasserstoffen …“: Neuer Name für Abscheider für Anlagen mit Biokraftstoffen

04.12.2019

Überall dort, wo Kraftstoffe mit Biodiesel, Bioheizöl oder Ethanol zum Einsatz kommen, handelt es sich bei den Abscheideranlagen um „Anlagen zur Behandlung von mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen von Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol“, ein Anwendungsbereich, der von der hEN nicht abgedeckt wird.

Vor fünf Jahren hat der EuGH entschieden: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zu harmonisierten EU-Normen (hEN), z. B. für Leichtflüssigkeits-Abscheideranlagen nach DIN EN 858, sind unzulässig. Die letzten noch gültigen Zulassungen laufen im April 2020 aus.

Das Problem dabei: Leichtflüssigkeitsabscheider betreffen in Deutschland Baurecht und Wasserrecht, die bei uns länderrechtlich geregelt sind. Die DIBt-Zulassungen haben bisher beide Rechtsbereiche berücksichtigt. Entfällt die zentrale Regelung, werden - theoretisch - Einzelfallprüfungen und Einzelzulassungen erforderlich.

Was gilt für Treibstoffe mit Biodiesel oder Ethanol?

Es gibt jedoch noch ein zweites Problem: Die europäischen Normen für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 und -2 gelten formal nicht für Treibstoffe, die Biodiesel oder Ethanol (z. B. E10) enthalten. Da solche Treibstoffe eingesetzt und an Tankstellen vertrieben werden, benötigt man auch „Abscheider", die dafür geeignet sind. Heutige Leichtflüssigkeits-Abscheideranlagen müssen also mehr können, als lediglich die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 858 Teil 1 zu erfüllen.

Die neue DIN 1999-100 hat die Lücke technisch geschlossen, indem sie Anwendungsbestimmungen enthält, bei deren Beachtung die Abscheider auch bei ethanolhaltigen Kraftstoffen und Biodiesel verwendet werden können.

Neuer Anwendungsbereich: „Anlagen zur Behandlung von mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen von Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol“

Formal ist das aber ein neuer Anwendungsbereich, der von den hEN nicht abgedeckt wird. Die Erteilung bauaufsichtlicher Zulassungen für diese Fälle damit ist nur konsequent, allerdings unter dem neuen Namen: „Anlagen zur Behandlung von mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen von Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol“. Die grundsätzliche Struktur und die Regelungen sind aber an das bisherige System der DIN 1999-100 angelehnt.

System A bezeichnet Anlagen mit Koaleszenzeinrichtung, die bei Prüfung einen maximalen Restanteil von Kohlenwasserstoffen von 5 mg/l erreicht haben, bei Anlagen nach System B beträgt dieser Restanteil höchstens 100 mg/l (analog den bisherigen Klassen I + II). Beide Systeme werden als Bauarten betrachtet, die im Wesentlichen aus einzelnen Bauprodukten bestehen, wie Sedimentationseinrichtung, Abscheideeinrichtung und Schachtaufbauten.

Darüber hinaus können technische Zusatzeinrichtungen vorhanden sein und der separate Probenahmeschacht nach Norm ist für erdeingebaute Anlagen verpflichtend. Die Anlagen können zum Erdeinbau oder zur Freiaufstellung bestimmt sein. In der Abscheideeinrichtung werden Leichtflüssigkeiten einschließlich Biodiesel (FAME) und Bioheizöl, die im Wasser nicht oder nur gering löslich sind und deren Dichte bis 0,95g/cm3 beträgt, durch Schwerkraft und/oder Koaleszenzvorgänge abgeschieden und zurückgehalten.

Auch die Einwirkung von Ethanol-Beimischungen bis 10 % auf die Bauteile ist hierbei berücksichtigt. Wichtig ist, dass mit diesen neuen bauaufsichtlichen Zulassungen neben den baurechtlichen wieder die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne der Verordnungen der Länder zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten (WasBauPVO) erfüllt werden.

Eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde mit Einzelgenehmigung, wie sie nun für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 notwendig würde, ist bei der Verwendung dieser neuen Bauarten dann nicht notwendig.

Achten Sie auf das Gütezeichen RAL-GZ 693

Berücksichtigen Sie also bei Auswahl, Planung, Einbau und Betrieb von neuen Anlagen die DIN 1999-100 und die neuen Zulassungen! Achten Sie auch auf das Gütezeichen RAL-GZ 693, das diese Anforderungen schon enthält. So haben Sie ein Höchstmaß an Betriebssicherheit. Die Hersteller in der GET bieten zudem Weiterbildungen und Schulungen für die Planung und den Einbau. Hochwertige Produkte garantieren nur dann sichere und langlebige Anlagen, wenn sie auch fachlich qualifiziert eingebaut sind.

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