Auftraggeber bestimmen Art und Umfang der Qualifikationsnachweise. Angebote genau prüfen

10.04.2006

"Unsere Leitungsnetze sind marode", "Unter der Erde tickt eine Zeitbombe", "Kanalisation war den Wassermassen kurzfristig nicht mehr gewachsen" – mit diesen oder ähnlichen Schlagzeilen berichtet nicht nur die Fachpresse in regelmäßigen Abständen über den Zustand der Leitungsnetze in Deutschland. Auf der anderen Seite wird der Ruf nach effizienten Sanierungsstrategien laut.

Themen wie Bauqualität, Qualifizierung und Qualifikation sind zentrale Fragen einer ganzen Branche. Die einen wollen eine Art TÜV für Baubetriebe schaffen, andere haben sich für die Präqualifikation von Bauunternehmen stark gemacht. Seit April 2005 liegt eine Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) vor.

Sie legt Anforderungen nach der VOB an Bauunternehmen fest, welche z.B. im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen Aufträge erhalten möchten und regelt gleichzeitig das Verfahren für die Durchführung von Präqualifizierungen. Mittlerweile gibt es sechs Zertifizierungsstellen, die zur Verwaltungsvereinfachung auf Auftraggeberseite prüfen, ob Bauunternehmen die rechtlichen Anforderungen gemäß §8 VOB/A erfüllen.

Unternehmen müssen sich nicht prüfen lassen. Sie können es! Nach wie vor können Unternehmen die vom jeweiligen Auftraggeber geforderten rechtlichen Anforderungen direkt mit ihrem Angebot nachweisen. Damit werden Verwaltungsabläufe auf Auftraggeberseite teilweise vereinfacht bzw. entbürokratisiert.

Dies ist ein Beitrag auf dem Weg zu mehr Bauqualität. Neben rechtliche Anforderungen sind vom Auftraggeber auch Anforderungen an die technische Eignung nachzuweisen. Für den Bereich Abwasserleitungen und kanäle finden sich seit dem 19.01.1990 Anforderungen an die technische Eignung in der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Eine Forderung, die seit mehr als 15 Jahren konsequent umgesetzt wird. Firmen, die diese Anforderungen erfüllen, weisen nach, dass sie die für eine Bauaufgabe nötige Qualifikation für einen oder mehrere der folgenden Bereiche besitzen:

    Gruppe AK3
    Herstellung, Instandsetzung und Erneuerung von Grundstücksentwässerungsanlagen, von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe kleiner gleich DN 250 in offener Bauweise und mit Schächten, Abscheideranlagen sowie Kleinkläranlagen bis zu einer Tiefenlage von 3 m.

    Gruppe AK2
    Herstellung, Instandsetzung und Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe in Nennweiten kleiner gleich DN 1.200 in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken bis zu einer Tiefenlage von 5 m.

    Gruppe AK1
    Herstellung, Instandsetzung und Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten, insbesondere auch in Tiefenlagen größer 5 m mit den dazugehörigen Bauwerken in offener Bauweise unter erschwerten Bedingungen.

    Gruppe VP
    Grabenlose Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Pilotrohr-Verfahren und damit vergleichbaren steuerbaren Verfahren. Die eventuelle Einschränkung auf Produktrohre kleiner gleich DN 150 wird auf der Urkunde vermerkt.

    Gruppe VM
    Grabenlose unbemannte Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- und Spülförderung.

    Gruppe VD
    Grabenlose Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen mit geschlossenen steuerbaren Schilden und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (z. B. Mix- oder EPB-Schild).

    Gruppe VO
    Grabenlose bemannte Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen mit offenen steuerbaren Schilden ohne Druckluft oder bemannte Herstellung in bergmännischer Bauweise. Eine Einschränkung auf bergmännische Bauweise wird auf der Verleihungsurkunde genannt.

    Gruppe VOD
    Grabenlose bemannte Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen mit offenen steuerbaren Schilden unter Druckluft.

    Gruppe S
    Grabenlose Sanierung, Instandsetzung und Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken. Gütezeichen Kanalbau der Beurteilungsgruppe S werden für die Handhabung eines einzelnen Sanierungsverfahrens erteilt. Die Verfahren werden auf der Verleihungsurkunde genannt.

    Gruppe I
    Inspektion von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.

    Gruppe R
    Reinigung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.

    Gruppe D
    Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit Schächten sowie von Grundstücksentwässerungsanlagen und Kleinkläranlagen.

    Gruppe G
    Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen und -leitungen kleiner gleich DN 250 in Gebäuden und auf Grundstücken.

Qualifizierte Auftragnehmer wollen sich positiv von unqualifizierter Konkurrenz abheben. Auftraggeber nutzen die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 als Voraussetzung für die technische Eignung der Bieter bei der Vergabe von Aufträgen und die damit verbundene Eigenüberwachung als Hilfe bei der Bauüberwachung.

Neutraler Güteausschuss

Wo Gütesicherung drauf steht, ist allerdings noch lange keine Gütesicherung drin! Die Gütesicherung RAL-GZ 961 ist ein von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam geschaffenes Instrument zur Sicherung der Qualität von Kanalbauarbeiten. So stützen sich beim Güteschutz Kanalbau sowohl die Beurteilungen als auch die zugehörigen Beurteilungsgrundlagen (Prüfungen) auf einen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern erzielten Konsens.

Wichtiger Bestandteil ist dabei die Neutralität der Abläufe zur Bestätigung der Qualifikation bzw. der Abläufe, die zur Aberkennung der Qualifikation führen. Neutralität gewährleistet der Güteausschuss, der sich aus Vertretern der Auftraggeber und Auftragnehmer zusammensetzt. Er beurteilt alle Baustellen- und Firmenberichte, die bei den Qualifikationsprüfungen der derzeit 2504 (Stand 31.12.2005) qualifizierten Firmen anfallen. Die Prüfungen werden ausschließlich durch vom Güteausschuss beauftragte und qualifizierte Prüfingenieure durchgeführt.

Umfassende Dienstleistungen
Die notwendige Sicherung der Ausführungsqualität durch Auftragsvergabe an qualifizierte Bieter wird für den Auftraggeber vereinfacht und die Qualifikation der Bieter zentral und vergleichbar dargestellt. Das führt zu Wettbewerbsgleichheit und volkswirtschaftlichen Vorteilen auf der Grundlage eines einheitlichen und allgemein anerkannten Anforderungsprofils.

Darüber hinaus profitieren Mitglieder von den umfassenden Dienstleistungen der Gütegemeinschaft. Messen und andere branchenspezifische Veranstaltungen dienen dazu, immer mehr Auftraggeber sowie Vertreter von Ingenieurbüros und ausführenden Unternehmen von den Vorteilen der RAL-Gütesicherung zu überzeugen. Vom Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft beauftragte Prüfingenieure beraten Auftraggeber in Fragen der Vergabepraxis und bei der Einführung der RAL-Gütesicherung.

Mit der Ausrichtung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie dem Kölner Presseforum und dem Engagement in der so genannten ARGE Leitungsbau betreibt die Gütegemeinschaft gezielt Aufklärung. Auf Fachtagungen und Erfahrungsaustauschen diskutieren Auftraggeber und Auftragnehmer über Themen wie Kanalbau, Inspektion, Reinigung, Kanalsanierung und Dichtheitsprüfung.

www.kanalbau.com

Unter www.kanalbau.com können sich Mitglieder, Fachleute und interessierte Laien mit umfassenden Informationen rund um das Thema Kanalbau versorgen – schnell und jederzeit. Die stetig wachsenden Zugriffszahlen zeigen, dass die Vorteile in Bezug auf Aktualität und Zeitersparnis bei der Recherche von immer mehr Nutzern gezielt eingesetzt werden.

Die Nutzung dieser Kommunikationsplattform führt zu rationelleren Arbeitsabläufen – bei Auftraggebern, Ingenieurbüros, Gütezeicheninhabern und den vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieuren. So steht beispielsweise seit 2005 ein Passwort-geschützter Bereich zur Verfügung, in dem Auftraggeber und Ingenieurbüros unter dem Stichwort Baustellenmeldungen Informationen zu den jeweils sie betreffenden Baumaßnahmen abrufen können.

Die Vorteile: Auftraggeber und Ingenieurbüros erhalten Kenntnis darüber, dass die ausführenden Firmen die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure über ihre Baumaßnahmen informiert haben. Für die ausführenden Unternehmen verringert sich der Verwaltungsaufwand für Abgabe und Bearbeitung der Baustellenmeldungen deutlich. Firmen geben ihre Baustellenmeldungen über das Internet ein.

Unterstützt von bedienerfreundlichen Eingabemasken und Suchmöglichkeiten, wird die Abwicklung schneller und komfortabler. Übersichten bieten eine neue Transparenz für die Unternehmen und ermöglichen zeitnahe Aktualisierungen der Meldungen. Eingabefehler werden auf ein Minimum reduziert.



Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel: +49 (0) 2224 9384 0
Fax: +49 (0) 2224 9384 84
E-mail: info@kanalbau.com
Internet: http://www.kanalbau.com

Pressekontakt:
Thomas Martin Kommunikation
Thomas Martin
Lise-Meitner-Straße 5-9
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Fax +49 (0) 202 69 574 998
E-Mail: tmartin@tmkom.de
Internet:http://www.tmkom.de


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